Betreff
Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Meerbusch vom 19.06.2013
Vorlage
BM/1465/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch zu beschließen, auch in 2022 auf die Erhebung der Gebühren für erlaubnispflichtige gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen gemäß § 9 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Meerbusch vom 19.06.2013 zu verzichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in den Jahren 2020 und 2021 bereits von der Erhebung der sog. „Terrassengebühren“ für erlaubnispflichtige gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen einschließlich Wege und Plätzen, die nach § 5 Abs. 1 für das jeweilige Jahr erhoben werden, abgesehen. Bis einschließlich 2019 wurden diese Gebühren von 15 Gastronomiebetrieben bzw. für 17 Standorte im Stadtgebiet erhoben und beliefen sich pro Jahr zuletzt auf eine Summe von rund 18.400 Euro.

 

Aufgrund der fortwährend angespannten epidemischen Lage ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen durch die CoronaSchVO weiterhin nur eingeschränkt möglich. Die Gastronomiebetriebe haben infolgedessen finanzielle Einbußen zu verzeichnen und der Umfang der wirtschaftlichen Verluste ist weiterhin nicht absehbar.

 

Insofern möchte die Stadt Meerbusch auch im Jahr 2022 einen Beitrag zur Abmilderung der finanziellen Folgen der Krise bei den betroffenen Unternehmen leisten und von einer Erhebung der im Jahr 2022 anfallenden Gebühren absehen. Auch eine vollständige oder anteilige Nacherhebung im laufenden Jahr für den Fall, dass die Krise schneller bewältigt wird, wird ausgeschlossen.

 

Dieses Absehen von der Gebührenerhebung gilt ausschließlich für das laufende Jahr 2022 und wird rechtlich als Ausnahmetatbestand auf § 9 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung gestützt. Danach können von den Bestimmungen der Satzung Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Anwendung der Satzung andernfalls zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Angesichts der oben beschriebenen finanziellen Auswirkungen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, insbesondere für die Gastronomiebetriebe, ist auch in diesem Jahr von einer solchen nicht beabsichtigten Härte für die betroffenen Unternehmen auszugehen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses fehlen im Haushalt die entsprechenden Erträge/Einzahlungen in Höhe von ca. 18.400 Euro.

 


Alternativen:

Die Stadt Meerbusch erhebt im Jahr 2022 die oben genannten Gebühren.