Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch bestellt mit Wirkung vom 01.03.2022 für die Dauer von 5 Jahren gemäß §§ 3 und 5 Abs. 1, Satz 2 und 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches folgende Herren als Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Meerbusch:
a)
als Vorsitzenden des Ausschusses
Herrn Stephan Klein, Erkrath
b)
als Vertreter des Vorsitzenden
Herrn Gernot Wagner, Pulheim
c)
als Sachverständigen für Bewertung
Herrn Achim Filenius, Sankt Augustin
d)
als Vertreter des Sachverständigen für
Bewertung
Herrn Sebastian Biela, Brühl
Sachverhalt:
Mit Ablauf des Monats Februar 2022 endet die Amtszeit des vom Rat am 16.02.2017 bestellten Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, seines Stellvertreters sowie des Sachverständigen für Bewertung und seines Stellvertreters. Um die Handlungsfähigkeit des Ausschusses zu gewährleisten, sind die Mitglieder rechtzeitig neu zu bestellen.
Alle Herren haben sich bereit erklärt, ihr Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen.
Die Wahl des derzeitigen Sachverständigen für Vermessung und seines Vertreters erfolgte nicht zeitgleich, so dass deren Amtszeit bis 31.10.2023 läuft und eine Wiederwahl erst zum 01.11.2023 erfolgen muss.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt:
Alternativen:
keine