Betreff
Checkliste Klimaanpassung und Klimaschutz in der Bauleitplanung
Vorlage
FB4/1459/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die vorliegende Checkliste für eine klimafeste Bauleitplanung und beauftragt die Verwaltung, die Arbeitshilfe in die künftigen Bauleitplanverfahren und laufenden Bauleitplanverfahren, wo noch kein Offenlagebeschluss gefasst wurde, zu integrieren.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die „Checkliste Klimaanpassung und Klimaschutz“ in der Bauleitplanung bei Bedarf zu prüfen, ob Fortschreibungs- und Anpassungsbedarf besteht.

 


Sachverhalt:

 

Historie zur Vorlage

 

-      DezIII/1193/2020: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das Fachgutachten „Klimafolgeanpassung“ in Meerbusch und beauftragt die Verwaltung, die dort aufgeführten Maßnahmen sukzessive, nach vorherigen Beratungen in den Fachausschüssen, umzusetzen.

 

 

1. Anlass zur Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung

 

Die Auswirkungen der globalen und lokalen klimatischen Veränderungen sind heute schon spürbar – intensivere Hitzeperioden, längere Trockenphasen sowie häufigere Extremwetterereignisse wie Starkregen sind längst keine Seltenheit mehr. Gerade Kommunen sind wichtige Akteure im Kampf gegen den Klimawandel, indem sie zwei Handlungsfelder aktiv angehen: Klimaschutz und Klimaanpassung. Eine frühzeitige und kontinuierliche Anpassung an die sich ändernden Klimabedingungen stellt daher ebenso wie der parallel zu betreibende Klimaschutz auch für die Stadt Meerbusch eine wichtige Zukunftsaufgabe dar.

Der Bau- und Umweltausschuss hat im August 2020 das Fachgutachten „Klimafolgeanpassung in Meerbusch“ beschlossen. Dieses beinhaltet u.a. einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Umgang mit den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Meerbuscher Stadtgebiet. Bestandteil des Maßnahmenkatalogs ist u.a. der Punkt M 12 – Klimafeste Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung.

 

 

Aufgrund der hohen Bedeutung der Bauleitplanung für den Klimaschutz und die Klimaanpassung hat der Bundesgesetzgeber bereits im Zuge der Klima-Novelle des Baugesetzbuches im Jahr 2011 der Klimaanpassung einen höheren Stellenwert eingeräumt. Die Praxis zeigt jedoch mit Blick auf die Klimaanpassung, dass weiterhin häufig andere Belange im Zuge eines Bauleitplanverfahrens einen höheren Stellenwert zugeschrieben bekommen. Dies stellt keine besondere Praxis der Stadt Meerbusch dar, sondern lässt sich bundesweit in vielen Kommunen in ähnlicher Weise beobachten. Bereits mit dem Beschluss des Fachgutachtens zur Klimafolgeanpassung in Meerbusch hat der Rat der Stadt Meerbusch jedoch das Signal gegeben, diese Praxis so nicht weiterführen zu wollen. In der Maßnahmenbeschreibung zu Punkt M 12 des Fachgutachtens wird die Bedeutung der Bauleitplanung für eine klimaangepasste Stadtplanung erläutert und die Ausarbeitung einer Checkliste empfohlen. Unter anderem durch den Antrag der Fraktion Bundnis90/Die Grünen vom 23.08.2021 wurde im Ausschuss für Planung und Liegenschaften der Wunsch der Politik bekräftigt, dass zu diesem Thema die Verwaltung aktiv werden soll. Im Zuge des Antrags erklärte die Verwaltung, dass zu dem Thema die Ausarbeitungen bereits begonnen wurden, die nun abgeschlossen sind und so der Politik zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt werden können.

 

 

2. Handhabung und Ziele der Checkliste Klimaanpassung und Klimaschutz in der Bauleitplanung

 

Mit der „Checkliste Klimaanpassung und Klimaschutz“ wird ein Instrument geschaffen, dass sich konsequent aus dem Maßnahmenkatalog des Klimafolgeanpassungskonzeptes der Stadt Meerbusch herleiten lässt. Maßgeblich ist dabei der Anspruch, eine intensive Auseinandersetzung und Sensibilisierung mit den klimarelevanten Themen herbeizuführen und die Chance zu erhöhen, dass als Resultat eines Checks anschließend die aufgezeigten Defizite zu einer Überarbeitung führen. Bestenfalls wird bereits im Vorfeld einer Planausarbeitung den Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, so dass gar nicht erst größere Defizite zur Nacharbeit im laufenden Bauleitplanverfahren durch die Anwendung der Checkliste aufgezeigt werden.

 

 

Durch die Checkliste wird dem Thema Klimaschutz und Klimaanpassung ein noch höheres Gewicht verliehen und übersichtlich herausgearbeitet, ob bzw. in welchem Maße eine Planung einen Beitrag zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz leistet, oder eben nicht. Im Zuge der politischen Abwägungsentscheidungen kann den Aspekten der Klimaanpassung und des Klimaschutzes durch die geschaffene Transparenz ein höheres Gewicht verliehen werden.

 

 

Somit dient die Checkliste externen Akteuren sowie Verwaltungsmitarbeiter*innen in der kommunalen Bauleitplanung der Stadt Meerbusch künftig als Orientierungshilfe, indem sie die frühzeitige Berücksichtigung, Überprüfung und Bewertung von klimarelevanten Belangen im Planungsprozess zu einem frühen Zeitpunkt ermöglicht. Bestenfalls finden die Aspekte der Checkliste bereites vor Planaufstellung Berücksichtigung, was den Aufwand für zeit- und kostenaufwändige Umplanungen während des Verfahrens minimiert; damit einher geht häufig auch eine höhere Bereitschaft zur Anpassung einer Planung, wenn diese zu einem frühen Planungsstadium gefordert werden. Für die Politik schafft die Checkliste Transparenz und ist zugleich eine Entscheidungshilfe, in dem sie zusammenfassend die bestehenden politischen Beschlüsse und Zielsetzungen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung komprimiert darstellt und zum anderen aufzeigt, ob und in welchem Umfang eine Planung den gesetzten Zielen entspricht oder nicht.

 

3. Aufbau der Checkliste

 

Die Ausarbeitung der Checkliste für klimaangepasste Bauleitplanung basiert unter anderem auf der Checkliste, wie sie im Rahmen des Projektes ESKAPE der RWTH Aachen entwickelt wurde. Die nun vorgelegte Checkliste ist jedoch durch ihren im Vergleich kompakteren Aufbau praxistauglicher aufgebaut und inhaltlich an die bereits beschlossenen Konzepte der Stadt Meerbusch angepasst.

 

Die Checkliste ist in folgende Themenfelder unterteilt:

 

  • Hitzebelastung,
  • Entwässerung und Überflutungsvorsorge,
  • Energie,
  • Begrünung und
  • Mobilität.

 

Zu jedem der Themenfelder sind Zielvorgaben formuliert, die auf den Vorgaben der vorhandenen Konzepte sowie den vorläufigen Zwischenständen laufender Projekte basieren. Darauffolgend sind in der Checkliste zu den jeweiligen Themenfeldern entsprechende Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen formuliert. Mit Hilfe der Maßnahmen sollen die Zielvorgaben erreicht werden. Neben den rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen sind auch nicht rechtlich verpflichtende Maßnahmen aufgelistet.

 

Im Zuge der Anwendung der Checkliste erfolgt die Prüfung, ob die Maßnahmen berücksichtig oder nicht berücksichtigt werden bzw. in welchem Umfang diese berücksichtigt wurden. Da räumliche Planungen dynamisch sind und jedes planerische Vorhaben andere Vorrausetzung und Anforderungen mit sich bringt, werden unter Umständen nicht alle Maßnahmen berücksichtigt werden können. Ebenso können andere Maßnahmen getroffen werden, die in der Liste nicht genannt sind, aber dennoch zur Zielerfüllung geeignet sind. Insofern ist neben dem Abgleich, ob die aufgelisteten Maßnahmen in einer Planung enthalten sind, immer auch zu prüfen, ob die Planung (ggf. auch durch andere Maßnahmen) die Zielvorgaben für das jeweilige Themenfeld erfüllen.

 

 

4. Weiterer Umgang mit der Checkliste

 

 

Die Checkliste für klimafeste(oder klimagerechte) Bauleitplanung soll dafür sorgen, dass die Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Bauleitplanung weiter verbessert wird. Nach Beschlussfassung dieser Vorlage wird die Checkliste ab sofort bei künftigen Aufstellungsbeschlüssen beigefügt werden. Bei laufenden Planverfahren, für die ein Aufstellungsbeschluss besteht, jedoch noch kein Offenlagebeschluss gefasst wurde, wird die Checkliste zum Offenlagebeschluss ebenfalls angewendet, jedoch unter Berücksichtigung bereits getroffener Zusagen/Abstimmungen. Für Bauleitplanverfahren, für die ein Offenlagebeschluss gefasst wurde, für die also bereits die grundlegende Zustimmung der Politik zur Planung erteilt wurde, erfolgt keine Anwendung der Checkliste.

 

Die Checkliste wird demnach künftig den jeweiligen Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Verfahrensschritten (Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschluss, Offenlagebeschluss, Satzungsbeschluss) beigefügt. Im Sachverhalt der jeweiligen Beschlussvorlage erfolgt eine Erläuterung der Checkliste.

 

Eine Fortschreibung und Aktualisierung der Checkliste soll bei Bedarf erfolgen. Dieser kann sich beispielswiese durch den Beschluss neuer Konzepte o.ä. ergeben (z.B. Nachhaltigkeitsstrategie) oder aufgrund von Erfahrungen in der künftigen Anwendung der Liste, wenn diese Überarbeitungsbedarfe zum Vorschein bringen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

 

Verzicht auf die Checkliste