Betreff
Neubau einer Grundschule auf dem Areal Böhler II im Ortsteil Meerbusch-Büderich
Vorlage
FB3/1457/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, vorbehaltlich des Erwerbs eines Grundstücks auf dem Areal Böhler II, die städt. Brüder-Grimm-Schule entsprechend den grundsätzlichen Empfehlungen zum Raumprogramm und entsprechend der Schülerzahlprognose des Beratungsbüros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch von heute 3- Zügen auf 4-Züge mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 zu erweitern.

 

Die Brüder-Grimm-Schule (Schulnummer 107967) Büdericher Allee 17 – 23, 40667 Meerbusch wird diesen Schulstandort verlassen und in das neu zu errichtende Grundschulgebäude auf dem Areal Böhler II (siehe beigefügter Planausschnitt, für den Schulbau ist eine Fläche von 10.000 qm vorgesehen) einziehen. Die Fertigstellung des Schulneubaus und einer 2-fach Sporthalle wird zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant.

 

Nach Einholung der Stellungnahme der Schulkonferenz der Brüder-Grimm-Schule (§76 SchulG NRW) wird der Antrag auf Genehmigung des Umzugs als schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beauftragte im Dezember 2020 das Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch mit der Erstellung einer Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2026 für die städt. Schulen. Die Gutachtenbände I, Schülerzahlprognose und II, Raumanalyse sind als Anlage beigefügt.

 

Für den Bereich der Grundschulen wurde von der Gutachterin ein Raumprogramm vorgeschlagen, das auch die Raumbedarfe für den Ganztagsbetrieb beinhaltet. Ab dem Jahr 2026 gibt es für alle Schüler/innen ab Klasse 1 beginnend einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz.

 

Alleine die Steigerung der Schülerzahlen im Grundschulbereich um 366 von heute 2222 Plätze auf 2588 Plätze im Jahr 2025 ist die Größenordnung einer vierzügigen Grundschule.

 

Unterstellt man, dass ab 2026 beginnend die Nachfrage nach Ganztagsplätzen bis auf geschätzte 75 % steigen wird (dieser Wert ist nach Auffassung der Schulverwaltung eher ein unterer Wert), so müssen gegenüber heute weitere 650 OGS Plätze geschaffen werden.

 

Schülerzahlprognosen und Ergebnisse wurden von der Gutachterin Frau Lexis am 13.04. und 15.06.2021 im Ausschuss für Schule und Sport vorgestellt. Der Arbeitskreis Schulentwicklung befasste sich ebenfalls mit den Gutachtenergebnissen am 02.06.2021 und 31.08.2021.

Für den Bereich der Grundschulen beschloss der Ausschuss für Schule und Sport eine sogenannte Machbarkeitsstudie zu erstellen aus der hervorgeht, wie das angestrebte Raumprogramm auf jedem Schulgrundstück umgesetzt werden kann.

 

Die Raumkapazitäten sind in allen Grundschulen schon heute erschöpft, die steigenden Bedarfe können daher nur durch Um-  An- oder Neubauten gedeckt werden, damit einhergehend müssen dann auch die Zügigkeiten an einigen Schulstandorten erhöht werden. Die Gutachterin geht in der Prognose von einer Ausweitung der Zügigkeiten ab dem Jahr 2025 aus, dies kann in Abhängigkeit von Schülerzahlentwicklungen ggf. auch früher oder später erforderlich sein. Insbesondere die Bevölkerungsentwicklung im Bestandsbau ist schwierig zu prognostizieren, es findet derzeit eine rege Umzugs- und Zuzugsbewegung in älteren Bestandshäusern statt, die aktuell von jungen Familien bezogen werden. Dies ist insbesondere in den Ortsteilen Osterath und Büderich festzustellen. Aus diesem Grund wird es ab 2022 ein jährliches Schülerzahlmonitoring geben, so dass Schülerzahlentwicklungen schnell erkennbar sind und möglichst frühzeitig ggf. auch Interimslösungen geplant werden können. Ziel bei Interimslösungen ist es, hierfür möglichst wenig Containerlösungen zu schaffen, diese sind unverhältnismäßig teuer und verengen womöglich Bauflächen für Anbauten.

 

Es werden daher schon heute Klassenräume mit flexiblem Mobiliar ausgestattet um hier ggf. Unterricht und Betreuung zusammenzuführen. Dies kann in Anbetracht der heutigen Raumgrößen allerdings nur eine Interimslösung sein. Hinzu kommt, dass die Kapazität der Schulmensen erschöpft ist. Hier muss ggf. durch Einbau von Küchenzeilen im Bestand eine Erweiterung von Essmöglichkeiten geprüft werden. All dies können allerdings nur Übergangsszenarien sein.

 

Für die Zukunft müssen die Schulen ausgebaut werden. Entsprechende Machbarkeitsstudien werden nach EU-weiter Ausschreibung im Jahr 2022 von Planungsbüros erstellt werden. Nach Fertigstellung der Machbarkeitsstudien wird der Ausschuss für Schule und Sport, der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau und der Rat über die Maßnahmen an den jeweiligen Schulstandorten entscheiden.

 

Büderich

 

Die Gutachterin hat für diesen Ortsteil einen Bedarf von 10 – Zügen gegenüber heutigen 8 – Zügen errechnet.

 

Zügigkeit heute

Vorgeschlagene Zügigkeit ab 2025

 

St. Mauritius-Schule 2- zügig

 

3-zügig

 

Brüder-Grimm-Schule 3 -zügig

 

4- zügig

 

Adam-Riese-Schule 2 – 3 zügig

 

3-zügig

 

Mit dem Auszug des Stadtarchivs aus der Adam-Riese-Schule erhält die Schule die Möglichkeit, eine volle 3 –Zügigkeit aufnehmen zu können. In einer Übergangsphase kann die Schule ggf. auch eine vierte Eingangsklasse bilden. Weitere Ausbauten würden allerdings aufgrund der Grundstücksgröße zu einer weiteren Verknappung der eh schon begrenzten Schulhoffläche führen. Gerade bei einem Ganztagsbetrieb sollten die Schulaußengelände ausreichend Bewegungsmöglichkeiten bieten.

 

Somit war zu prüfen, ob weiterer Raum an der St.Mauritius-Schule und der Brüder-Grimm-Schule entstehen könnte.

 

Beide Schulen befinden sich in Büderich-Mitte und liegen in der Schutzzone 2 des Lärmschutzbereiches des Flughafens Düsseldorf. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 FluLärmG (Fluglärmgesetz) dürfen Schulen und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen in den Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereiches nicht errichtet werden.

 

Beide Schulen genießen mit ihrer heutigen Größe Bestandsschutz. Bei einem geplanten Ausbau an diesem Standort muss die Stadt Meerbusch gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf darlegen, dass eine Schulerweiterung an diesem Standort die einzige realistische Möglichkeit darstellt, das gewichtige öffentliche Interesse, in diesem Fall die Erfüllung der Schulpflicht von Kindern, zu erfüllen. Daher ist stets zu prüfen, ob nicht an anderer Stelle im Ortsteil Büderich der Bedarf an Grundschulplätzen befriedigt werden kann.

 

Aus diesem Grund ist auf dem Areal Böhler II der Neubau einer Schule ins Auge gefasst worden. Das Grundstück befindet sich allerdings in Privatbesitz. Im Ortsteil Büderich verfügt die Stadt Meerbusch über kein Grundstück, auf dem der Bau einer 4-zügigen Schule mit 2-fach Sporthalle realisiert werden könnte. Mit dem Eigentümer wurden Verkaufsgespräche geführt, bei entsprechend positiver Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Liegenschaften über den Ankauf des Grundstücks kann ein Grundstücksankauf erfolgen.

 

Der Schulneubau auf diesem Grundstück würde außerhalb der Tag-Schutzzone 2 liegen und in Büderich Mitte würde eine Schule verbleiben. Ziel der Verwaltung ist es, möglichst viele Schulplätze außerhalb der Tag-Schutzzone 2 zu errichten. Da in Büderich 2 –Züge Grundschule geschaffen werden müssen, schlägt die Gutachterin vor, Brüder-Grimm-Schule und Mauritius-Schule um jeweils einen Zug zu erweitern.

 

Die theoretisch auch mögliche Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule um 2 – Züge würde zu einer 5 –zügigen Schule mit 500 und mehr Schüler/innen führen, eine für Grundschulen nicht kindgerechte, wenig geeignete Schulgröße. Weiterhin wäre ein noch größeres Schulgrundstück zu erwerben.

 

Die Mauritius-Schule als einzige Bekenntnisschule in der Stadt Meerbusch weist Jahr für Jahr im Rahmen des Anmeldeverfahrens Schüler/innen ab und hat regelmäßig mindestens 28 Kinder in jeder Klasse, dies ist keine gute Klassengröße. Die vom Gesetzgeber angestrebte Klassengröße liegt bei 23 Kindern pro Klasse.

 

Mit einer Verteilung der beiden neuen Züge auf diese beiden Schulen könnten Schulen in einer kindgerechten und gut zu führenden Größenordnung entstehen.

 

Die Brüder-Grimm-Schule mit dann 4 Zügen könnte in einen Neubau auf das Böhler Areal II ziehen, denn so verlassen viele Schüler/innen die Tag-Schutzzone. Statt bisher zwei Grundschulen mit insgesamt 5 –Zügen in Büderich-Mitte gäbe es dann mit der Mauritius-Schule ggf. noch eine 3 – zügige Grundschule in Büderich-Mitte.

 

Ob diese Schule tatsächlich auf 3-Züge erweitert werden muss, sollte im Rahmen des regelmäßigen Schülerzahlmonitorings in den nächsten Jahren geprüft werden. Wie bereits erwähnt, gibt es im Ortsteil Büderich eine rege Bevölkerungsfluktuation.

 

Der mögliche Zuwachs um 2-Züge Grundschule in Büderich prognostiziert sich zum einen aus einer geplanten Neubautätigkeit auf dem Böhler Areal (450 neue Wohneinheiten) und zum anderen aus einer in der Vergangenheit sich ergebenden Bevölkerungssteigerung bei schulpflichtigen Kindern in Bestandshäusern, diese gebaut überwiegend in den Jahren 1960 -1970. Der Auszug/Umzug älterer Bürger/innen und der Einzug der Folgegeneration mit Kindern ist äußerst schwierig zu prognostizieren.

 

Die Mauritius-Schule befindet sich als kath. Bekenntnisschule in unmittelbarer Nachbarschaft zur Mauritiuskirche, so dass diese räumliche Nähe beibehalten werden sollte.

 

Osterath

 

Zügigkeit heute

Vorgeschlagene Zügigkeit ab 2025

 

Eichendorff-Schule  2- 3 zügig

 

3-zügig

 

Nikolaus-Schule 3 -zügig

 

3- zügig

 

 

Beide Schulen im Ortsteil sollen 3 –zügig geführt werden. Die Nikolaus-Schule ist schon heute durchgängig 3-zügig, die Eichendorff-Schule bildet mal 2 mal 3 Eingangsklassen, hat aber heute nicht die Kapazität für eine durchgängige 3- Zügigkeit.

 

Lank-Latum/Strümp

 

Zügigkeit heute

Vorgeschlagene Zügigkeit ab 2025

 

Theodor-Fliedner-Schule 3 zügig

 

3-zügig

 

Pastor-Jacobs-Schule 3 -zügig

 

2- zügig (bereits ab 2022)

 

Martinus-Schule 3- zügig

 

4-zügig

 

An der Martinus-Schule in Strümp wurden traditionell Kinder aus diesem Ortsteil und aus Bösinghoven beschult. In den vergangenen Jahren war die Kapazität an der Martinus-Schule aufgrund Neubautätigkeit im Ortsteil Strümp ausgeschöpft und eine Reihe von Kindern aus dem Ortsteil Bösinghoven besuchen daher heute die Pastor-Jacobs-Schule in Lank-Latum. Weiterhin besuchen Kinder aus Krefeld die Pastor-Jacobs-Schule. An der Pastor-Jacobs-Schule sind die Räumlichkeiten heute erschöpft, eine Ausbaureserve ist auf dem Schulgrundstück nicht vorhanden.

 

Die aktuelle Schülerzahlprognose für den Ortsteil Lank-Latum ermöglicht ein Absenken der Zügigkeit der Pastor-Jacobs-Schule, eine entsprechende Entscheidung traf der Ausschuss für Schule und Sport am 07.09.2021.

 

Somit können im Bestand sukzessive Raumkapazitäten für den Ganztagsbetrieb gewonnen werden und auch ein späterer Umbau ist so einfacher möglich.

 

Damit die Kinder aus dem Ortsteil Bösinghoven wieder an der Martinus-Schule beschult werden können, sollte die Schule auf 4- Züge ausgebaut werden.

 

Die beiden Schulen in Lank-Latum stehen perspektivisch für die Kinder aus diesem Ortsteil zur Verfügung. Nach aktueller Schülerzahlprognose reichen diese 5- Züge auch für die geplante Neubautätigkeit im Ortsteil. Allerdings ist eine Prognose, wie viele Kinder welchen Alters in ein Neubaugebiet ziehen schwierig.

 

Im Gutachten werden insgesamt 9- Züge für die Ortsteile Lank-Latum/Strümp vorgeschlagen, hierbei bleibt es, allerdings schlägt die Verwaltung eine etwas andere Verteilung vor. Der Gutachterin war die eigentliche Zuordnung des Ortsteils Bösinghoven nach Strümp nicht bekannt.

 

Wichtig ist heute eine konkrete Beschlussfassung des Ausschusses für Schule und Sport, des Ausschusses für Planung und Liegenschaften und des Rates über einen Schulneubau auf dem Areal Böhler II.

 

Alle hier auch beschriebenen Maßnahmen in den Ortsteilen Lank, Strümp und Osterath werden nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien zur konkreten Beschlussfassung den zuständigen Gremien vorgelegt werden.

 

Zu der beabsichtigten Maßnahme wird die Schulkonferenz der Brüder-Grimm- Schule beteiligt (§ 76 Schulgesetz) und erhält die Möglichkeit einer Stellungnahme.

 

Umzüge einer Schule stellen gemäß § 81 Abs 2 SchulG NRW eine schulorganisatorische Maßnahme dar (sogenannte Änderung) und bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf (§ 81 Abs 3 i.V.m. § 88 Abs 2 SchulG NRW.

 

Nach Ankauf des Grundstücks sind daher die beiden oben beschriebenen Verfahren (Beteiligung der Schulkonferenz und Antrag auf Genehmigung der Maßnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf) einzuleiten.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für den Neubau einer Grundschule mit Sporthalle im Areal Böhler wurden im Zuge der Haushaltsberatungen 2022 beim Produkt „Technisches Gebäudemanagement“ 010.111.140 - Sachkonto 7 01012151 „Bildungskampus Böhler“ vorsorglich 16,5 Mio. € eingeplant. Vor dem Hintergrund steigender Rohstoffpreise, wird sich erst im Rahmen der Realisierung des Projektes zeigen, ob und inwieweit diese erste grobe Kostenschätzung ausreichend ist.

 


Alternativen:

 

Keine.