Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NW in der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfohlenen Fassung und einschließlich der heute gefassten Beschlüsse.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen
wurde auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2022 nach den Vorberatungen in den
Fachausschüssen abschließend im Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungs-ausschuss am 09. Dezember 2021 beraten.
Der Haushalt sieht im Ergebnisplan
einen Überschuss vor, aufgrund des Haushaltsausgleichs entfällt die
Genehmigungsverpflichtung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Haushaltssatzung enthält für 2022 eine Kreditermächtigung in Höhe von rd. 6,311 Mio. €. Diese ist erforderlich da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit den Saldo aus Investitionstätigkeit nicht deckt. Die planmäßigen Tilgungen betragen 4,861 Mio. €. Damit kommt es zu einer Neuverschuldung in Höhe von 1,450 Mio. €. Neben der Neuaufnahme von Investitionskrediten steht auch eine Umschuldung in Höhe von 2,981 Mio. € an.
Für das Jahr 2023 ist neben der Kreditaufnahme für Umschuldungszwecke in Höhe von 3,880 Mio. € auch eine Kreditaufnahme von 43,716 Mio. € vorgesehen. Auch im Jahr 2024 sieht der Haushalt eine Umschuldung von 1,980 Mio. € und eine Kreditaufnahme von 37,079 Mio. € vor. 2025 sind Umschuldungen in Höhe von 1,482 Mio. € und eine weitere Kreditaufnahme von 17,963 Mio. € geplant. Aufgrund der Kreditneuaufnahmen und der zu leistenden Tilgung kommt es im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2025 zu einer Neuverschuldung im Umfang von rd. 81,841 Mio. €.
Gegenüber der Entwurfsfassung ergeben sich nach der Beschlussempfehlung folgende Veränderungen:
Ergebnisplan: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Zwischensumme
(Verbesserung) Finanzerträge Zinsen und sonstige Aufwendungen Zwischensumme
(Verbesserung) Außerordentliche Erträge Globaler Minderaufwand Jahresergebnis
(Verbesserung) Finanzplan: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Zwischensumme
(Verbesserung) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Zwischensumme
(Verbesserung) Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Tilgung und Gewährung von Darlehen Nachrichtlich: Kreditaufnahme für Investitionen Verpflichtungsermächtigungen |
Entwurf € 155.290.733
€ 170.336.990
€ -15.046.257 € 4.173.200
€ 2.821.900
€ 1.351.300 € 10.322.220
€ 1.703.000
€ -1.669.737. € 149.489.933
€ 155.566.250
€ -6.076.317 € 20.338.172
€ 27.001.900
€ -6.663.728 € 9.744.600
€ 7.877.600
€ 6.663.800
€ 88.519.300
€ |
Neu € 156.273.815
€ 169.775.290
€ -13.501.475 € 4.173.200
€ 2.820.400
€ 1.352.800 € 10.532.420
€ 1.697.000
€ 80.745 € 149.973.015
€ 154.403.050
€ -4.430.035 € 21.266.872
€ 27.577.900
€ -6.311.028 € 9.391.800
€ 7.872.300
€ 6.311.000
€ 88.319.300
€ |
Differenz € + 983.082
€ - 561.700
€ + 1.544.782 € 0 € - 1.500 € 1.500 € +210.200
€ - 6.000 € + 1.750.482 € + 483.082
€ -
1.163.200 € + 1.646.282 € + 928.700
€ + 576.000
€ + 352.800 € - 352.800
€ - 5.300 € - 352.800
€ - 200.000
€ |
Zur Berechnung der Gesamtbeträge an Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan sind die ordentlichen Erträge zu den Finanzerträgen sowie die ordentlichen Aufwendungen zu den Zinsen und sonstigen Aufwendungen zu addieren. Daneben beeinflussen die Außerordentlichen Erträge und der Globale Minderaufwand das Jahresergebnis.