Beschlussvorschlag:
Gemäß § 117 Absatz 1 GO NRW beschließt der Rat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2019.
Sachverhalt:
Gem. § 117 Absatz 1 GO NRW
hat die Gemeinde in den Fällen, in denen sie von der Aufstellung eines
Gesamtabschlusses gem. § 116 a GO NRW befreit ist, einen Beteiligungsbericht zu
erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates
in öffentlicher Sitzung herbeizuführen (§117 Absatz 1 S. 3 GO NRW).
In seiner Sitzung am
01.09.2020 hat der Rat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von
der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Abschlussstichtag
31.12.2019 festgestellt und beschlossen, von der Befreiung Gebrauch zu machen.
Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den erforderlichen
Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht enthält
wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in
öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Insbesondere werden Angaben
zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, zur Erfüllung des
öffentlichen Zwecks, zu den Jahresergebnissen und Verbindlichkeiten, zur
Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu wesentlichen Finanz- und
Leistungsbeziehungen etc. gemacht. Mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr
2019 wird ein umfassender Bericht über wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt
Meerbusch zur Verfügung gestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Keine