Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.11.2021 zur Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Meerbusch vom 28.10.2021 über den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 05.12.2021.
Sachverhalt:
Am 28.10.2021 hat der Rat den
Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen am Sonntag, 05.12.2021, beschlossen. Hintergrund war, dass an
diesem Tag in den Stadtteilen Lank und Osterath jeweils von den örtlichen
Werbegemeinschaften Nikolausmärkte veranstaltet werden sollten. Diese jeweils nach
§ 69 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.02.1999 (BGBl. I S. 202) festgesetzten Straßenfeste hätten aus Sicht der
Verwaltung einen ausreichenden Sachgrund für diese Ausnahme vom Sonntagsschutz
dargestellt.
Nun wurden die einzelnen Nikolausmärkte seitens der Veranstalter aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie abgesagt. Der für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage geforderte Anlassbezug ist somit nicht mehr gegeben. In Anbetracht der v.g. Absagen und mit Blick auf die angespannte Lage der Corona-Pandemie wurde zur weiteren Kontaktminimierung auch für den Stadtteil Büderich auf die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages verzichtet.
Da der verkaufsoffene Sonntag für den 05.12.2021 vorgesehen war und vor diesem Termin weder eine Ratsentscheidung noch eine Entscheidung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses herbeigeführt werden konnte, musste im Wege der Dringlichkeit entschieden werden.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Alternativen:
keine