Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.10.2021 über den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 05.12.2021
Vorlage
FB1/1447/2021
Aktenzeichen
32.51-0001/0027
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.11.2021 zur Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Meerbusch vom 28.10.2021 über den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 05.12.2021.

 


Sachverhalt:

Am 28.10.2021 hat der Rat den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, 05.12.2021, beschlossen. Hintergrund war, dass an diesem Tag in den Stadtteilen Lank und Osterath jeweils von den örtlichen Werbegemeinschaften Nikolausmärkte veranstaltet werden sollten. Diese jeweils nach § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202) festgesetzten Straßenfeste hätten aus Sicht der Verwaltung einen ausreichenden Sachgrund für diese Ausnahme vom Sonntagsschutz dargestellt.

 

Nun wurden die einzelnen Nikolausmärkte seitens der Veranstalter aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie abgesagt. Der für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage geforderte Anlassbezug ist somit nicht mehr gegeben. In Anbetracht der v.g. Absagen und mit Blick auf die angespannte Lage der Corona-Pandemie wurde zur weiteren Kontaktminimierung auch für den Stadtteil Büderich auf die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages verzichtet.

Da der verkaufsoffene Sonntag für den 05.12.2021 vorgesehen war und vor diesem Termin weder eine Ratsentscheidung noch eine Entscheidung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses herbeigeführt werden konnte, musste im Wege der Dringlichkeit entschieden werden. 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine

 


Alternativen:

keine