Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
FB2/1424/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Schule und Sport die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich auf Grundlage der dazu erfolgten Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses vom 16.11.2021 und des Ausschusses für Schule und Sport vom 23.11.2021 gemäß der anliegenden V. Änderungssatzung.

 

Die Änderung beinhaltet Anpassungen der Elternbeitragstabelle - Erhöhung der beitragsfreien Stufe auf 40.000 € sowie die Einfügung einer zusätzlichen Einkommensstufe ab 109.001 € und gleichmäßige Steigerungen der Beiträge in allen Beitragsstufen - für die Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Anlage zu § 4 der Satzung) mit Wirkung ab 01.01.2022.

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport haben beschlossen, auf die turnusgemäße 5%-ige Erhöhung der Elternbeiträge zur Abmilderung der Covid19-Folgen für die örtliche Gemeinschaft zu verzichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich werden die Eltern zur Zahlung von Elternbeiträgen herangezogen. Die Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule im Primarbereich wurde zuletzt mit Wirkung vom 01.08.2017 in ihrem Aufbau verändert und mit Beiträgen in Abhängigkeit vom jeweiligen Elterneinkommen (Bruttojahreseinkommen) sowie dem gebuchten wöchentlichen Betreuungsumfang für die Kinder gestaffelt.

 

Bereits zur Haushaltsberatung 2021 hatten sich die Fraktionen mit der Thematik der Änderung der Elternbeitragstabelle befasst. Die jetzige Empfehlung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Schule und Sport ist ein Ergebnis verschiedener Diskussionen, an denen sich die Fraktionen und die Verwaltung gleichermaßen beteiligt haben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Da die bei den Berechnungen angenommenen Kinderzahlen in den Einkommensstufen 7 und 8 rein spekulativ sind und auch die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Einkommensstufen und Betreuungsbedarfe sich unterjährig noch ändern kann, insbesondere auch im Bereich Kita durch „Hochwachsen“ der Kinder von einem Elternbeitrag U 3 in einen Elternbeitrag Ü 3, kann auch die Berechnung des Elternbeitrages nur näherungsweise geschehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die konkreten Kinderzahlen ab 1.8.2022 aufgrund des noch laufenden Anmeldeverfahrens für die Kitas gänzlich unbekannt sind, kann die Höhe der Einnahmen noch nicht konkret vorausgesagt werden. Aufgrund der aktuellen Berechnung sind Mehreinnahmen von rund 114.516,00 € für die Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen zu erwarten.

Bei der Kindertagespflege sind Mehreinnahmen von rund 2.470,00 € und bei der OGS Mindereinnahmen von rund 30.000,00 € zu erwarten.

 


Alternativen:

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