Betreff
Einigungsstelle nach dem LPVG; Bestellung des Vorsitzenden
Vorlage
ZD/1444/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Direktor des Arbeitsgerichtes Krefeld, Herrn David Hagen, Preußenring 49, 47798 Krefeld zum Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPVG) wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Für die derzeit laufende Wahlperiode hat sich auf Anfrage der Direktor des Krefelder Arbeitsgerichtes, Herr David Hagen erneut bereit erklärt, den Vorsitz der Einigungsstelle zu übernehmen. Herr Hagen war bereits in der letzten Wahlperiode Vorsitzender der Einigungsstelle.

 

Leider steht sein bisheriger Stellvertreter aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung. Sowohl die Verwaltung als auch Herr Hagen bemühen sich weiterhin darum, einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin aus den Reihen des Arbeitsgerichtes zu gewinnen, jedoch wurde aktuell noch kein/e Stellvertreter/-in gefunden, so dass der oder die stellvertretende Vorsitzende noch nicht bestellt werden kann.

 

Die Übertragung dieser ehrenamtlichen Funktionen obliegt dem Rat als oberster Dienstbehörde für den Bereich der Stadtverwaltung Meerbusch. Die Bestellung der 6 Beisitzer/-innen erfolgt für das konkrete Einigungsstellenverfahren. Die Beisitzer setzen sich jeweils aus drei Vertreter/-innen des Arbeitgebers und des Personalrates zusammen.

 

In den letzten Wahlperioden fanden derartige Verfahren nicht statt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine

 


Alternativen:

 

keine