Betreff
Antrag der Fa. Amprion GmbH nach § 16 des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Elektroumspannanlage mit einer Oberspannung von 220 kV oder mehr einschließlich der Schaltfelder i.S.d.Nr. 1.8 ( V ) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG ( Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- 4. BImSchV) auf dem Betriebsgelände der Umspannanlage Meerbusch-Osterath vom 25.08.2021, zuletzt geändert am 06.10.2021
Vorlage
DezIII/1440/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben:

Im Genehmigungsverfahren nach §16 des BImSchG bringt die Stadt Meerbusch gegen den vorliegenden Antrag der Fa. Amprion auf Erteilung der Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Umspannanlage Meerbusch-Osterath auf dem Betriebsgelände keine in eigenen Betroffenheit begründeten Bedenken vor.


Sachverhalt:

In Rahmen der Behördenbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Stadt Meerbusch vom der Unteren Immissionsschutzbehörde aufgefordert worden eine fachliche Stellungnahme abzugeben.

Die Umspannanlage die sowohl in das Höchstspannungs-Übertragungsnetz als auch in das Hochspannungs-Verteilnetz eingebunden ist, gehört bereits jetzt zu den größten derartigen Werken in Nordrhein-Westfalen. Die Umspannanlage Osterath ist ein wichtiger Knotenpunkt im Übertragungsnetz der Fa. Amprion. Die Anlage wird für vier gesetzlich festgestellte Leitungsvorhaben erweitert und ausgebaut:

  • Energieleitungsausbaugesetz Nr. 14: Neubau Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV
  • Energieleitungsausbaugesetz Nr. 15: Neubau Höchstspannungsleitung Osterath – Weißenthurm, Nennspannung 380 kV
  • Bundesbedarfsplangesetz Nr. 1: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung Emden Ost – Osterath (A-Nord)
  • Bundesbedarfsplangesetz Nr. 2: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung Osterath – Philippsburg (Ultranet).

 Bei dem jetzig geplanten Umbau der Schalt-und Umspannanlage Osterath handelt es sich um den Antraggegenstand im Speziellen ist die Errichtung und der Betrieb eines Betriebsgebäudes, einer Notstromanlage und eines Schaltfeldes.

Im Betriebsgebäude befindet sich die Schutz-, Leit- und Nachrichtentechnik, eigene Stromversorgung inklusive Batterieanlagen, die dazu dienen den störungsfreien Betrieb der Schalt-und Umspannanlage jederzeit zu gewährleisten.

Die Notstromanlage dient der Aufrechterhaltung der elektrischen Versorgung der Schutz-und Leittechnik im Stromausfall bis zu 72 Stunden (zurzeit kann die Schutz-und Leittechnik nur 12 Stunden mit Batterie notversorgt werden).

Das neue Schaltfeld dient der Anbindung der 380kV-Freileitung Knechtsteden aus dem Projekt EnLAG Nr.14 und ist unabhängig vom parallellaufenden Projekt des Konverters.

Die voraussichtliche Bauzeit beläuft sich von Ende 2021 bis ca. 2023.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Planunterlagen vollständig und es bestehen keine Bedenken gegen die Genehmigungserteilung.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine


Alternativen: