Betreff
Einführung Handyparken auf den bewirtschafteten Parkplätzen Meerbuschs
Vorlage
FB5/1437/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Mobilität beschließt auf den bewirtschafteten kostenpflichtigen Parkplätzen Meerbuschs (derzeit Dr.-Franz-Schütz-Platz) die zusätzliche Möglichkeit des Handyparkens einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür notwendigen Verträge mit den über die Initiative „smartparking – Plattform e.V.“ zertifizierten Anbietern abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2019 wurde auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Die Stadt betreibt hierfür 7 Parkscheinautomaten. Derzeit stehen die Bezahlmethoden Bargeld (Münzen) und EC Karte zur Verfügung. Eine Erweiterung der Bezahlmethoden an den Parkscheinautomaten wie Kreditkarten oder Kontaktlos würde die bereits gegebene Anfälligkeit der Parkscheinautomaten verschlechtern.

 

Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, das Handyparken einzuführen. Das Handyparken stellt eine zusätzliche Bezahlmöglichkeit zum Parkscheinautomat dar. Gesetzlich (§13 StVO) ist es jedoch notwendig weiterhin Parkscheinautomaten für die Bezahlung bereitzustellen. Das Handyparken kann also nicht als Ersatz für Parkscheinautomaten eingesetzt werden. Dennoch sieht die Verwaltung in der Erweiterung der Bezahlmöglichkeit durch das Handyparken eine Steigerung des Service beim kostenpflichtigen Parken.

 

Auch wenn die Funktion des Handyparkens schon länger von diversen Anbietern angeboten wurden, wurde das Konzept durch stetige Weiterentwicklungen erst vor kurzem praktikabel. Bisherige Konzepte konnte nur einen sehr geringen Nutzungsgrad generieren. Das vorliegende Konzept stellt nun für die kommunale Seite und die Seite des Kunden eine funktionierende und serviceorientierte Lösung dar.

 

 

 

Als Dachverband fungiert hier deutschlandweit smartparking – Plattform e.V. Die Initiative smartparking ist ein Zusammenschluss der führenden Anbieter elektronischer Zahlungssysteme für ein Bezahlen per Handy. Ziel ist es, das unkomplizierte Bezahlen von Parkgebühren mit dem Smartphone als Ergänzung zu Parkscheinautomaten bundesweit zu etablieren.

 

Smartparking - Plattform e.V. bietet einen wettbewerbsübergreifenden und anbieteroffenen Zugang zu den derzeit auf dem deutschen Markt agierenden Anbietern von Handyparksystemen. Dabei wird durch die Plattform sichergestellt, dass teilnehmende Anbieter über eine Zertifizierung die erforderliche Leistungsfähigkeit zum Betrieb eines Systems zum Einzug von Parkgebühren mittels Mobiltelefon verfügen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich aus den zertifizierten Anbietern denjenigen wählen, welcher am besten zu den Parkgewohnheiten passt. Die Leistungen des smartparking Plattform e.V. sind für die Stadt Meerbusch kostenfrei und werden von den Anbietern finanziert. Die Plattform unterhält Hotlines zu technischen und kaufmännischen Fragen/Problemen alle Anbieter betreffend. Bei der Stadt Meerbusch ist die technische Infrastruktur hinsichtlich der Kontrolle der per Mobiltelefon bezahlten Gebühren bereits vorhanden.

 

Der FB5 führte zusammen mit den Vertretern von smartparking bereits mit allen Beteiligten (u.a. FB1, IT-Servicemanagement, Kämmerei, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt, Vergabestelle) Projektgespräche. Eine Einführung ist im 1. Quartal 2022 geplant.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 


Alternativen:

 

Bezahlmöglichkeit ausschließlich über Parkscheinautomaten.