Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung für die Amtshandlungen des Standesamtes Meerbusch nach dem Personenstandsgesetz (Gebührensatzung Standesamt) sowie die als Anlage beigefügte Übersicht über die Höhe der Gebührentarife zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2009 sind die für standesamtliche Amtshandlungen zu entrichtenden Gebühren nicht mehr bundeseinheitlich geregelt.

In der Zuständigkeit des Landes ergeben die Gebührensätze seitdem aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), die auf Basis des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) entsprechende Tarifstellen vorsieht.

Im Rahmen dieser Zuständigkeitsänderung wurden die Gebührensätze zum 01.01.2009 um durchschnittlich 30 % angehoben. Nunmehr gelten diese Beträge seit 12 Jahren. Bei der letzten Änderung zum 01.01.2020 wurden lediglich Gebührenpositionen für einige neue Aufgaben eingefügt.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass sich in den letzten 12 Jahren die Personalkosten erhöht haben. Eine deutliche Preissteigerung ist auch bei den Energie- und Sachkosten gegeben. Dem tragen die derzeitigen Gebührensätze nicht Rechnung.

Das GebG NRW eröffnet in seinem § 2 Abs. 3 die Möglichkeit, dass Gemeinden in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen, die in der AVerwGebO NRW geregelt sind, eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen können.

Von dieser Ermächtigung haben bisher diverse Städte Nordrhein-Westfalens Gebrauch gemacht, so z.B. Grevenbroich, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Tönisvorst, Velbert, Lüdenscheid, Gladbeck, Herne, Castrop-Rauxel u.v.m.

Es wird daher vorgeschlagen, dass auch die Stadt Meerbusch eine eigene „Gebührensatzung Standesamt“ beschließt. Ferner wird im Gebührentarif eine Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 30 % vorgeschlagen.

Ziel der Satzung ist es zum einen, ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung zu schaffen. Zum anderen lassen sich damit Gebühren-Mehreinnahmen realisieren.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Geschätzte Mehreinnahmen: ca. 10.000 €

 


Alternativen:

 

Der Haupt-, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, die Gebühren für die Amtshandlungen des Standesamtes auch zukünftig nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) zu erheben.