Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung für die Amtshandlungen des
Standesamtes Meerbusch nach dem Personenstandsgesetz (Gebührensatzung
Standesamt) sowie die als Anlage beigefügte Übersicht über die Höhe der
Gebührentarife zu beschließen.
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2009 sind die für
standesamtliche Amtshandlungen zu entrichtenden Gebühren nicht mehr
bundeseinheitlich geregelt.
In der Zuständigkeit des Landes
ergeben die Gebührensätze seitdem aus der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), die auf Basis des Gebührengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) entsprechende Tarifstellen
vorsieht.
Im Rahmen dieser
Zuständigkeitsänderung wurden die Gebührensätze zum 01.01.2009 um
durchschnittlich 30 % angehoben. Nunmehr gelten diese Beträge seit 12 Jahren.
Bei der letzten Änderung zum 01.01.2020 wurden lediglich Gebührenpositionen für
einige neue Aufgaben eingefügt.
Gleichzeitig ist festzuhalten,
dass sich in den letzten 12 Jahren die Personalkosten erhöht haben. Eine
deutliche Preissteigerung ist auch bei den Energie- und Sachkosten gegeben. Dem
tragen die derzeitigen Gebührensätze nicht Rechnung.
Das GebG NRW eröffnet in seinem
§ 2 Abs. 3 die Möglichkeit, dass Gemeinden in ihrem Aufgabenbereich für
Amtshandlungen, die in der AVerwGebO NRW geregelt sind, eigene
Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen können.
Von dieser Ermächtigung haben
bisher diverse Städte Nordrhein-Westfalens Gebrauch gemacht, so z.B.
Grevenbroich, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Tönisvorst, Velbert,
Lüdenscheid, Gladbeck, Herne, Castrop-Rauxel u.v.m.
Es wird daher vorgeschlagen,
dass auch die Stadt Meerbusch eine eigene „Gebührensatzung Standesamt“
beschließt. Ferner wird im Gebührentarif eine Erhöhung der Gebühren um
durchschnittlich 30 % vorgeschlagen.
Ziel der Satzung ist es zum
einen, ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung zu schaffen.
Zum anderen lassen sich damit Gebühren-Mehreinnahmen realisieren.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Geschätzte
Mehreinnahmen: ca. 10.000 €
Alternativen:
Der Haupt-, Finanz
und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, die Gebühren für die
Amtshandlungen des Standesamtes auch zukünftig nach den Vorgaben der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) zu erheben.