Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport empfehlen dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden V. Änderungssatzung (Anlage 5) zu beschließen.

 

Die Änderung beinhaltet Anpassungen der Elternbeitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Anlage zu § 4 der Satzung) mit Wirkung ab 01.01.2022.

 

 


Sachverhalt:

 

Für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich werden die Eltern zur Zahlung von Elternbeiträgen herangezogen. Die Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule im Primarbereich wurde zuletzt mit Wirkung vom 01.08.2017 in ihrem Aufbau verändert und mit linear steigenden Beiträgen in Abhängigkeit vom jeweiligen Elterneinkommen (Bruttojahreseinkommen) sowie dem gebuchten wöchentlichen Betreuungsumfang für die Kinder gestaffelt.

 

Im Rahmen der allgemeinen Entwicklung sollten die Beiträge in regelmäßigen Abständen den allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden. Der anliegende Entwurf der V. Änderungssatzung zur o. g. Satzung enthält daher eine lineare Steigerung und moderate Erhöhung von 5% - wirksam werdend ab 01.01.2022.

 

Die tatsächliche Kostensteigerung in den letzten 4 Jahren ist insgesamt deutlich höher als 5%, allein die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst summieren sich auf 8,56%, was eine deutliche Steigerung der Personalkosten für die Kitas nach sich zieht. Wegen der seit Beginn der Pandemie starken zusätzlichen Belastung der Eltern aufgrund vieler Einschränkungen durch Betretungsverbote, Notbetreuung, eingeschränkten Regelbetrieb und Kürzung der Betreuungszeiten wurde die Anpassung zunächst für 2021 noch einmal ausgesetzt. Eine Anpassung ist aber nunmehr angezeigt und aufgrund der Kostensteigerungen überfällig.

 

 

Die Elternbeiträge sind, anders als bei nicht gesetzlich geförderten Betreuungseinrichtungen, nicht kostendeckend kalkuliert, sondern decken einen relativ geringen Anteil an der Gesamtfinanzierung des Kita- und Ganztags-Betreuungssystems.

 

 

Zur Kalkulation der finanziellen Auswirkungen wurde eine Auswertung anhand der aktuellen Bearbeitungsfälle im Bereich der Beitragserhebung im Kita-Bereich, im Bereich der Kindertagespflege und der OGS vorgenommen.

 

 

Die als Anlage 1 beigefügte Berechnung der Elternbeiträge auf Grundlage der aktuellen Kindzahlen enthält daher die lineare Erhöhung der Beiträge um 5% bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Beitragsfreigrenze von 30.000 € sowie der Höchstbeitragsstufe bei einem Einkommen von über 97.000 €.

 

 

Die als Anlage 2 beigefügte Berechnung der Elternbeiträge auf Grundlage der aktuellen Kindzahlen enthält die zuvor beschriebene lineare Erhöhung der Beiträge um 5% bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Beitragsfreigrenze auf 30.000 € und der Einführung von einer weiteren Einkommensstufe, so dass der Höchstbeitrag bei einem Einkommen von über 109.000 € erreicht wird.

 

 

Infolge der mit der letzten KiBiz-Reform zum 01.08.2020 eingeführten Beitragsfreiheit für die Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung sowie der geltenden Geschwisterkindbefreiung wird aktuell (Stand Juli 2021) im Kita-Bereich von 2.022 erfassten Kindern nur für 584 Kinder tatsächlich ein Beitrag erhoben. Beitragsfrei gem. § 50 KiBiz (Beitragsfreiheit im vorletzten und letzten Kita-Jahr) oder aufgrund der Geschwisterkindregelung oder weil das Familieneinkommen unter 30.000 € jährlich liegt, sind 1.438 Kinder. Die gesamten Beitragseinnahmen werden folglich von den Eltern der verbleibenden 584 beitragspflichtigen Kinder getragen. Dies entspricht im Kita-Bereich einem Anteil von 28,88 % Beitragszahlern zu 71,12 % Nicht-Zahlern. Auf der Grundlage der derzeitigen Daten ergibt sich aktuell – ohne eine lineare Erhöhung der Beiträge und ohne 5 %ige Steigerung - eine Jahreseinnahme i. H. v. 1.947.072 €.

 

 

Bei Anlage 1 und 2 wurde - ausgehend von der linearen Erhöhung um 5% - eine Steigerung des Beitragssatzes für einen Betreuungsumfang von 45 Stunden im U3-Bereich von 85 € pro Einkommensstufe und im Ü3-Bereich von 52 € pro Beitragsstufe vorgenommen. Für die Betreuungsumfänge in 35 und 25 Std. wird eine entsprechende anteilige Steigerung eingeplant.

 

 

Bei der Verteilung der derzeitigen Beitragszahler auf die neuen Stufen wurde – wie z.B. aus Anlage 2 ersichtlich- die Annahme getroffen, dass jeweils 1/2 der Zahler den neuen Stufen zuzuordnen ist. Dies ist jedoch lediglich eine Annahme, da die tatsächlichen Einkommen der derzeitigen Höchstbeitragszahler hier derzeit nicht bekannt sind. Wie der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen ist, wäre bei einer linearen Erhöhung der Beiträge, 5%iger Erhöhung, einer weiteren Beitragsstufe und gleichbleibender Verteilung der Beitragszahler in den Einkommensstufen jährlich eine Mehreinnahme von rd. 268.840,00 € für die Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen zu erwarten.

 

Für den Bereich der Kindertagespflege wurde ebenfalls eine lineare Erhöhung der Beiträge mit 5%iger Steigerung und insgesamt 9 Beitragsstufen (Anlage 3) zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich gegenüber den jetzigen Elternbeiträgen ohne weitere Stufe, lineare Steigerung und 5%ige Erhöhung eine Mehreinnahme von rund 80.000,00 €.

 

 

Bei der Beitragstabelle für die OGS (Anlage 4) wurde ausgehend von dem Höchstbeitrag von 209 € die jeweils unmittelbar darunterliegende Einkommensstufe um 24 € Beitrag gemindert, so dass die Beiträge in den einzelnen Stufen 1-8 nur moderat erhöht werden. Hieraus ergibt sich gegenüber den jetzigen Elternbeiträgen eine Mehreinnahme von rund 42.000,00 €.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Da die bei den Berechnungen angenommenen Kindzahlen in den Einkommensstufen 7 und 8 rein spekulativ sind und auch die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Einkommensstufen und Betreuungsbedarfe sich unterjährig noch ändern kann, insbesondere auch im Bereich Kita durch „Hochwachsen“ der Kinder von einem Elternbeitrag U 3 in einen Elternbeitrag Ü 3, kann auch die Berechnung des Elternbeitrages nur näherungsweise geschehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die konkreten Kindzahlen ab 1.8.2022 aufgrund des noch laufenden Anmeldeverfahrens für die Kitas gänzlich unbekannt sind, kann die Höhe der Einnahmen noch nicht konkret vorausgesagt werden. Aufgrund der aktuellen Berechnung sind Mehreinnahmen von rund 268.000,00 € für die Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen zu erwarten.

Bei der Kindertagespflege sind Mehreinnahmen von rund 80.000,00 € und bei der OGS Mehreinnahmen von rund 42.000,00 € zu erwarten.

 


Alternativen:

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