Betreff
Föderrichtlinien für den sozialen Bereich
Vorlage
FB2/1421/2021
Aktenzeichen
FB 2 / 6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.                    Die Förderung der Personalkosten für die Wohnungsnothilfe der Caritas Sozialdienste sowie die sozialpädagogische Flüchtlingshilfe der Caritas und der Diakonie Meerbusch wird von aktuell 80% auf 83% für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates für den Haushalt sollen für 2023 die aktuellen Verträge auf 85% mit den Trägern neu vereinbart werden.

II.                  Die Förderung der offenen Seniorenarbeit für die Zeiten der Corona bedingten Einschränkungen in Höhe des Sockelbetrages sowie eines 50% Anteils der Kriterien bezogenen Förderung zu gewähren.

 


Sachverhalt:

 

 

Zu I.

In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bürgermeister, dem Sozialdezernenten sowie der Fachbereichsleitung im Januar 2021, baten die Caritas Sozialdienste, mit einem Verweis auf höhere Tarifabschlüsse seit geraumer Zeit, die Bezuschussung der Personalkosten für die Wohnungsnothilfe und die sozialpädagogische Flüchtlingshilfe von derzeit 80% auf 85% zu erhöhen. Da zu diesem Zeitpunkt die Erhöhung der Personalkostenzuschüsse im Kinder-und Jugendförderplan auf 85% für vergleichbare Träger vollzogen wurde, wurde der Caritas eine wohlwollende Prüfung für die Förderung in 2022 in Aussicht gestellt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wäre eine sofortige Erhöhung auf 85% derzeit nicht möglich, ohne die Ansätze zu erhöhen. Realisierbar wäre eine Erhöhung des Zuschusses zunächst auf 83% für das Jahr 2022 und im Folgejahr auf 85%. Da aktuell Teile der Bezuschussung auf Grundlage der KGST errechnet werden, könnte in diesem Zusammenhang eine Umstellung in 2023 zudem auf die Förderung der tatsächlich nachgewiesenen Personalkosten erfolgen.

Da die Diakonie Meerbusch als Wohlfahrtsverband den gleichen Trägerstatus hat, soll aus Gründen der Gleichbehandlung hier gleichermaßen verfahren werden.

 

 

Zu II.

Die aus einem Sockelbetrag und Kriterien bezogener Förderung bestehenden Zuschüsse für Träger der offenen Seniorenarbeit, werden jährlich auf Grundlage eines Verwendungsnachweises, der die Öffnungszeiten und durchgeführte Angebote darstellt, ausgezahlt. Auf Grund des Lockdowns konnten die Träger verständlicherweise diese Art des Nachweises im vergangenen Jahr nicht führen. Durch die Schließung der Einrichtungen wurden jedoch neue Maßnahmen zur Unterstützung der Senioren entwickelt, um mit der Pandemie einhergehende Problemlagen aufzufangen. Beispielhaft ist hier die Einrichtung einer Einkaufshilfe oder auch der Aufbau von Telefonketten, die Vereinsamung verhindern, zu nennen. Auch hier könne Vergleiche zu den getroffenen Maßnahmen im Jugendbereich herangezogen werden. Auch wenn im Seniorenbereich die Nutzung z.B. der Sozialen Medien bzw. der Digitalisierung der Arbeit, nicht den Stellenwert in der Neuausrichtung des Angebotes hatte, wie im Jugendbereich, haben die Träger gleichwohl neue Formen der Kommunikation und Angebote realisiert. Es ist davon auszugehen, dass die Verwendungsnachweise eine Förderung in Höhe des Sockelbetrages und einem 50% Anteil der Kriterien bezogenen Förderung rechtfertigen würden. Damit könnten folgende Beträge für die Träger als Zuschuss zur Auszahlung kommen.

 

 

Sockelförderung

Kriterien bezogene

 Förderung 50%

450 € Kraft

SUMME

AWO Kapittelsbusch

9.451,20 €

467,07 €

5.626,37 €

15.544,64

AWO Osterath

100,00 €

75,09 €

 

175,09

AWO Lank

100,00 €

172,26 €

 

272,26

Heilig Geist

100,00 €

150,17 €

 

400,34

St. Mauritius

2.923,20 €

854,63 €

 

3.777,83

Christuskirche

2.675,25 €

700,00 €

 

3.375,25

St. Cyriakus

100,00 €

97,17 €

 

197,17

St. Franziskus

100,00 €

0,00 €

 

100,00

St. Martin

100,00 €

57,42 €

 

157,42

St. Nikolaus

100,00 €

123,67 €

 

223,67

St. Pankratius

100,00 €

75,09 €

 

175,09

St. Stephanus

2.662,20 €

685,70 €

 

3.347,90

 

 

 

 

 

Summe

18.511,85 €

3.458,25 €

 

27.746,64

 

Damit würden voraussichtlich rund 3.458 € für 2021 nicht als Zuschuss ausgezahlt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Zu I. Mehraufwendungen/-auszahlungen im Rahmen der sozialpädagogischen Flüchtlingshilfe für beide Träger insgesamt ca. 5.000 € im Produkt „Soziale Hilfen für Flüchtlinge“ 050.313.010. Die Mittel sollen in 2022 über den im Entwurf gegebenen Deckungskreis abgedeckt werden.

Mehraufwendungen/-auszahlungen für die Wohnungsnothilfe der Caritas Sozialdienste in Höhe von ca. 1.300 €, im Produkt „Einrichtung für Wohnungslose“ 050.315.020.  Die Mittel sollen in 2022 über den im Entwurf gegebenen Deckungskreis abgedeckt werden.

Zu II. Die Mittel zur Förderung der offenen Seniorenarbeit im Produkt „Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ 050.331.010 sind veranschlagt.

 


Alternativen: