Betreff
Interkommunales Gewerbegebiet Krefeld / Meerbusch
Vorlage
BJ/1418/2021
Aktenzeichen
10.66.19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der in der Ratssitzung am 01.09.2020 zur Vorlage BM/1205/2020 gefasste Beschluss zur Beauftragung der Verwaltung mit der Fortführung der Planungen für das Interkommunale Gewerbegebiet Krefeld / Meerbusch in den dort genannten Bereichen wird bestätigt und zeitnah umgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 04.07.2018 hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, auf Meerbuscher Gebiet im Rahmen der Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebietes zusammen mit der Stadt Krefeld 30 ha zu entwickeln. Ziel der Entwicklung des Gewerbegebietes soll die Ansiedlung arbeitsplatzintensiver Unternehmen insbesondere in den Zukunftsbranchen wie Gesundheits- und / oder Biotechnologie sein. Hierzu sollen ein geeignetes Geschäftsmodell mit Regelungen zu Kosten und Erträgen, ein Verkehrskonzept mit Anbindung an den ÖPNV, ein landesplanerischer Vertrag zwischen den Städten Krefeld und Meerbusch sowie der Bezirksregierung Düsseldorf und ein Zeitplan für weitere richtungsweisende Beschlüsse erstellt werden“.

 

In der Sitzung des Rates am 01.09.2020 hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Entscheidung über den Landesplanerischen Vertrag zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf, der Stadt Krefeld und der Stadt Meerbusch zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes mit einer Gesamtgröße von ca. 81 ha (ca. 30 ha auf dem Stadtgebiet Meerbusch und ca. 51 ha auf dem Stadtgebiet Krefeld) wird vertagt.

 

Des Weiteren beschließt der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, bzgl. des Trägermodells die Gründung einer eigenständigen gemeinsamen Trägergesellschaft in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (entweder als gemeinsames Kommunalunternehmen bzw. Anstalt öffentlichen Rechts oder als Zweckverband) zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung den Ausschüssen vorzustellen. Aufgabe soll die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen in dem Interkommunalen Gewerbegebiet sein. Hierzu soll die Trägerkörperschaft den Grundstückserwerb tätigen, das Planungsrecht auf Grundlage des Rahmenplans vorbereiten, die Erschließung herstellen sowie die Vermarktung und den Betrieb übernehmen. Die Verwaltungen werden beauftragt, die Einzelheiten (Satzung, Aufgabenübertragung, Verteilungsschlüssel, Personalausstattung usw.) zu klären und dem Rat die Ergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Rat beschließt weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, auf Basis des Strategiepapiers gemeinsam mit der Stadt Krefeld die nachstehenden Arbeitspakete für die Planungen für das IKG zu bearbeiten und im Frühjahr 2021 die Ergebnisse zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Arbeitspakete:

 

Profilbildung / Vermarktung: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Experten ein Profil für das Gebiet zu entwickeln, das ein innovatives, nachhaltiges Angebot für zukünftige Gewerbe- und Industrieformen, innovative Energietechnik, ressourceneffiziente Produktion, Forschung und Entwicklung als auch attraktive Arbeitswelten schafft. Aufgrund der besonderen Lage in der Region sollen mit dem Profil regionale, nationale und internationale Unternehmen angesprochen werden.

 

Grunderwerb: Die Verwaltungen werden beauftragt, die (planungs-)rechtlichen, städtebaulichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) bis Ende des 1. Quartals 2021 zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Die Verwaltungen werden weiterhin beauftragt, zur Klärung der Verkaufsbereitschaft in erste Grunderwerbsverhandlungen einzutreten.

 

Rahmenplanung / Erschließung / Infrastruktur: Ziel der Planung soll es u.a. sein, durch geeignete Anordnung und Gliederung der einzelnen Nutzungen sowie Immissionsschutz- und Grünordnungsmaßnahmen die umliegende Wohnbebauung vor Beeinträchtigungen durch gewerbliche Nutzungen und Verkehre zu schützen. Die Verwaltungen werden beauftragt, im Vorfeld des städtebaulichen Wettbewerbs eine Mobilitätsstudie zu vergeben. Die genaue Lage der künftigen Bauflächen wird im weiteren Verfahren festgelegt.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die geplante Ansiedlung von Gewerbe eine Verteilung der Betriebe entlang und möglichst nah an der A 44, verbunden mit den folgenden Zielen zu prüfen:

 

-          Größtmöglicher Lärmschutz durch Gebäude

-          Maximal mögliche Abstandsfläche zur Wohnbebauung Osterath-Schweinheim

-          Abgrenzung der Gewerbefläche zur Wohnbebauung durch ökologische Aufwertung, z. B. schmaler Waldstreifen“.

In der Folgezeit zeichneten sich u.a. aufgrund der neuen Kräfteverhältnisse im Rat nach den Kommunalwahlen Zweifel ab, ob diese Beschlüsse tatsächlich noch von einer Mehrheit getragen werden und ob daher mit ihrer Umsetzung fortgefahren bzw. begonnen werden sollte. Um Klarheit zu bekommen, wurden unter der Moderation von NRW.URBAN mit den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses im Mai d.J. zwei Veranstaltungen durchgeführt, eine vorbereitende Videokonferenz und ein Workshop. Obwohl darin Vor- und Nachteile sowie mögliche Schwerpunkte und Szenarien aufgezeigt und diskutiert wurden, hat sich bis heute kein einheitliches bzw. eindeutiges Meinungsbild innerhalb der Fraktionen über den weiteren Umgang mit den schon gefassten Beschlüssen und damit insgesamt mit dem Interkommunalen Gewerbegebiet abgezeichnet.

 

Um in der Sache weiterzukommen oder Alternativen aufzuzeigen, soll mit dieser Vorlage eine Entscheidung herbeigeführt werden, ob die Planungen für das Interkommunale Gewerbegebiet fortgesetzt oder eingestellt werden sollen. Für den letztgenannten Fall stellt sich die Frage, welche Alternativen es zur Entwicklung von neuen Gewerbeflächen gibt; solche aufzuzeigen bzw. zu erarbeiten, wäre dann Aufgabe der nächsten Woche und Monate.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine.

(Mittel zum Erwerb von Gewerbeflächen sind im Haushaltsentwurf 2022 unter dem Produkt 010.111.160, Investitionskonto 7_01014002_78210000 bereits einkalkuliert.)

 


Alternativen:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die in den Ratssitzungen am 04.07.2018 und 01.09.2020 zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes mit Krefeld gefassten Beschlüsse werden aufgehoben. Die Planungen für das Interkommunale Gewerbegebiet werden nicht weiterverfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Planungen zur alleinigen Entwicklung von Gewerbeflächen durch die Stadt Meerbusch zu prüfen und den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung vorzulegen.