Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 2,22 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 0,97 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2018 mit den verbleibenden 120.827,73 € in die
Kalkulation 2022 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2019 wird 190.000,00 € ca.
die Hälfte des noch verbleibenden Betrages (381.415,45 €) vorgetragen. Vom
Betriebsergebnis 2020 werden 160.000 €, was ca. einem Drittel des
Betriebsergebnisses entspricht, vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in
Höhe von 470.827,73 € erfolgt.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2018 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der
verbleibenden 207.803,39 €. Vom Betriebsergebnis 2019 werden die
verbleibenden 399.469,36 € in die Kalkulation vorgetragen. Vom negativen
Betriebsergebnis 2020 (-113.442,70 €) werden -30.000,00 € in die
Kalkulation 2022 vorgetragen. Insgesamt erfolgt ein Vortrag in Höhe von
577.272,75 €.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des
Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,78 € festgesetzt.
5.
Die
XIII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird
beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2021 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 hat ergeben, dass eine
Anpassung der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen
Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2021 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser. Durch die Wahl der
Ergebnisvorträge aus Vorjahren, kann die Gebühr für 2022 bei 2,22 € bleiben.
Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,91 € pro Quadratmeter
versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2022 auf
0,97 €.
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es
besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände,
Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von
vier Jahren auszugleichen. Da die Betriebskostenabrechnung des relevanten
Zeitraums (2018 bis 2020) bis auf das Betriebsergebnis 2020
Niederschlagswassergebühr Kostenüberdeckungen ausgewiesen, gilt die
Verpflichtung des Ausgleichs und erfolgt wie im Beschlusstext unter den Punkten
2. und 3. beschrieben.
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch für das Jahr 2022 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,78 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 25,98 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2022 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.462.600 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 4.938.000€ erwartet. Davon entfallen 1.696.524,00 € auf städtische Flächen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung abgebildet werden.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 470.827,73 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 607.272,75 €.
Die Gebühreneinnahmen für die Wasserzwischenzähler sind für das Jahr 2022 mit 14.000 € veranschlagt.
Alternativen:
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