Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2018 mit den verbleibenden 120.827,73 € in die Kalkulation 2022 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2019 wird 190.000,00 € ca. die Hälfte des noch verbleibenden Betrages (381.415,45 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2020 werden 160.000 €, was ca. einem Drittel des Betriebsergebnisses entspricht, vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 470.827,73 € erfolgt.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2018 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der verbleibenden 207.803,39 €. Vom Betriebsergebnis 2019 werden die verbleibenden 399.469,36 € in die Kalkulation vorgetragen. Vom negativen Betriebsergebnis 2020 (-113.442,70 €) werden -30.000,00 € in die Kalkulation 2022 vorgetragen. Insgesamt erfolgt ein Vortrag in Höhe von 577.272,75 €.

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,78 € festgesetzt.

 

5.       Die XIII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2021 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 hat ergeben, dass eine Anpassung der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2021 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser. Durch die Wahl der Ergebnisvorträge aus Vorjahren, kann die Gebühr für 2022 bei 2,22 € bleiben. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,91 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2022 auf 0,97 €.

 

2.       Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Da die Betriebskostenabrechnung des relevanten Zeitraums (2018 bis 2020) bis auf das Betriebsergebnis 2020 Niederschlagswassergebühr Kostenüberdeckungen ausgewiesen, gilt die Verpflichtung des Ausgleichs und erfolgt wie im Beschlusstext unter den Punkten 2. und 3. beschrieben.

 

 

 

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch für das Jahr 2022 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,78 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 25,98 € pro Zähler.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Haushaltsjahr 2022 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.462.600 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 4.938.000€ erwartet. Davon entfallen 1.696.524,00 € auf städtische Flächen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung abgebildet werden.

 

Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 470.827,73 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 607.272,75 €.

 

Die Gebühreneinnahmen für die Wasserzwischenzähler sind für das Jahr 2022 mit 14.000 € veranschlagt.

 

 


Alternativen:

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