Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat der Stadt die IX. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Anlage 1) mit einer Steigerung der Gebührentarife um durchschnittlich 8,03 % bei einem Kostendeckungsgrad von 80,01 % zu beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Sachverhalt:

Für das Jahr 2022 wurde eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren auf Basis der Betriebsabrechnung des Jahres 2020 durchgeführt.

 

Es wird von gebührenrelevanten Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,742 Mio. € ausgegangen, die es unter Berücksichtigung des Anteils „Öffentliches Grün“ und Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren zu verteilen gilt.

 

Dabei darf die Allgemeinheit nur an denjenigen Kosten beteiligt werden, die im Zusammenhang mit den Rahmenanlagen der Friedhöfe und deren Wegenetz entstehen. Bestattungsleistungen werden hierbei ausdrücklich nicht berücksichtigt.

 

Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2022 wurde in Höhe von 80,01 % kalkuliert. Der Anteil „Öffentliches Grün“ beträgt dann 19,99 %.

 

Eine Umfrage bei den Meerbuscher Nachbarkommunen hat ergeben, dass die dortigen Kostendeckungsgrade zwischen 80 % und 100 % liegen.

 

Die Nachkalkulation für das Jahr 2020 schloss mit einer Unterdeckung in Höhe von 32.634,23 € ab. Diese ist überwiegend zurückzuführen auf eine niedrigere Bestattungszahl als prognostiziert.

 

Bei der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 ist neben der Nachkalkulation für das Jahr 2020 auch die Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2018 und 2019 zu berücksichtigen. Die Nachkalkulation 2018 schloss mit einer Überdeckung in Höhe von 91.246,16 € ab und die Nachkalkulation 2019 mit einer Überdeckung in Höhe von 151.780,67 €.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen danach in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Überdeckung des Jahres 2018 wurde bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2022 mit 20 % berücksichtigt (50 % wurden bereits in der Gebührenkalkulation des Jahres 2020 und 30 % bereits in der Gebührenkalkulation des Jahres 2021 berücksichtigt).

Die Überdeckung des Jahres 2019 wurde bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2022 zu 26 %  berücksichtigt (36 % bereits in der Gebührenkalkulation des Jahres 2021). In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 werden dann die verbleibenden 38 % der Überdeckung einfließen.

Die Unterdeckung des Jahres 2020 wurde bei der Gebührenkalkulation des Jahres 2022 zur Hälfte berücksichtigt. Die zweite Hälfte der Unterdeckung wird dann in die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 einfließen.

 

Bei der aktuellen Gebührenkalkulation wurde nach dem Ratsbeschluss vom 01.09.2020 ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5,42 % zu Grunde gelegt.

  


Zur Erreichung des für die städtischen Friedhöfe kalkulierten Kostendeckungsgrades in Höhe von ca. 80,01 % müssen die Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 um durchschnittlich 8,03 % angehoben werden.

 

Die Gebührenkalkulationen für die Vorjahre 2020 und 2021 schlossen mit durchschnittlichen Gebührensenkungen ab - 2020 um 2,58 % und 2021 um 5,24 %.

Die für das Jahr 2022 kalkulierten Nutzungsgebühren liegen hierdurch noch unterhalb der Gebührensätze des Jahres 2019.

 


Finanzielle Auswirkung:

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Alternativen:

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