Betreff
XXXVI. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
DezIII/1413/2021
Aktenzeichen
1.70.15.03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die XXXVI. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren müssen für das Jahr 2022 erhöht werden. Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

  • 60-Liter                                                               Erhöhung um 9 € auf 105 € pro Jahr
  • 80-Liter                                                              Erhöhung um 13 € auf 136 € pro Jahr,
  • 120-Liter                                                             Erhöhung um 18 € auf 196 € pro Jahr,
  • 240-Liter                                                             Erhöhung um 36 € auf 371 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, 14-tägig                                       Erhöhung um 162 € auf 1.676 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, wöchentlich                              Erhöhung um 325 € auf 3.353 € pro Jahr,

·         1.100-Liter, 2x wöchentlich                         Erhöhung um 650 € auf 6.706 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 sind Gesamtkosten von 6.180.058,20 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind:

- die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 54,3 %

- und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 31,2 %.

 

 

 

Gebührenkalkulation für das Jahr 2022:

Der Vergleich der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage B) mit der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 zeigt folgende wesentliche Kostensteigerungen die zur Erhöhung der Abfallgebühren führen:

·         Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:

Der Rhein-Kreis Neuss wird die Gebühren für Restabfall und Sperrgut für das Jahr 2022 von 185,82 €/t auf 210,64 €/t (+13,7 %) erhöhen. Die Gründe hierfür sind eine kostenintensive Instandsetzung der Löschanlage in der Sortieranlage Neuss-Grefrath sowie kalkulierte Kostensteigerungen bei der Ausschreibung der Sperrmüllentsorgung und der Betriebsführung der Kompostierungsanlage Korschenbroich. Zusätzlich müssen Defizite aus den Vorjahren in Höhe von 1.132.472,00 € ausgeglichen werden. Dadurch kommt es in der Gebührenkalkulation der Stadt Meerbusch zu einer Kostensteigerung von +397.272,00 €. In der Kalkulation wurden außerdem die gestiegenen Sperrgut-, Bio- und Grünabfallmengen berücksichtigt.

·         Mehrkosten Vergütung Fuhrleistungen:

Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel steigen die Einheitspreise um 4,6 %. Deshalb und durch die gestiegenen Sperrgut-, Bio- und Grünabfallmengen kommt es zu einer Kostensteigerung von +216.131,44 €.

·         Erträge aus der Altpapierverwertung -Altpapiercontainer-

Auf der Ertragsseite wird gegenüber dem Jahr 2021 aufgrund der gestiegenen Marktpreise bei der Altpapierverwertung mit einer Mehreinnahme von +299.398,00 € kalkuliert. Dies trägt zur Dämpfung der Gebührenerhöhung bei.

 

Betriebskostenabrechnung des Jahres 2020:

Die Betriebskostenabrechnung ergab ein negatives Betriebsergebnis von
-444.377,35 €. Wesentliche Faktoren sind:

·         Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:

Zum Zeitpunkt der Kalkulation waren die Entsorgungsgebühren des Rhein-Kreises Neuss für das Jahr 2020 noch nicht bekannt. Durch erhöhte Entsorgungsgebühren beim Restabfall und beim Sperrgut (170,66 €/t statt kalkulierter 160,00 €/t) lagen die tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Gebühren für die Beseitigung- und Verwertung um +282.853,19 € über der Kalkulation.

·         Mehrkosten Vergütung Fuhrleistungen:

Für die Leerung der Abfallsammelbehälter, die Einsammlung und den Transport von Abfällen sowie für den Betrieb des Wertstoffhofes sind +46.541,74 € mehr als kalkuliert ausgegeben worden. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus dem durch die Corona-Pandemie erhöhten Sperrgutaufkommen (+401 t gegenüber der Kalkulation, +38.737,18 €).

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen:

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW muss die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 131.749,20 € innerhalb von 4 Jahren, also spätestens im Jahr 2022, ausgeglichen werden. Sie dient zum Ausgleich eines Teils der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 in gleicher Höhe. Das übrige Defizit von 312.628,15 € wird in den Jahren 2023 und 2024 ausgeglichen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 6.180.058,20 €

Ausgleich Kostenunterdeckung im Jahr 2020 in Höhe von 131.749,20 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 6.180.058,20 €

Zuführung aus der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 131.749,20 €