Betreff
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Meerbusch im Jahr 2020
Vorlage
SFI/1411/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gem. § 105 Abs. 6 GO NRW den Prüfbericht der gpaNRW, das gpa Kennzahlenset sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.

 

2.    Der Rat beauftragt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Die überörtliche Prüfung als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden ist gemäß § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Aufgabe der gpaNRW. Diese nimmt ihre Aufgabe in regelmäßigen Abständen wahr. Eine umfassende überörtliche Prüfung für die Stadt Meerbusch erfolgte zuletzt im GPA-Bericht 2015.

 

Die gpaNRW hat die diesmalige überörtliche Prüfung in der Zeit von September 2020 bis April 2021 in Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Prüferinnen und Prüfern sowie mit den betroffenen Fachbereichen in der Verwaltung durchgeführt. Prüfungsschwerpunkte waren die Handlungsfelder Vergabewesen, Bauaufsicht, Hilfe zur Erziehung, Beteiligungen und Finanzen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns. Mit Blick auf die mitunter schwierige Finanzlage der NRW-Kommunen und die gesetzliche Verpflichtung, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen /ausgeglichen zu halten, steht bei der überörtlichen Prüfung die finanzwirtschaftliche Analyse im Vordergrund. Wesentliches methodisches Element ist dabei der Vergleich der kreisangehörigen Städte in NRW anhand von Kennzahlen.

 

Bei der Auswahl der Prüfungs- und damit auch der Vergleichsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zu Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. So soll der verantwortliche Personenkreis in Rat und Verwaltung unterstützt und ein Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune geleistet werden.

 

Das Prüfungsergebnis wurde in Form eines Prüfberichts mitgeteilt. Er besteht aus einem Vorbericht, einem gpa-Kennzahlenset sowie den Teilberichten zu den einzelnen Prüfgebieten. In diesem wird ausführlich über die Prüfungsergebnisse für den Prüfungszeitraum berichtet und verschiedene Prüfungsaussagen werden getroffen. Ergebnisse von Analysen werden dabei als Feststellungen, erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung bezeichnet.

 

Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik, den strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune und eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen und Empfehlungen.

 

Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Prüfbericht zur Beratung vorgelegt. Darüber hinaus ist zu den etwaigen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichts eine Stellungnahme der Verwaltung erforderlich. Abschließend berichtet der Rechnungsprüfungsausschuss im Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine