Beschlussvorschlag:
1. Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest.
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW den Jahresüberschuss 2019 von insgesamt 2.226.763,92 € in Höhe von 1.159.706,29 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 1.067.057,63 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
3. Die Ratsmitglieder erteilen dem/der Bürgermeister/in für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beraten und unterbreitet dem Rat den vorstehenden Beschlussvorschlag.
Im Übrigen wird auf die Sachdarstellung zum Rechnungsprüfungsausschuss am 26.10.2021 mit den dortigen Anlagen verwiesen.
Die unterschriebene Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses als Anlage zu dieser Vorlage wird nachgereicht.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der
Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von insgesamt
2.226.763,92 € ab. Er wird
in Höhe von 1.159.706,29 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von
1.067.057,63 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.