Betreff
Präsentation der wesentlichen Ergebnisse und Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31.12.2019
Vorlage
RPA/1408/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2019 geprüft; hierzu hat er sich der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss bedient. In seine Prüfung hat der Ausschuss den Bericht der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. Dezember 2019 einbezogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich nach Beratung den Prüfbericht zu eigen und fasst das Ergebnis schriftlich in Form einer Stellungnahme einschließlich der Erklärung, dass er den von dem/der Bürgermeister/in aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt, zusammen.

 

2.            Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

2.1          Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest.

2.2          Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresüberschuss 2019 von insgesamt 2.226.763,92 € in Höhe von 1.159.706,29 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 1.067.057,63 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

2.3          Die Ratsmitglieder erteilen dem/der Bürgermeister/in für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Meerbusch zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dieser muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Nach § 59 Abs. 3 S. 1  GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und Lagebericht.

Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung wird entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt.

Das Prüfungsergebnis ist in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von insgesamt 2.226.763,92 € ab. Er wird in Höhe von 1.159.706,29 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 1.067.057,63 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

Hinweis: Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung wird nachgereicht.