Beschlussvorschlag:
Gemäß § 117 I GO NRW beschließt der Rat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2019.
Sachverhalt:
Gem. § 117 I GO NRW hat
die Gemeinde in den Fällen, in denen sie von der Aufstellung eines
Gesamtabschlusses gem. § 116 a GO NRW befreit ist, einen Beteiligungsbericht zu
erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates
in öffentlicher Sitzung herbeizuführen (§117 I S. 3 GO NRW).
In seiner Sitzung am
01.09.2020 hat der Rat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von
der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Abschlussstichtag
31.12.2019 festgestellt und beschlossen, von der Befreiung Gebrauch zu machen.
Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den erforderlichen
Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht
enthält wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbständigten
Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form.
Insbesondere werden Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der
Beteiligung, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den Jahresergebnissen
und Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu wesentlichen
Finanz- und Leistungsbeziehungen etc. gemacht. Mit dem Beteiligungsbericht für
das Jahr 2019 wird ein umfassender Bericht über wirtschaftlichen Betätigungen
der Stadt Meerbusch zur Verfügung gestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
keine