Betreff
Beteiligungsbericht 2019
Vorlage
SFI/1406/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 117 I GO NRW beschließt der Rat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2019.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 117 I GO NRW hat die Gemeinde in den Fällen, in denen sie von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 116 a GO NRW befreit ist, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen (§117 I S. 3 GO NRW).

 

In seiner Sitzung am 01.09.2020 hat der Rat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Abschlussstichtag 31.12.2019 festgestellt und beschlossen, von der Befreiung Gebrauch zu machen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den erforderlichen Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

Der Beteiligungsbericht enthält wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Insbesondere werden Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den Jahresergebnissen und Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen etc. gemacht. Mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 wird ein umfassender Bericht über wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Meerbusch zur Verfügung gestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

 

keine