Betreff
Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
SFI/1405/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 250.000 € bei dem Produkt 060.365.010 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Maßnahme 7.060030083.740.001 – 78180000 Investitionskostenzuschuss Kita Lötterfelder Straße) zu.

 


Sachverhalt:

An der Lötterfelder Straße in Büderich entsteht derzeit die Kita „Schneckenhaus“, welche zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2021 durch die Step Kids KiTas gGmbH als Träger in Betrieb genommen wurde. Die Kindertagesstätte ist auf einem städtischen Grundstück erbaut und wird dem Träger der Einrichtung mietfrei zur Verfügung gestellt.

 

Bis zur endgültigen Fertigstellung werden 2 Gruppen provisorisch im Gebäude der ehemaligen Kita „Sonnengarten“ betrieben.

 

Der Bau sowie die Erstausstattung des Gebäudes mit allen zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlichen Einrichtungen und Einbauten – mit Ausnahme der beweglichen Ausstattung – erfolgt durch die Stadt Meerbusch; die Mittel sind beim Service Immobilien eingeplant einschließlich eines Betrages von 50.000 € für den Einbau der Küche unter 701012139 / 78510000. Zur Beschaffung der beweglichen Einrichtungsgegenstände sind beim FB 2 im Rahmen der Haushaltsplanung investive Mittel im Produkt Kindertageseinrichtungen 060 365 010 / 7.06003083 – 7831.0000 und 7832.0000 in Höhe von jeweils 100.000 € veranschlagt.

 

Im Rahmen der vom JHA beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung ist die Inbetriebnahme der Einrichtung mit insgesamt 105 Plätzen zum Kita-Jahr 2021/22 am 01.08.2021 vorgesehen und zur Bedarfsdeckung zwingend.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Betriebsträgerschaft noch nicht geklärt und daher mit dem zukünftigen Träger keine Absprachen zur Inneneinrichtung möglich. Die Step Kids KiTas gGmbH ist ein bundesweit agierender Träger von Kindertageseinrichtungen mit Einrichtungsstandards auf Basis der pädagogischen Konzeption. Um die Inbetriebnahme zum Kita-Jahr 2021/22 nicht zu gefährden, hat der Träger bereits Vorleistungen erbracht. Die im Haushalt des FB 2 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € sollen dem Träger daher als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden, um die Ausstattung entsprechend dem pädagogischen Konzept der sechsgruppigen Kindertagesstätte zu ermöglichen. Zusätzlich benötigt der Träger zum Ausbau der Küche der Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 50.000 €. Der Investitionskostenzuschuss umfasst somit insgesamt 250.000€ und ist im Zuge der Regelung zur Betriebsträgerschaft vertraglich vereinbart.

 

Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung mit einer ggf. anteiligen Erstattungsverpflichtung wird durch entsprechende Regelungen im Betriebsträgervertrag zwischen der Stadt Meerbusch und dem Träger Step Kids KiTas gGmbH sichergestellt. Die kurzfristige Auszahlung des Ausstattungszuschusses ist dringend erforderlich, um bereits getätigte Vorleistungen zu erstatten und die noch ausstehenden Anschaffungen kurzfristig zu ermöglichen.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 250.000 € ist somit zeitlich und sachlich unabweisbar, die Deckung im Rahmen der Haushaltes 2021 in vollem Umfang gegeben.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, da die Mittel bereits im Produkt Kindertageseinrichtungen 060.365.010 bei 706003082 - 7831.0000 und 7832.0000 in Höhe von jeweils 100.000 € veranschlagt sind, sowie im Produkt 010.111.140 bei 7.01012139 – 78510000 in Höhe von 50.000 €.