Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 250.000 € bei dem Produkt 060.365.010 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Maßnahme 7.060030083.740.001 – 78180000 Investitionskostenzuschuss Kita Lötterfelder Straße) zu.
Sachverhalt:
An der Lötterfelder Straße in Büderich entsteht derzeit die Kita
„Schneckenhaus“, welche zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2021 durch die Step
Kids KiTas gGmbH als Träger in Betrieb genommen wurde. Die Kindertagesstätte
ist auf einem städtischen Grundstück erbaut und wird dem Träger der Einrichtung
mietfrei zur Verfügung gestellt.
Bis zur endgültigen Fertigstellung werden 2 Gruppen provisorisch im
Gebäude der ehemaligen Kita „Sonnengarten“ betrieben.
Der Bau sowie die Erstausstattung des Gebäudes mit allen zum Betrieb
einer Kindertageseinrichtung erforderlichen Einrichtungen und Einbauten – mit
Ausnahme der beweglichen Ausstattung – erfolgt durch die Stadt Meerbusch; die
Mittel sind beim Service Immobilien eingeplant einschließlich eines Betrages
von 50.000 € für den Einbau der Küche unter 701012139 / 78510000. Zur
Beschaffung der beweglichen Einrichtungsgegenstände sind beim FB 2 im Rahmen
der Haushaltsplanung investive Mittel im Produkt Kindertageseinrichtungen 060
365 010 / 7.06003083 – 7831.0000 und 7832.0000 in Höhe von jeweils 100.000 €
veranschlagt.
Im Rahmen der vom JHA beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung
ist die Inbetriebnahme der Einrichtung mit insgesamt 105 Plätzen zum Kita-Jahr
2021/22 am 01.08.2021 vorgesehen und zur Bedarfsdeckung zwingend.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Betriebsträgerschaft noch
nicht geklärt und daher mit dem zukünftigen Träger keine Absprachen zur
Inneneinrichtung möglich. Die Step Kids KiTas gGmbH ist ein bundesweit
agierender Träger von Kindertageseinrichtungen mit Einrichtungsstandards auf
Basis der pädagogischen Konzeption. Um die Inbetriebnahme zum Kita-Jahr 2021/22
nicht zu gefährden, hat der Träger bereits Vorleistungen erbracht. Die im
Haushalt des FB 2 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € sollen
dem Träger daher als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden,
um die Ausstattung entsprechend dem pädagogischen Konzept der sechsgruppigen
Kindertagesstätte zu ermöglichen. Zusätzlich benötigt der Träger zum Ausbau der
Küche der Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 50.000 €. Der Investitionskostenzuschuss
umfasst somit insgesamt 250.000€ und ist im Zuge der Regelung zur
Betriebsträgerschaft vertraglich vereinbart.
Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung mit einer
ggf. anteiligen Erstattungsverpflichtung wird durch entsprechende Regelungen im
Betriebsträgervertrag zwischen der Stadt Meerbusch und dem Träger Step Kids
KiTas gGmbH sichergestellt. Die kurzfristige Auszahlung des
Ausstattungszuschusses ist dringend erforderlich, um bereits getätigte
Vorleistungen zu erstatten und die noch ausstehenden Anschaffungen kurzfristig
zu ermöglichen.
Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 250.000 € ist somit zeitlich und sachlich unabweisbar, die Deckung im Rahmen der Haushaltes 2021 in vollem Umfang gegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine, da die Mittel bereits im Produkt Kindertageseinrichtungen 060.365.010 bei 706003082 - 7831.0000 und 7832.0000 in Höhe von jeweils 100.000 € veranschlagt sind, sowie im Produkt 010.111.140 bei 7.01012139 – 78510000 in Höhe von 50.000 €.