Betreff
Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 I GO NRW über eine überplanmäßige Auszahlung
Vorlage
SFI/1404/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die nachfolgende, am 08. Juli 2021 nach § 60 Abs. 1 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW treffen der Unterzeichner und ein Ratsmitglied anstelle des Rates folgende Entscheidung:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 55.000 € bei dem Produkt 010.111.140 technisches Gebäudemanagement (Maßnahme 7.01012155.710.001   78510000 – Belüftungskonzept Schulen) zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Bund hat kurzfristig ein Förderprogramm zur Ausstattung von Grundschulen und Kitas mit Lüftungsanlagen aufgelegt. Es werden bis zu 80 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen gefördert. Die Stadt Meerbusch hat Förderanträge für alle ihre Grundschulen und Kitas gestellt, diese Anträge wurden ebenfalls alle positiv beschieden.

 

Die nun durch das Förderprogramm des Bundes mögliche Ausstattung von allen Grundschulen und Kitas erfordert für jede einzelne Maßnahme eine vorgeschaltete Gesamtplanung, bei der die Verwaltung durch einen externen Dienstleister unterstützt werden muss, um einen möglichst zeitnahen Beginn der Umsetzung der Einzelmaßnahmen zu bewirken.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung wurde die Maßnahme 7.01012155 Belüftungskonzept Schulen mit 25.0000 € eingeplant, um Möglichkeiten auszuarbeiten, welche vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für eine dauerhafte Verbesserung der Raumluft in Klassenräumen sorgen sollen. Die notwendige Vorplanung der Einzelmaßnahmen kann daher in dieser Maßnahme erfolgen, es werden nach derzeitiger Schätzung zur Durchführung der Planung rd. 80.000 € benötigt. Aus diesem Grunde sind die fehlenden Mittel von 55.000 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 55.000 € ist sachlich und zeitlich unabweisbar, da die Erfordernisse der aktuellen Coronavirus-Pandemie ein zeitnahes Handeln gebieten, um schnellstmöglich eine dauerhaft gute Belüftung in unseren Grundschulen und Kitas gewährleisten zu können und somit die mögliche Virenlast in diesen Räumen so gering wie möglich zu halten.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung werden 55.000 € der Maßnahme Generalsanierung Mauritius-Schule (7.01012137) beim Produkt 010.111.140, technisches Gebäudemanagement verwendet. Die für das Haushaltjahr 2021 geplanten Mittel von 150.000 € sind derzeit durch einen Sperrvermerk gebunden und können somit zur Deckung herangezogen werden.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Meerbusch für das Haushaltsjahr 2021 bestimmt in § 9 Nr. 1, dass erhebliche überplanmäßige Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW vorliegen, wenn sie mehr als 50 % des Ansatzes betragen oder mehr als 20.000 € betragen und nicht aufgrund einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung geleistet werden müssen. In diesen Fällen obliegt die überplanmäßige Auszahlung dem Genehmigungsvorbehalt des Rates im Sinne von § 83 Abs. 2 GO NRW.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die mit Sperrvermerk versehenen Mittel der Maßnahme 7.01012137 Generalsanierung Mauritius-Schule werden um 55.000 € auf 95.000 € reduziert und zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung herangezogen