Betreff
Antrag gem. § 24 GO: der Städteinitiative Tempo 30 beitreten
Vorlage
FB5/1401/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag vom 11.08.2021 „Beitritt der Städteinitiative Tempo 30“ und „Bewerbung als Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30“ gemäß 24 GO NRW an den zuständigen Ausschuss für Mobilität.

 

Ausschuss für Mobilität

 

Der Ausschuss für Mobilität beschließt den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 11.08.2021 „Beitritt der Städteinitiative Tempo 30“ und „Bewerbung als Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30“

zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Es besteht der Wunsch von Seiten des Ausschusses für Klima, Umwelt, Bau, bei der Römerstraße und dem Laacher Weg eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 30 einzurichten. Derzeit ergibt sich hierfür aus der Gesetzeslage und der Rechtsprechung keine Grundlage. Die Gerichtsentscheidung des zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf machte die nach der ebenfalls richterlich aufgehobenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Teilen des Laacher Wegs und vor kurzer Zeit für die Römerstraße nochmals deutlich.

 

Die Verwaltung geht jedoch nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand davon aus, dass es in absehbarer Zeit die Straßenverkehrsordnung derart reformiert wird, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen zukünftig leichter umsetzbar sein werden. 

 

Eine neue Städteinitiative mit Beteiligung des Deutschen Städtetages wurde im Juli 2021 gegründet und fordert nunmehr den Bund auf für stadtverträglicheren Verkehr zu sorgen und die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Kernaussagen dieser Initiative sind:

 

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und

Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die

Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als

integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und

einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,

dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020

ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort

anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte

im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den

Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das

nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu

können.

 

Die Stadt Meerbusch hat bereits ein Konzept für Tempo 30- Straßen entwickelt. Inhalt dieses Konzeptes ist die Darstellung aller Straßen mit bestehender Tempo 30 Regelung und aller Straßen, wo dies derzeit aufgrund der gesetzlichen Lage nicht umsetzbar ist. Dieses Konzept kann verwendet und erweitert werden, um sich beim Bundesverkehrsministerium als Modellstadt zu bewerben

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei Aufnahme als Modellstadt werden Kosten für Ingenieurdienstleistungen (z.B. Vorher- Nachhermessungen, Datenaufbereitungen) anfallen, welche derzeit jedoch noch nicht abgeschätzt werden können.

 


Alternativen:

 

Es wird auf einen Beitritt der Städteinitiative Tempo 30 und eine Bewerbung als Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30 verzichtet. Dennoch wird die Verwaltung dort Tempo 30 anordnen, wo dies von der Verkehrssituation her sinnvoll und rechtlich möglich ist.