Beschlussvorschlag:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag vom 11.08.2021 „Beitritt der Städteinitiative Tempo 30“ und „Bewerbung als Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30“ gemäß 24 GO NRW an den zuständigen Ausschuss für Mobilität.
Ausschuss für Mobilität
Der Ausschuss für Mobilität beschließt den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 11.08.2021 „Beitritt der Städteinitiative Tempo 30“ und „Bewerbung als Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30“
zuzustimmen.
Sachverhalt:
Es besteht der Wunsch von Seiten des Ausschusses für Klima, Umwelt, Bau, bei der Römerstraße und dem Laacher Weg eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 30 einzurichten. Derzeit ergibt sich hierfür aus der Gesetzeslage und der Rechtsprechung keine Grundlage. Die Gerichtsentscheidung des zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf machte die nach der ebenfalls richterlich aufgehobenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Teilen des Laacher Wegs und vor kurzer Zeit für die Römerstraße nochmals deutlich.
Die Verwaltung geht jedoch nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand davon aus, dass es in absehbarer Zeit die Straßenverkehrsordnung derart reformiert wird, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen zukünftig leichter umsetzbar sein werden.
Eine neue Städteinitiative mit Beteiligung des Deutschen Städtetages wurde im Juli 2021 gegründet und fordert nunmehr den Bund auf für stadtverträglicheren Verkehr zu sorgen und die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Kernaussagen dieser Initiative sind:
Die für Mobilität und
Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und
Stadtbaurät:innen der
unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns
zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die
Lebensqualität in
unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30
für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als
integrierten
Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und
einer Strategie zur
Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den
Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die Kommunen im
Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020
ohne weitere
Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort
anordnen können, wo
sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein
vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte
im Zusammenhang mit
dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den
ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das
nachgeordnete Netz),
um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu
können.
Die Stadt Meerbusch hat bereits ein Konzept für Tempo 30- Straßen entwickelt. Inhalt dieses Konzeptes ist die Darstellung aller Straßen mit bestehender Tempo 30 Regelung und aller Straßen, wo dies derzeit aufgrund der gesetzlichen Lage nicht umsetzbar ist. Dieses Konzept kann verwendet und erweitert werden, um sich beim Bundesverkehrsministerium als Modellstadt zu bewerben
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei Aufnahme als Modellstadt werden Kosten für Ingenieurdienstleistungen (z.B.
Vorher- Nachhermessungen, Datenaufbereitungen) anfallen, welche derzeit jedoch
noch nicht abgeschätzt werden können.
Alternativen:
Es wird auf einen Beitritt der Städteinitiative Tempo 30 und
eine Bewerbung als Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30 verzichtet.
Dennoch wird die Verwaltung dort Tempo 30 anordnen, wo dies von der
Verkehrssituation her sinnvoll und rechtlich möglich ist.