Betreff
Aufholen nach Corona - Informationen zum Aktionsprogramm
Vorlage
FB2/1391/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter der Annahme der weiteren Förderung über den Bewilligungszeitraum 2022 hinaus, die Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Fördersäule II für die „Soziale Arbeit“ an Schulen einzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die bisherigen Initiativen im Rahmen des Aktionsprogramms zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese weiter zu entwickeln und dem Ausschuss zu berichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Coronapandemie hat seit dem Frühjahr 2020 das Leben aller Menschen stark verändert und in vielen Bereichen sehr stark eingeschränkt.

Insbesondere Familien, Kinder und Jugendliche hatten harte Einschränkungen und Veränderungen zu verkraften.

 

Für Familien, Kinder und Jugendliche brach der reguläre Alltag innerhalb kurzer Zeit zusammen – die Schulen und Kindertagesstätten wurden geschlossen, es gab keine Angebote der Kinder- und Jugendarbeit mehr, Kinder und Jugendliche konnten ihre Freunde nicht mehr treffen. Dies hat bei vielen Kindern und Jugendlichen zu seelischen und körperlichen Belastungen geführt.

 

Die Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien brauchen daher gezielte Unterstützung, um die entstandenen Defizite und Belastungen zu überwinden, neue Kraft zu tanken und gestärkt in die Zukunft blicken zu können.

 

Der Bund hat dazu mit Unterstützung der Länder das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ aufgelegt.

 

Es besteht aus einem Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände und einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und Familien.

 

Der schulische Teil bietet Förderungen für zusätzliche Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen und unterrichtsbegleitenden Fördermaßnahmen in den Kernfächern. Für die Umsetzung zuständig sind das Schulministerium Nordrhein-Westfalen und die Schulämter der Städte und Gemeinden.

 

Der außerschulische Teil des Programms wird in Nordrhein-Westfalen in Verantwortung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

 

Für die Umsetzung des Förderprogramms vor Ort sind die Jugendämter zuständig.

 

Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist – und zahlreiche Beschränkungen nach wie vor bestehen oder auch aufgrund derzeit wieder steigender Infektionszahlen wieder eingeführt werden. Eine „freie“ Planung von Maßnahmen ist daher nur begrenzt möglich.

 

 

 

Kinder- und Jugendarbeit:

In NRW werden Mittel für die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe in Form von fachbezogenen Pauschalen in zwei Fördersäulen über die Jugendämter bewilligt.

 

Die Mittel stehen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zur Verfügung.

 

Es können zusätzliche Angebote, eine Ausweitung bestehender Angebote oder der Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden.

 

Die Jugendämter können eigene Angebote und solche freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe fördern. Förderfähig sind Angebote der sog. Fördersäulen II und III.

 

In der Fördersäule II:

  • Angebote der Jugendsozialarbeit Übergang Schule / Beruf
  • Angebote der sozialen Arbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)
  • Zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit
  • Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.

 

In der Fördersäule III                                                                                  

  • Angebote der offenen Kinder- u. Jugendarbeit
  • Angebote der kulturellen Jugendarbeit
  • Angebote der Jugendverbandsarbeit
  • Angebote der internationalen Jugendarbeit
  • Wochenend- und Ferienfreizeiten
  • nichtkommerzielle Jugendreisen
  • Angebote zur Förderung des jungen Ehrenamtes

 

 

Die nach dem Schlüssel „unter 21-jährige“ zu 60 % und „unter 21-jährige im SGB II-Bezug“ zu
40 % je Jugendamtsbezirk ermittelten Pauschalen sehen für Meerbusch folgende Fördergelder vor:

 

 

 

 

In welcher Weise einer Berichtspflicht oder Verwendungsnachweisführung nachgekommen werden muss, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die Mittel für 2021 sind bis zum 31.12.2021 auszugeben. Bis dahin nicht verbrauchte Mittel müssen erstattet werden.

 

 

Fördersäule II

 

Das Thema Schulsozialarbeit wurde in der Vergangenheit vornehmlich in Verbindung mit den zu verteilenden Stellen im Rahmen der Bildungs- und Teilhabe vorgestellt und erörtert. Das diesbezügliche Konzept wurde im Jugendhilfe- und Schulausschuss beschlossen.

 

In Politik und Verwaltung wird und wurde auch diskutiert, wie - über den inhaltlichen Schwerpunkt des BuT hinaus - Schulsozialarbeit in Meerbusch weiterentwickelt werden könne.

 

Die Auswirkungen der Pandemie mit den Einschränkungen im sozialen und schulischen Leben der Kinder und Jugendlichen sind nicht nur Lernrückstände, sondern auch psychische Belastungen wie Zukunftsängste, Leistungsdruck und Vereinsamung. Die mangelnde soziale Interaktion mit Gleichaltrigen, übermäßiger Medienkonsum, Bewegungsmangel und Fehlernährung während der Pandemie stellen ein Risiko für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dar. Die Schule als Lern- und Lebensort muss nach Corona mehr als je zuvor auch auf diese Belastungen bei den Kindern und Jugendlichen eingehen und präventiv weiteren Belastungen entgegenwirken.

 

Insbesondere mit den Grundschulen wurde in den vergangenen zwei Jahren ein grundsätzlicher fachlicher Austausch zur Erforderlichkeit und Wirksamkeit von Schulsozialarbeit mit der Verwaltung geführt. Als gemeinsames Ergebnis will die Verwaltung mit den Schulleitungen Schulsozialarbeit als präventiv wirksames Instrument in den Schulen und im Umfeld von Schulen im Sinne einer Gesamtstädtischen Präventionsstrategie ausbauen und entwickeln.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Grundschulen hat sich deutlich für einen Ausbau der Schulsozialarbeit an ihren Schulen ausgesprochen und ist in einen dahingehenden konzeptionellen Austausch mit der Verwaltung eingetreten.

 

Schon in einer Schulleiterbesprechung am 18. März 2019 wurden die organisatorische und konzeptionelle Ausrichtung (s. Anlage Rahmenkonzept) der künftigen Schulsozialarbeit, die zuvor mit Frau Weddeling-Wolff als Sprecherin der Grundschulen abgestimmt wurde, erörtert und einvernehmlich als zielführend vereinbart.

 

 

Mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ hat dieses Thema, diese Aufgabe der sozialen Arbeit nochmals an Bedeutung gewonnen. Ohne das vorhandene Rahmenkonzept aus den Augen verlieren zu wollen, soll die soziale Arbeit aus der Fördersäule II in den nächsten zwei Jahren konzeptionell den Schwerpunkt in den pandemiebedingten Belastungen von Kindern und Jugendlichen im schulische Kontext bearbeiten. Die im Konzept enthaltene Projektarbeit in Schulen könnte dabei verstärkt werden um z.B. ein Thema rotierend in den Schulen anbieten zu können. Insofern ist das vorhandene Rahmenkonzept dahingehend zu ergänzen.

 

 

Fördersäule III

Zu möglichen Maßnahmen der Fördersäule III hat die Verwaltung die freien Träger der Jugendhilfe, die in Meerbusch bereits in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, angefragt, ob sie zusätzliche Angebote entwickeln oder bereits bestehende Angebote ausweiten können.

Rückmeldungen zur Anfrage liegen bisher (Stand 18.08.2021) noch nicht vor.

In der Sitzung des Stadtjugendringes am 31.08.2021 steht das Thema zur Beratung auf der Tagesordnung. Über die Rückmeldungen aus den Vereinen/Verbänden wird in der Sitzung berichtet.

 

 

 

Frühe Hilfen

Insbesondere Familien sind von den langen Einschränkungen der Coronazeit hart getroffen worden. Besonders waren und sind jene Familien betroffen, die sich bereits vor Corona in belastenden Situationen befunden haben.

Durch homeoffice, homeschooling oder aber auch Arbeitseinschränkungen und dadurch ggfs. auch finanzielle Problemlagen, haben alle Familien unter der Pandemie schwere Belastungssituationen erlebt.

Für Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren sollen durch die zusätzlichen Fördergelder über die Bundesstiftung Frühe Hilfen, die um insgesamt 50 Mio. Euro in den Jahren 2021 und 2022 befristet aufgestockt werden, Angebote zur Entlastung und Kompensation der pandemiebedingten Belastungen oder zur Förderung der Beziehungs- und Kontaktpflege erreicht werden.

 

Für Jugendämter, die über die „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ bereits eine Förderung erhalten, werden über das Corona-Aufholprogramm zusätzliche Mittel nach dem Schlüssel „Anzahl der Kinder unter 3 Jahren im SGB-II-Leistungsbezug im Jugendamtsbezirk“ im Verhältnis zur „landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter 3-Jahren im SGB-II-Leistungsbezug“ bereitgestellt. Ein Mindestsockelbetrag von 6.250 € ist für 2021 sichergestellt.

 

Die Beantragung und Verwendungsnachweisführung erfolgt über die für die Regelförderung zu nutzenden Verfahren. Die Fördergelder 2021 sind bis zum 31.12.2021 auszugeben. Nicht verbrauchte Mittel sind zu erstatten.

 

Die Stadt Meerbusch erhält für die Frühen Hilfen zusätzlich:

 

 

Die Fördermittel können für zusätzliche Angebote oder die Ausweitung oder qualitative Verbesserung bereits bestehender Angebote eingesetzt werden. Es werden nur Angebote gefördert, die nach der bestehenden Verwaltungsvereinbarung zum Fond Frühe Hilfen grundsätzlich förderfähig sind.

Zusätzlich können zudem für die Fördermaßnahmen im Rahmen des Aufholprogramms Gutscheine für soziale Teilhabe für z.B. Bewegungs- oder Spielaktivitäten, Kurse, Zoobesuch oder Schwimmbadbesuch an Familien ausgegeben werden.

Über die Fördermodalitäten wurde die Stadt Meerbusch in einer online-Veranstaltung am 08.07.2021 informiert. Der Maßnahmenplan mit Kurzkonzept musste bis zum 14.07.2021 vorgelegt werden.

Um dies innerhalb der Frist von 3 Werktagen leisten zu können, hat die Verwaltung sich für 2021 zu einer Gutscheinvergabe für das städtische Hallenbad entschieden.

 

Der Besuch eines Schwimmbades stellt für Familien ein niedrigschwelliges Angebot dar, das dazu dient, pandemiebedingte Belastungen und Einschränkungen sowie ihre Folgen zu reduzieren bzw. zu kompensieren und die Bindung zwischen Eltern und Kindern durch positive, spaßbesetzte Erlebnisse zu stärken.

 

Kinder können mit dem Element „Wasser“ vertraut werden, die kindliche Bewegungsfreude wird „rund um“ gefördert und ggfs. vorhandene Bewegungsdefizite ausgeglichen.

Die Unterstützung der geistigen und körperlichen Entwicklung und Stärkung des Immunsystems wird durch Anregung des Herz-Kreislauf-Systems und des Bewegungsapparates gefördert.

Durch die spielerischen Möglichkeiten im Wasser, das gemeinsame Erleben wird die innige Beziehung zwischen Baby und Eltern gefördert und das gegenseitige Vertrauen und die Sicherheit zueinander unterstützt. Die Kinder können den Wechsel zwischen Entspannung und körperlicher Aktivität im Wasser mit den Eltern erfahren.

 

Die Verteilung der Schwimmbadgutscheine erfolgt über die Willkommensbesuche nach der Geburt eines Kindes im Rahmen des Eltern-Babybesuchsdienstes sowie über ausgewählte Familienzentren an besonders von der Pandemie belastete Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren.

Die Gutscheine sind bis 31.07.2022 gültig, sodass die Familien ausreichend Zeit haben, den Besuch auch wahrzunehmen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Jahr 2021 würden von der Verwaltung max. die bewilligten Fördermittel eingesetzt. Für das Jahr 2022 werden die finanziellen Auswirkungen in den Haushalt eingestellt.

 


Alternativen: