Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2022 - 2025 / Teilbereich Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
FB2/1390/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Teilbereich „Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit“ als Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes 2022 - 2025 der Stadt Meerbusch.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.08.2020 die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 für das Jahr 2021 mit einigen Änderungen verlängert, um die Beratungen zum neuen Kinder- und Jugendförderplan im Jahr 2021 zu führen.

 

In der Sitzung am 08.06.2021 hat die Verwaltung ein erstes Konzeptpapier zum Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 vorgelegt.

 

Seitens der Politik wurde in dieser Sitzung der Wunsch nach einem workshop zum Thema Jugendpartizipation geäußert.

 

Der workshop zur Jugendpartizipation konnte mit Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland, die im Rahmen der „Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Nordrhein-Westfalen“ tätig sind, für den 26.08.2021 terminiert werden.

 

Die Ergebnisse dieses workshops und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen sollen in den neuen Kinder- und Jugendförderplan einfließen.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 soll daher in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im November 2021 verabschiedet werden.

 

Heute soll bereits der Teilbereich der „Förderrichtlinien für Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch“ beschlossen werden, um den freien Trägern frühzeitig eine Planungssicherheit zu geben.

 

Im Einzelnen beinhalten die neuen Förderrichtlinien neben kleineren textlichen Klarstellungen und präziseren Formulierungen, folgende neue Punkte:

 

Ø  Die allgemeinen Fördergrundsätze (z.B. Aufnahme der Stornokosten, Berücksichtigung von notwendigen Fahrtkosten) wurden überarbeitet.

 

Ø  Grundsätzliche Förderfähigkeit digitaler Formate in allen Förderbereichen

 

Ø  Förderposition Offene Kinder- und Jugendarbeit:

Anpassung der Betriebskostenförderung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an den aktuellen Betriebskostenspiegel 2020 vom Deutschen Mieterbund NRW für die Einrichtungen „Oase“ und „Katakombe“. Dies entspricht einer Anhebung der qm-Förderung von 2,45 € auf 2,49 €.

 

Ø  Förderposition Schulungen:

§  Reduzierung von 6 auf 5 Stunden Bildungsinhalt pro Tag

§  Anerkennung von Referentenkosten bis 100 € (bisher 51,20 € / Förderbetrag seit 2002 nicht angepasst)

§  Anerkennung von Gesamtkosten bis zu 750 € bei „webinaren“ und Förderung mit 75 % (= 562,50 €)

 

Ø  Förderposition Außerschulische Jugendbildung:

§  Förderung von 1 Betreuer pro 7 Meerbuscher Teilnehmern und dem Leiter der Maßnahme (bisher wurden Betreuer und Leiter in dieser Förderposition nicht gefördert).

 

Ø  Förderposition Pauschalzuschuss an Jugendverbände/-gruppen:

§  Erhöhung der Ansätze von 230 € auf 300 € für regelmäßige Gruppenstunden bei mind. 30 x Treffen pro Jahr (Förderbetrag seit 2002 nicht angepasst)

§  Erhöhung der Ansätze von 90 € auf 150 € für regelmäßige Arbeitsgruppen bei mind. 12 x Treffen pro Jahr (außer Rundung auf volle Euro Förderbetrag seit 2002 nicht angepasst)

§  Erhöhung der Ansätze von 25 € auf 35 € für Einzelveranstaltungen (Förderbetrag seit 2011 nicht angepasst)

 

Ø  Förderposition Pauschalzuschuss an den Stadtjugendring:

§  Erhöhung des Betrages von 1.700 € auf 2.000 € jährlich (von 2002 bis 2015 erhielt der Stadtjugendring 2.046 € / Jahr, seit 2016 dann 1.700 €)

 

Ø  Förderposition Besondere Projektförderung

§  Die Richtlinie wurde neu formuliert

§  Öffnung der Richtlinie für versuchsweise Angebote

§  Erhöhung des Fördersatzes von 50 % auf 85 %

 

Ø  Förderpositionen „Förderung des Kinder- und Jugendtelefons“ und „Förderung des Deutschen Jugendherbergswerkes“

§  Anhebung der Förderung von jeweils 256 € pro Jahr auf 500 € pro Jahr. Diese Förderpositionen wurden seit der Euroumstellung im Jahr 2002 nicht mehr angepasst.

 

 

Folgende bereits vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Änderungen wurden in die aktualisierten Förderrichtlinien eingepflegt:

 

Ø  Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Freie Träger der Jugendhilfe, die eine Förderung von Personalkosten und / oder Betriebskosten erhalten und die nicht in kirchlicher Trägerschaft sind, erhalten einen Fördersatz von 85 % statt bisher 83 % bei Personalkosten) bzw. 82% bei Betriebskosten

 

Ø  Förderung von Jugendpflegefahrten

·         Regelförderung: der Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer wurde von 4,00 € auf 6,00  € erhöht

·         Sonderförderung: der Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer wurde von 5,00 € auf 8,00 € angehoben

 

Ø  Förderung von Stornierungskosten

Anerkannte Stornierungskosten werden mit einem Förderbetrag von 50 % der nicht gedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe des Förderbetrages, der dem Antrag nach bei einer regulären Förderung der Maßnahme gezahlt worden wäre, gefördert, wenn

·         der Träger nachweist, dass er seiner Schadensminderungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist (durch Vorlage von entsprechendem Schriftverkehr / Mailverkehr)

·         der Träger frühzeitig das Jugendamt in die Entscheidung, ob eine Maßnahme abgesagt werden muss, einbezogen hat.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Mittel zur Förderung der Freien Träger im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans sind im Produkt 060.362.010 / Kostenart 53180000 „Zuwendung u. Zuschüsse für .lfd. Zwecke an übrige Bereiche „ eingestellt. Das Ergebnis für das Produkt lag 2019 bei 350.843€, der Ansatz 2021 bei 376.600€ , der Ansatz im Entwurf für 2022 wird mit 368.600€  veranschlagt.

 

 


Alternativen: