Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Teilbereich
„Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit“ als Bestandteil des
Kinder- und Jugendförderplanes 2022 - 2025 der Stadt Meerbusch.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in
seiner Sitzung vom 25.08.2020 die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplans
der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 für das Jahr 2021 mit einigen Änderungen
verlängert, um die Beratungen zum neuen Kinder- und Jugendförderplan im Jahr
2021 zu führen.
In der Sitzung am 08.06.2021 hat die Verwaltung ein erstes Konzeptpapier zum Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 vorgelegt.
Seitens der Politik wurde in dieser Sitzung der Wunsch nach einem workshop zum Thema Jugendpartizipation geäußert.
Der workshop zur Jugendpartizipation konnte mit Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland, die im Rahmen der „Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Nordrhein-Westfalen“ tätig sind, für den 26.08.2021 terminiert werden.
Die Ergebnisse dieses workshops und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen sollen in den neuen Kinder- und Jugendförderplan einfließen.
Der Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 soll daher in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im November 2021 verabschiedet werden.
Heute soll bereits der Teilbereich der „Förderrichtlinien für Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch“ beschlossen werden, um den freien Trägern frühzeitig eine Planungssicherheit zu geben.
Im Einzelnen beinhalten die neuen Förderrichtlinien neben kleineren textlichen Klarstellungen und präziseren Formulierungen, folgende neue Punkte:
Ø Die allgemeinen Fördergrundsätze
(z.B. Aufnahme der Stornokosten, Berücksichtigung von notwendigen Fahrtkosten)
wurden überarbeitet.
Ø Grundsätzliche
Förderfähigkeit digitaler Formate in allen Förderbereichen
Ø Förderposition
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
Anpassung der Betriebskostenförderung
in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an den aktuellen
Betriebskostenspiegel 2020 vom Deutschen Mieterbund NRW für die Einrichtungen
„Oase“ und „Katakombe“. Dies entspricht einer Anhebung der qm-Förderung von
2,45 € auf 2,49 €.
Ø Förderposition
Schulungen:
§ Reduzierung von 6
auf 5 Stunden Bildungsinhalt pro Tag
§ Anerkennung von
Referentenkosten bis 100 € (bisher 51,20 € / Förderbetrag seit 2002 nicht
angepasst)
§ Anerkennung von
Gesamtkosten bis zu 750 € bei „webinaren“ und Förderung mit 75 % (= 562,50 €)
Ø Förderposition
Außerschulische Jugendbildung:
§ Förderung von 1
Betreuer pro 7 Meerbuscher Teilnehmern und dem Leiter der Maßnahme (bisher
wurden Betreuer und Leiter in dieser Förderposition nicht gefördert).
Ø Förderposition
Pauschalzuschuss an Jugendverbände/-gruppen:
§ Erhöhung der Ansätze
von 230 € auf 300 € für regelmäßige Gruppenstunden bei mind. 30 x Treffen pro
Jahr (Förderbetrag seit 2002 nicht angepasst)
§ Erhöhung der Ansätze
von 90 € auf 150 € für regelmäßige Arbeitsgruppen bei mind. 12 x Treffen pro
Jahr (außer Rundung auf volle Euro Förderbetrag seit 2002 nicht angepasst)
§ Erhöhung der Ansätze
von 25 € auf 35 € für Einzelveranstaltungen (Förderbetrag seit 2011 nicht
angepasst)
Ø Förderposition
Pauschalzuschuss an den Stadtjugendring:
§ Erhöhung des
Betrages von 1.700 € auf 2.000 € jährlich (von 2002 bis 2015 erhielt der
Stadtjugendring 2.046 € / Jahr, seit 2016 dann 1.700 €)
Ø Förderposition
Besondere Projektförderung
§ Die Richtlinie wurde neu
formuliert
§ Öffnung der
Richtlinie für versuchsweise Angebote
§ Erhöhung des
Fördersatzes von 50 % auf 85 %
Ø Förderpositionen
„Förderung des Kinder- und Jugendtelefons“ und „Förderung des Deutschen
Jugendherbergswerkes“
§ Anhebung der
Förderung von jeweils 256 € pro Jahr auf 500 € pro Jahr. Diese Förderpositionen
wurden seit der Euroumstellung im Jahr 2002 nicht mehr angepasst.
Folgende bereits vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Änderungen
wurden in die aktualisierten Förderrichtlinien eingepflegt:
Ø
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Freie Träger der Jugendhilfe, die eine Förderung
von Personalkosten und / oder Betriebskosten erhalten und die nicht in kirchlicher Trägerschaft sind,
erhalten einen Fördersatz von 85 %
statt bisher 83 % bei Personalkosten) bzw. 82% bei Betriebskosten
Ø
Förderung von Jugendpflegefahrten
· Regelförderung: der Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer wurde von 4,00 € auf 6,00 € erhöht
· Sonderförderung: der Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer wurde von 5,00 € auf 8,00 € angehoben
Ø Förderung von Stornierungskosten
Anerkannte Stornierungskosten werden mit einem Förderbetrag von 50 % der nicht gedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe des Förderbetrages, der dem Antrag nach bei einer regulären Förderung der Maßnahme gezahlt worden wäre, gefördert, wenn
· der Träger nachweist, dass er seiner Schadensminderungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist (durch Vorlage von entsprechendem Schriftverkehr / Mailverkehr)
· der Träger frühzeitig das Jugendamt in die Entscheidung, ob eine Maßnahme abgesagt werden muss, einbezogen hat.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Die Mittel
zur Förderung der Freien Träger im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans
sind im Produkt 060.362.010 / Kostenart 53180000 „Zuwendung u. Zuschüsse für
.lfd. Zwecke an übrige Bereiche „ eingestellt. Das Ergebnis für das Produkt lag
2019 bei 350.843€, der Ansatz 2021 bei 376.600€ , der Ansatz im Entwurf für
2022 wird mit 368.600€ veranschlagt.
Alternativen: