Betreff
Qualifizierung der Kindertagespflege
Vorlage
FB2/044/2011
Art
Informationsvorlage

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und familienähnliche Form der Kinderbetreuung, bei der individuelle Bedürfnisse der Kleinstkinder unter drei Jahren besonders berücksichtigt werden können.

Daher ist sie für viele Familien mit sehr jungen Kindern die erste Wahl bei der Suche nach einem guten Betreuungsangebot. Im Einzelfall ist es auch möglich, dieses Angebot ergänzend zu einer Tageseinrichtung zu nutzen.

 

Die Kindertagespflege soll

 

·         die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern;

·         den Eltern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.

 

Unterschiedliche Formen der Betreuung sind möglich:

 

·         Betreuung im Haushalt einer Tagespflegeperson von bis zu fünf Kindern;

·         Betreuung durch eine Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern;

·         Betreuung durch den Zusammenschluss von bis zu drei Tagespflegepersonen für insgesamt maximal neun Kindern in geeigneten Räumen (Großtagespflege).

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) zum 01.01.2005 und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 ist das SGB VIII novelliert worden. Dabei wurden Funktion, Qualität und Wertigkeit der Kindertagespflege neu definiert. Der gesetzliche Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Die Qualifizierung der Frauen und Männer, die als Tagespflegepersonen arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten, stellt daher eine unabdingbare Voraussetzung für diese Tätigkeit dar.

 

Dies bekräftigt das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) vom 30.10.2007, welches einen Schwerpunkt auf die Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Kindertageseinrichtungen legt. Die Qualifizierung stellt somit den Schlüssel zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege und zur öffentlichen Anerkennung dieser Erziehungsarbeit dar.

 

In Meerbusch ist, neben dem ärztlichen Attest, dem Führungszeugnis und der Bestätigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind, der Nachweis über die Teilnahme an dem Qualifikationskurs „Modul A: Grundqualifizierung“, der zurzeit 45 Unterrichtsstunden umfasst, Voraussetzung für die Vermittlung als Kindertagespflegeperson und die Aufnahme der Tätigkeit.

Der Grundqualifizierungskurs kostet ca. 140,00 € plus 1. Hilfe Kurs am Kind ca. 35,00 €. Mit Erteilung der Pflegeerlaubnis werden 100 % der nachgewiesenen Kosten erstattet.

 

Als Grundlage der Qualifizierung dient der Lehrplan des Deutschen Jugendinstituts (DJI), der auf dem Lehrplan des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. aufbaut. Dieser Lehrplan, der sich bundesweit als Standard in der Qualifizierung von Tagespflegepersonen durchgesetzt hat, gliedert sich in fünf Module A – E, die insgesamt 160 Unterrichtsstunden umfassen.

Die Aufbauqualifizierung (Module B-E) kostet ca. 380,00 €. Der Betrag kann von Anbieter zu Anbieter ein wenig höher oder niedriger sein. Seitens der Stadt Meerbusch werden 50% der nachgewiesenen Kosten erstattet.

 

20 Tagespflegepersonen haben bereits die Weiterqualifizierung erfolgreich mit dem Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege abgeschlossen. Weitere Tagesmütter besuchen derzeit entsprechende Kurse z.B. des Edith-Stein-Hauses.

Darüber hinaus gibt es einige Tagespflegepersonen, die über eine Berufsausbildung als Erzieherin oder Kinderpflegerin verfügen und somit die über die Grundqualifizierung hinaus erforderliche Weiterqualifikation bereits mitbringen.

 

Hat sich die Tagespflegeperson qualifiziert und verfügt über kindgerechte Räumlichkeiten, erhält sie die Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt. Diese Erlaubnis gestattet nach § 43 SGB VIII die Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern und ist auf fünf Jahre befristet. Nach Ablauf kann eine neue Pflegeerlaubnis beim Jugendamt beantragt werden.

 

Gemäß § 23 SGB VIII erhalten Tagespflegepersonen laufende Geldleistungen durch das Jugendamt, die eine Erstattung angemessener Kosten für den durch die Kindertagespflege entstehenden Sachaufwand und einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung enthalten. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit des Kindes sowie der Qualifikation der Tagespflegeperson. Grundqualifizierte Tagespflegepersonen erhalten 2,50 € pro Kind/Std., aufbauqualifizierte Tagespflegepersonen und Personen mit entsprechender pädagogischer Ausbildung erhalten 4 € pro Kind/Std.

 

Bei Vorlage entsprechender Nachweise erhalten die Tagespflegepersonen zusätzlich

 

·         100 % der Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft);

·         50 % einer angemessenen und nachgewiesenen Alterssicherung;

·         50 % der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung;

·         Zuschuss zu Teilnehmerkosten für zwei Fortbildungen jährlich.

 

 

Bereits 1978 betreuten Tagesmütter im Rahmen der „Familientagespflege“, die sich im Verein
„Tagesmütter in Meerbusch e.V.“ zusammengeschlossen hatten, ca. 30 Kinder.

 

Im Jahr 2000 erfolgte die Übergabe der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII per Delegation durch die Stadt Meerbusch an den Verein „Tagesmütter e.V.“. Im Rahmen der Vereinbarung vom 25.02.2000 übernahm der Verein die Aufgabe der Vermittlung von Personen, die ein Kind im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen, die Beratung der Tagespflegepersonen und der Sorgeberechtigten sowie die Werbung für die Gewinnung neuer Tagespflegepersonen.

 

Der Verein „Tagesmütter e.V.“ ist insbesondere an der Qualifizierung der Tagespflegepersonen beteiligt und sorgt für eine stetige Weiterentwicklung der Qualifizierungsangebote.

 

Mit den wachsenden Bedarfen hinsichtlich der Betreuung für Kinder unter drei Jahren hat die Zahl der Beratungen und Vermittlungen in Tagespflege zugenommen. Der aktuelle Grund-qualifizierungskurs des „Tagesmütter e.V.“ ist mit ca. 20 Teilnehmerinnen voll besetzt. Der überwiegende Teil sind Teilnehmerinnen aus Meerbusch.

 

Um der wachsenden Nachfrage auch weiterhin in bekannter und bewährter Qualität gerecht werden zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes und des Freien Trägers erforderlich die anfallenden Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten zukünftig auf zwei Träger zu verteilen um damit auf zusätzliche Ressourcen für die Tagespflege zurückgreifen zu können. Daher wird künftig die Beratungs- und Vermittlungsarbeit sowie die Akquise neuer Tagespflegepersonen, in enger Kooperation mit dem „Tagesmütter e.V.“, auch vom Jugendamt ausgeführt. Die verbesserte Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit soll als verbindlicher Standard in der künftigen Vereinbarung festgeschrieben werden. Hierdurch kann zeitnah auf die Bedürfnisse der Eltern und Interessenten eingegangen werden; auch in Urlaubs- und Krankheitsfällen sind Beratung und Vermittlung noch kurzfristig möglich.

 

Die zunehmende Zahl der Betreuungsverhältnisse, die teils kurzfristigen Betreuungswechsel und der Beratungsbedarfe machen eine verbindliche dienstleistungsorientierte Regelung erforderlich.  Weiterhin soll, durch verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in Veranstaltungen, Pressearbeit  und Broschüren, über das Betätigungsfeld der Kindertagespflege informiert werden.

 

In Absprache wollen der Tagesmütterverein sowie das Jugendamt auch zukünftig themenbezogenen Veranstaltungen / Fortbildungen für Tagespflegepersonen anbieten, die auch von interessierten Eltern oder Erzieherinnen besucht werden können. Die Angebote der Grund- und Weiterqualifizierung sowie der Kurs „Erste Hilfe am Kind“ werden wie bisher vom Tagesmütterverein vorgehalten. Die Pflegeerlaubnis wird weiterhin vom Jugendamt erteilt.

 

Die gegenwärtigen Zahlen und Planungen für die Tagespflege und ihr Stellenwert in einem bedarfsgerechten Ausbau der U3 Betreuung, sind Bestandteil der Vorlage unter TOP Ö 3   dieser Sitzung.


 


In Vertretung

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete