Die
Kindertagespflege ist eine familiennahe und familienähnliche Form der
Kinderbetreuung, bei der individuelle Bedürfnisse der Kleinstkinder unter drei
Jahren besonders berücksichtigt werden können.
Daher
ist sie für viele Familien mit sehr jungen Kindern die erste Wahl bei der Suche
nach einem guten Betreuungsangebot. Im Einzelfall ist es auch möglich, dieses
Angebot ergänzend zu einer Tageseinrichtung zu nutzen.
Die
Kindertagespflege soll
·
die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit fördern;
·
den
Eltern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu
vereinbaren.
Unterschiedliche
Formen der Betreuung sind möglich:
·
Betreuung
im Haushalt einer Tagespflegeperson von bis zu fünf Kindern;
·
Betreuung
durch eine Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern;
·
Betreuung
durch den Zusammenschluss von bis zu drei Tagespflegepersonen für insgesamt
maximal neun Kindern in geeigneten Räumen (Großtagespflege).
Mit
Inkrafttreten des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten
Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) zum 01.01.2005
und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum
01.10.2005 ist das SGB VIII novelliert worden. Dabei wurden Funktion, Qualität
und Wertigkeit der Kindertagespflege neu definiert. Der gesetzliche Auftrag
umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Die Qualifizierung der
Frauen und Männer, die als Tagespflegepersonen arbeiten oder zukünftig arbeiten
möchten, stellt daher eine unabdingbare Voraussetzung für diese Tätigkeit dar.
Dies
bekräftigt das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) vom
30.10.2007, welches einen Schwerpunkt auf die Kindertagespflege als
gleichwertige Alternative zu den Kindertageseinrichtungen legt. Die
Qualifizierung stellt somit den Schlüssel zur Qualitätsentwicklung in der
Kindertagespflege und zur öffentlichen Anerkennung dieser Erziehungsarbeit dar.
In
Meerbusch ist, neben dem ärztlichen Attest, dem Führungszeugnis und der
Bestätigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind, der Nachweis über
die Teilnahme an dem Qualifikationskurs „Modul A: Grundqualifizierung“, der
zurzeit 45 Unterrichtsstunden umfasst, Voraussetzung für die Vermittlung als
Kindertagespflegeperson und die Aufnahme der Tätigkeit.
Der Grundqualifizierungskurs
kostet ca. 140,00 € plus 1. Hilfe Kurs am Kind ca. 35,00 €. Mit Erteilung der
Pflegeerlaubnis werden 100 % der nachgewiesenen Kosten erstattet.
Als Grundlage der Qualifizierung dient der Lehrplan des Deutschen
Jugendinstituts (DJI), der auf dem Lehrplan des Bundesverbandes für
Kindertagespflege e.V. aufbaut. Dieser Lehrplan, der sich bundesweit als
Standard in der Qualifizierung von Tagespflegepersonen durchgesetzt hat,
gliedert sich in fünf Module A – E, die insgesamt 160 Unterrichtsstunden
umfassen.
Die Aufbauqualifizierung (Module
B-E) kostet ca. 380,00 €. Der Betrag kann von Anbieter zu Anbieter ein wenig
höher oder niedriger sein. Seitens der Stadt Meerbusch werden 50% der
nachgewiesenen Kosten erstattet.
20 Tagespflegepersonen haben bereits die Weiterqualifizierung erfolgreich
mit dem Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege abgeschlossen. Weitere
Tagesmütter besuchen derzeit entsprechende Kurse z.B. des Edith-Stein-Hauses.
Darüber
hinaus gibt es einige Tagespflegepersonen, die über eine Berufsausbildung als
Erzieherin oder Kinderpflegerin verfügen und somit die über die
Grundqualifizierung hinaus erforderliche Weiterqualifikation bereits
mitbringen.
Hat
sich die Tagespflegeperson qualifiziert und verfügt über kindgerechte
Räumlichkeiten, erhält sie die Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt. Diese
Erlaubnis gestattet nach § 43 SGB VIII die Betreuung von bis zu fünf fremden
Kindern und ist auf fünf Jahre befristet. Nach Ablauf kann eine neue
Pflegeerlaubnis beim Jugendamt beantragt werden.
Gemäß
§ 23 SGB VIII erhalten Tagespflegepersonen laufende Geldleistungen durch das
Jugendamt, die eine Erstattung angemessener Kosten für den durch die
Kindertagespflege entstehenden Sachaufwand und einen angemessenen Beitrag zur
Anerkennung ihrer Förderleistung enthalten. Die Höhe der Zahlung richtet sich
nach der wöchentlichen Betreuungszeit des Kindes sowie der Qualifikation der
Tagespflegeperson. Grundqualifizierte Tagespflegepersonen erhalten 2,50 € pro
Kind/Std., aufbauqualifizierte Tagespflegepersonen und Personen mit
entsprechender pädagogischer Ausbildung erhalten 4 € pro Kind/Std.
Bei
Vorlage entsprechender Nachweise erhalten die Tagespflegepersonen zusätzlich
·
100
% der Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft);
·
50
% einer angemessenen und nachgewiesenen Alterssicherung;
·
50
% der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und
Pflegeversicherung;
·
Zuschuss
zu Teilnehmerkosten für zwei Fortbildungen jährlich.
Bereits
1978 betreuten Tagesmütter im Rahmen der „Familientagespflege“, die sich im
Verein
„Tagesmütter in Meerbusch e.V.“ zusammengeschlossen hatten, ca. 30 Kinder.
Im
Jahr 2000 erfolgte die Übergabe der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII per
Delegation durch die Stadt Meerbusch an den Verein „Tagesmütter e.V.“. Im
Rahmen der Vereinbarung vom 25.02.2000 übernahm der Verein die Aufgabe der
Vermittlung von Personen, die ein Kind im eigenen Haushalt oder im Haushalt der
Personensorgeberechtigten betreuen, die Beratung der Tagespflegepersonen und
der Sorgeberechtigten sowie die Werbung für die Gewinnung neuer Tagespflegepersonen.
Der
Verein „Tagesmütter e.V.“ ist insbesondere an der Qualifizierung der
Tagespflegepersonen beteiligt und sorgt für eine stetige Weiterentwicklung der
Qualifizierungsangebote.
Mit
den wachsenden Bedarfen hinsichtlich der Betreuung für Kinder unter drei Jahren
hat die Zahl der Beratungen und Vermittlungen in Tagespflege zugenommen. Der
aktuelle Grund-qualifizierungskurs des „Tagesmütter e.V.“ ist mit ca. 20
Teilnehmerinnen voll besetzt. Der überwiegende Teil sind Teilnehmerinnen aus
Meerbusch.
Um
der wachsenden Nachfrage auch weiterhin in bekannter und bewährter Qualität gerecht werden zu können, ist es aus Sicht der
Verwaltung des Jugendamtes und des Freien Trägers erforderlich die anfallenden
Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten zukünftig auf zwei Träger zu verteilen
um damit auf zusätzliche Ressourcen für die Tagespflege zurückgreifen zu
können. Daher wird künftig die Beratungs- und Vermittlungsarbeit sowie die
Akquise neuer Tagespflegepersonen, in enger Kooperation mit dem „Tagesmütter e.V.“,
auch vom Jugendamt ausgeführt. Die verbesserte Erreichbarkeit und
Handlungsfähigkeit soll als verbindlicher Standard in der künftigen
Vereinbarung festgeschrieben werden. Hierdurch kann zeitnah auf die Bedürfnisse
der Eltern und Interessenten eingegangen werden; auch in Urlaubs- und
Krankheitsfällen sind Beratung und Vermittlung noch kurzfristig möglich.
Die zunehmende Zahl der
Betreuungsverhältnisse, die teils kurzfristigen Betreuungswechsel und der
Beratungsbedarfe machen eine verbindliche dienstleistungsorientierte Regelung
erforderlich. Weiterhin soll, durch
verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in Veranstaltungen, Pressearbeit und Broschüren, über das Betätigungsfeld der Kindertagespflege
informiert werden.
In Absprache wollen der Tagesmütterverein sowie das
Jugendamt auch zukünftig themenbezogenen Veranstaltungen / Fortbildungen für
Tagespflegepersonen anbieten, die auch von interessierten Eltern oder
Erzieherinnen besucht werden können. Die Angebote der Grund- und
Weiterqualifizierung sowie der Kurs „Erste Hilfe am Kind“ werden wie bisher vom
Tagesmütterverein vorgehalten. Die Pflegeerlaubnis wird weiterhin vom Jugendamt
erteilt.
Die gegenwärtigen Zahlen und Planungen für
die Tagespflege und ihr Stellenwert in einem bedarfsgerechten Ausbau der U3
Betreuung, sind Bestandteil der Vorlage unter TOP Ö 3 dieser Sitzung.
In Vertretung
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete