Im
Jahr 2015 bzw. nach Änderungen im Jahr 2018 wurde zwischen dem Land NRW und den
Verantwortlichen der Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der
Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) unterzeichnet.
Zielsetzung
dieser Vereinbarung sollte die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für
Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz und darüber
hinaus ein Beitrag zum Bürokratieabbau der Gemeinden sein.
In
der praktischen Umsetzung ist jedoch festzustellen, dass durch die Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte eher Nachteile als Vorteile entstehen.
Momentan hätten ca. 222 Leistungsbezieher nach §§ 1, 1a AsylbLG einen Anspruch
auf die elektronische Gesundheitskarte. Laut der Rahmenvereinbarung fällt für
die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte ein Betrag in Höhe von 10 €
pro Leistungsbezieher an. Dies wären derzeit 2.220 € zuzüglich der Kosten für
Lichtbilder.
Hinzu
kommt der Verwaltungskostenersatz in Höhe von mindestens 8 % der entstandenen
Leistungsaufwendungen sowie eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 € je
leistungsberechtigter Person pro Monat, die mit den tatsächlich anfallenden
Kosten verrechnet werden.
Das
aktuelle Vorgehen im Bereich der Gesundheitsvorsorge für Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass die Leistungsempfänger in
den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes bei akuten Erkrankungen bzw. sonstigen
Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach §§ 4 und 6 AsylbLG ihren Anspruch
gegenüber der Kommune geltend machen müssen. Bei einer entsprechenden
Erkrankung stellt der Fachbereich 2 (Abteilung für Flüchtlinge) Krankenscheine
für einen Arztbesuch aus. Eine Überprüfung, ob im jeweiligen Einzelfall eine
akute Erkrankung im Sinne des AsylbLG vorliegt, erfolgt durch die ausstellende
Abteilung nicht, jedoch wird bei geplanten Operationen oder ähnlich komplexen
Erkrankungen eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes eingeholt.
Auch
eine tatsächliche Arbeitserleichterung wird durch die Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte nicht erreicht.
Die
Daten der Leistungsberechtigten sowie aller Familienangehörigen des eigenen
Haushalts und ein Lichtbild für jeden bildpflichtigen Leistungsberechtigten
müssen an die Krankenkassen übermittelt werden. Änderungen der
Personenstandsdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) müssen ebenfalls
mitgeteilt werden. Wenn Personen nicht mehr leistungsberechtigt sind, ist die
Verwaltung für den Einzug der elektronischen Gesundheitskarte sowie den dazugehörigen
Befreiungsausweis verantwortlich.
Diese
Vorgehensweise ist in der Praxis nur schwierig umzusetzen, da
Leistungsberechtigte umziehen ohne es der Verwaltung (rechtzeitig) mitzuteilen.
Teilweise ist erstmal nicht bekannt, wohin die Personen umgezogen sind.
Leistungsaufwendungen, die der Krankenkasse nach Eingang der Abmeldung durch
die Verwendung der Karte entstehen, hat die Gemeinde zu erstatten. Zudem
besteht die Möglichkeit, dass die elektronische Gesundheitskarte an Dritte
weitergegeben wird.
Sollte
zwischenzeitlich eine Versicherungspflicht eingetreten sein, z.B. durch
Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, bleibt der
Ersatzanspruch der Krankenkasse, die die Betreuung der auftragsweisen
Gesundheitsversorgung übernommen hat, gegenüber der zuständigen Gemeinde
bestehen.
Gemäß
dem Vertrag über die Abrechnung der Arzneimittelkosten sowie der ambulanten und
stationären Krankenhilfe für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz vom 06.12.1996, den die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden mit dem Rhein-Kreis Neuss abgeschlossen haben, führt der Rhein-Kreis
Neuss die Abrechnung der oben genannten Kosten im Auftrag der kreisangehörigen
Städte durch.
Dieser
Vertrag mit dem Rhein-Kreis Neuss müsste bei Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte aufgekündigt werden, um die Rahmenvereinbarung mit den
Krankenkassen abzuschließen. Damit würde die Stadt Meerbusch als einzige
Kommune im Rhein-Kreis Neuss aus der bestehenden Solidargemeinschaft austreten.
Der
Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht
versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in
Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz haben sich seit 2015 22
Kommunen angeschlossen. Davon sind 11 kreisfreie Städte, die verbleibenden
kreisangehörigen Kommunen stammen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem
Rhein-Sieg-Kreis. In Nordrhein-Westfalen gibt es momentan 31 Kreise und 22
kreisfreie Städte.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für
Geflüchtete wurde bereits am 26.11.2015 im Sozialausschuss behandelt. Die
Niederschrift sowie die dazugehörige Anlage dieser Sitzung sind als Anlage
beigefügt. Damals wurde wegen der hohen Kosten und der fehlenden
Arbeitsentlastung ein Beitritt in die Rahmenvereinbarung nicht empfohlen.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter
Niederschrift
über die 8. Sitzung des Sozialausschusses am 26.11.2015
(9. Wahlperiode)
T a g e s o r d n
u n g
Seite
Sitzungsort: Dr. Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch-Büderich, Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr
Ende der Sitzung: 19:40 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender
Herr Hans
Günter Focken |
Ratsmitglied |
|
von der CDU-Fraktion
Frau Marlis
Docktor |
Ratsmitglied |
|
Frau
Marlies Homuth-Kenklies |
Ratsmitglied |
|
Frau Nicole
Joliet-Heising |
Sachkundige
Bürgerin |
|
Frau Norma
Köser-Voitz |
Ratsmitglied |
Vertretung
für Frau Helga Hermanns |
Herr Bernd
Parys |
Ratsmitglied |
|
Frau
Gabriele Pricken |
Ratsmitglied |
|
Herr Peter
Vossen |
Sachkundiger
Bürger |
|
Herr Jörg
Wartchow |
Ratsmitglied |
|
von der SPD-Fraktion
Frau
Margret Abbing |
Ratsmitglied |
|
Frau
Heidemarie Niegeloh |
Ratsmitglied |
|
von der FDP-Fraktion
Herr
Michael Bertholdt |
Ratsmitglied |
|
Herr
Christian Welsch |
Ratsmitglied |
Vertretung
für Frau Katja Giesen |
von der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Herr Guido
Fliege |
Ratsmitglied |
|
Herr Joris
Mocka |
Ratsmitglied |
|
von der UWG-Fraktion
Herr Josef
Gather |
Sachkundiger
Bürger |
|
von der Fraktion DIE LINKE und
Piraten
Herr Marc
Becker |
Ratsmitglied |
|
Beratende Mitglieder
Herr Dr.
Lothar Chaillié |
Behindertenbeauftragter |
|
Herr Albert
Güllmann |
Seniorenbeirat |
|
Frau
Natalie Napp |
Fraktion
Aktive Bürger Meerbusch - Die Aktiven |
|
Herr
Wilfried Pahlke |
Wohlfahrtsverbände |
|
von der Verwaltung
Herr Frank
Maatz |
Erster
Beigeordneter |
|
Herr Helmut
Fiebig |
Stadtkämmerer |
|
Herr Peter
Annacker |
Bereichsleiter
Fachbereich 2 |
|
Frau
Beatrix Dreyer |
Fachbereich
2 |
|
Schriftführerin
Frau
Bettina Scholten |
Fachbereich
2 |
|
es fehlen:
von der CDU-Fraktion
Frau Helga
Hermanns |
Ratsmitglied |
|
von der FDP-Fraktion
|
Auf Anfrage des Einwohners Joachim Schütz erläutert die Verwaltung, dass die räumliche Beschränkung (sogenannte Residenzpflicht) für Asylbewerber und Geduldete auf längstens drei Monate nach der Einreise befristet sei. Unabhängig davon bestehe jedoch nach der Zuweisung in eine Kommune für dort eine Wohnsitzauflage. Bis zur ersten Registrierung als Asylsuchender gelte der Aufenthalt eines Flüchtlings allerdings als illegal.
2 Schuldnerberatung in Meerbusch
2.1 Bericht des Sozialdienstes kath. Männer
Neuss e.V.
Nach einleitenden Worten von Herrn Geschäftsführer Franz Eßer informiert Schuldnerberater Uwe Simons anhand der als Anlage beigefügten Folienpräsentation ausführlich über die Aktivitäten des SKM Neuss e.V. für Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger. Dabei erläutert er neben den statistischen Daten der Jahre 2014/2015 auch den aktuellen Stand zum Präventionsprojekt „Knete, Krisen, Kompetenzen“ und nimmt ferner die Thematik der Überschuldung im Alter in den Fokus.
Im Anschluss an den Vortrag beantwortet Herr Simons die Fragen aus dem Ausschuss. Bei den Personenzahlen handele es sich um Fallzahlen; die Klienten nähmen in der Regel mehrere, meist zahlreiche, Beratungen in Anspruch. Am Anfang der Beratung stünde, nach Klärung der familiären und finanziellen Situation, zunächst die Existenzsicherung. Ziel sei es, die Schuldner aus der reagierenden wieder in eine agierende Position zu versetzen. Weitere Schritte seien dann die Erstellung einer Haushaltsplanung und schließlich die Regulierung der Schulden, gegebenenfalls auch mittels Durchführung eines Insolvenzverfahrens, in dessen Verlauf nach wie vor Kontakt zu den Schuldnern gegeben sei.
Im Hinblick auf das Präventionsprojekt der Schulen wird seitens der Ausschussmitglieder mehrfach der Wunsch nach einer Ausweitung auf weitere Schulen geäußert. Sofern man neben der Volksbank weitere Sponsoren für Meerbusch fände, sei nach Auffassung des SKM Neuss e.V. eine Erweiterung grundsätzlich denkbar.
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation stelle sich auch der SKM auf eine steigende Zahl von Überschuldungen ein, diese werde die Beratungsstellen aber erst mit zeitlicher Verzögerung erreichen.
Abschließend bestätigt Herr Simons, dass die Senkung von Mietkosten zur Entlastung der finanziellen Situation sich schwierig gestalte. Ausschlaggebend dafür sei vorrangig das Hemmnis negativer Schufa-Einträge bei der Anmietung neuen Wohnraums.
2.2 Verlängerung d. Vereinbarung mit dem
Sozialdienst kath. Männer Neuss e.V.
Vorlage: FB2/0317/2015
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem
Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. auf zwei Jahre zu verlängern. Für
den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene, ist in der
Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
||
SPD |
3 |
||
FDP |
2 |
||
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
||
UWG |
1 |
||
DIE LINKE/Piraten |
1 |
||
Gesamt: |
16 |
1 |
|
Erster Beigeordneter Maatz informiert über die auch im vergangenen Jahr andauernden Bemühungen der Stadt Meerbusch, kreisweit eine paritätische Verteilung der Fördermittel für die Träger der Schuldnerberatung und somit auch eine gerechtere Kostenbelastung für die Kommunen zu erzielen. Zwar habe eine Umverteilung der Kreismittel für die Beratung der Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII zwischenzeitlich stattgefunden, eine bedarfsgerechte Verteilung der weiteren Drittmittel sei aber immer noch nicht vorgesehen. Er beabsichtige daher, Ansätze für eine gerechtere Kostenverteilung zu lokalisieren.
Hinsichtlich anderer Anbieter für die Schuldnerberatung erläutert Herr Annacker, dass es im Kreis eine Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen gäbe, die sich auf bestimmte Zuständigkeiten verständigt hätte. So sei der SKM Neuss e.V. für Meerbusch und anteilig für Neuss zuständig. Des Weiteren seien auch das Diakonische Werk Neuss e.V., die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH sowie der Internationale Bund e.V. für die anderen kreisangehörigen Kommunen tätig.
Das Angebot der Schuldnerberatung als solches wird einvernehmlich als notwendig erachtet. Die UWG-Fraktion vertritt allerdings die Auffassung, dass die Kosten in Relation zu den Fallzahlen zu hoch seien. Auch könne man nach Auffassung von sachkundigem Bürger Gather mit einer Verlängerung für lediglich ein Jahr mehr Druck auf den Träger ausüben. Ratsfrau Pricken begrüßt in diesem Zusammenhang die höhere Planungssicherheit für den Träger durch die Verlängerung um nunmehr zwei Jahre.
3 Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge - Bericht der Verwaltung
Erster Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die ausführliche Berichterstattung im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September diesen Jahres.
Heute
sei nunmehr seitens des Landschaftsverbandes Rheinland der landesweite Aufnahmeschlüssel für
unbegleitete Minderjährige in NRW mitgeteilt worden. Danach komme auf 1.779
Einwohner 1 unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA). Somit seien in
Meerbusch aktuell 30 unbegleitete Minderjährige aufzunehmen. Unter Berücksichtigung
der bereits 14 in Obhut genommenen minderjährigen Flüchtlinge sei somit für weitere 16 unbegleitete
Minderjährige eine Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig sei für die weitere kommunale Planung darauf
hingewiesen worden, dass aufgrund der bundesweiten Entwicklung mit einem
weiteren Anstieg der Aufnahmepflicht zu rechnen sei.
Ferner
informiert Herr Annacker über die Bereitstellung von vier Wohnheimen für die
vorübergehende Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus
den Notunterkünften bis zur jeweiligen Klärung der bestehenden Anbindung an
eine familiäre Fluchtgemeinschaft. Tatsächlich unbegleitete Minderjährige seien
grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfe unterzubringen oder zu betreuen. Dabei
entscheide das Jugendamt im Rahmen der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes
über die beste Lösung für den jungen Menschen. Unter Berücksichtigung der bei
den Jugendhilfeträgern zur Verfügung stehenden Kapazitäten seien
Interimslösungen allerdings nicht ausgeschlossen.
An einer
Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings interessierte Familien können unmittelbar
Kontakt zu Herrn Annacker aufnehmen.
4 Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage: FB2/0103/2015
Erster Beigeordneter Maatz informiert über den aktuellen Stand hinsichtlich der Flüchtlingssituation in Meerbusch. Wie die Informationsvorlage darlege, seien die Fallzahlen für Meerbusch nahezu unverändert. Dies sei nach wie vor auf die Anrechnung der Plätze in den großen Notunterkünften im Rahmen der Amtshilfe zurückzuführen. Noch im Dezember werde allerdings wieder mit städtischen Zuweisungen von ca. 40 Flüchtlingen wöchentlich gerechnet. Neben freien Einzelplätzen in den bestehenden Unterkünften stünden zeitnah für die Unterbringung noch das kath. Pfarrzentrum in Strümp sowie die ehemalige Radiowerkstatt an der Barbara-Gerretz-Schule zur Verfügung. Die Barbara-Gerretz-Schule selbst soll nach dem vorzeitigen Umzug der Grundschule in den Weihnachtsferien voraussichtlich Anfang März für die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Sollten die Kapazitäten vorher erschöpft sein, werde man bei der Bezirksregierung erneut einen Aufschub der Zuweisungen bis zur Fertigstellung beantragen müssen.
Im Übrigen befasse man sich weiter mit der Planung der Neubauten, die 2017 fertig gestellt werden sollen und der Errichtung von Unterkünften in Holzrahmentafelbauweise am Eisenbrand und an der Kranenburger Straße, die ab Sommer 2016 nach und nach in Betrieb gehen sollen. Über die Weiterentwicklung der bisherigen Planungen werde in zukünftigen Sitzungen regelmäßig informiert.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2016 für den Produktbereich
050 / Soziale Leistungen (Seite 303 – 344 und Seite 351 – 356, ausschließlich
des Produktes 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 345 – 350), zur
Beschlussfassung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
||
SPD |
3 |
||
FDP |
2 |
||
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
||
UWG |
1 |
||
DIE LINKE/Piraten |
1 |
||
Gesamt: |
14 |
|
3 |
Des Weiteren nimmt der Ausschuss den Sonderhaushalt
Soziales, Seiten 692 – 707 des Haushaltsentwurfes 2016, zur Kenntnis.
Beratung und Beschlussfassung erfolgten produktweise unter Einbeziehung der vorliegenden Anträge der SPD- und UWG-Fraktion.
Zu folgenden Produkten wurden nach Beratung weitere Einzelbeschlüsse gefasst.
Produkt 050 313 010
„Soziale Hilfen für Asylbewerber“
Antrag der
SPD-Fraktion - Flüchtlingskongress
Ratsfrau Niegeloh erläutert die Notwendigkeit der Durchführung eines Flüchtlingskongresses. Es sei erforderlich, ein Gesamtkonzept für die zukünftige Aufnahme und Integration der Asylbewerber in Meerbusch unter Beteiligung aller in der Flüchtlingshilfe aktiven Gruppierungen zu erstellen. Für die Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung wolle man der Verwaltung einen Mittelansatz in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung stellen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
||
SPD |
3 |
||
FDP |
2 |
||
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
||
UWG |
1 |
||
DIE LINKE/Piraten |
1 |
||
Gesamt: |
4 |
13 |
|
Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der
SPD-Fraktion – Aufstockung der Zuschüsse für die sozialpädagogische Betreuung
Im Anschluss erläutert Ratsfrau Niegeloh den Antrag der SPD
hinsichtlich der Aufstockung des Zuschussbetrages zur Finanzierung einer
zusätzlichen Fachkraftstelle für die sozialpädagogische Betreuung der
Flüchtlinge. Die Aufstockung des Sachkontos
5318 0000 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke“ um 70.000,00 € sei
notwendig, um den gestiegenen Fallzahlen Rechnung zu tragen und eine Beratung
an den unterschiedlichen Standorten gewährleisten zu können.
Trotz sachlicher Zuständigkeit des Sozialausschusses besteht unter den Anwesenden Einvernehmen, den Antrag in die zweite Lesung des Haushaltes im Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, um diesen dort im Zusammenhang mit den weiteren Stellenplanmaßnahmen für den Bereich Asyl beurteilen zu können.
Beschluss:
Der Sozialausschuss beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion
an den Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2015 zur Beratung im Rahmen
der zweiten Lesung des Haushalts 2016 zu verweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Produkt 050 315 010
„Ü-Heime für Aussiedler und Asylbewerber“
Antrag der
SPD-Fraktion – Ausweitung des Hauswart- und Pfortendienstes
Bezüglich des Antrages der SPD-Fraktion auf Ausweitung der 24-Stunden-Betreuung auf alle Asylbewerberheime verweist Ratsfrau Niegeloh nochmals auf die bereits neu geschaffenen wie auch in Planung befindlichen Unterkünfte, für die nach Auffassung der SPD-Fraktion der gleiche Betreuungsstandard wie für die Unterkünfte an der Cranachstraße und am Heidbergdamm gelten sollten. Auch die Strümper Straße müsse dabei sowohl im Hinblick auf die Flüchtlinge wie auch die obdachlosen Bewohner Berücksichtigung finden. Insofern beantrage die SPD-Fraktion neben der bereits vorgesehenen Aufstockung des Ansatzes durch die Stadt eine weitere Erhöhung des Ansatzes bei Sachkonto 5429 0000 „Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten“ um 80.000,00 € auf dann insgesamt 400.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
||
SPD |
3 |
||
FDP |
2 |
||
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
||
UWG |
1 |
||
DIE LINKE/Piraten |
1 |
||
Gesamt: |
3 |
13 |
1 |
Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Produkt 050 331 010
„Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“
Antrag der
SPD-Fraktion – Anschubfinanzierung und Organisation einer Taschengeldbörse
Ratsfrau Niegeloh verweist auf die bereits erfolgten Beratungen bezüglich der Etablierung einer Taschengeldbörse im Sozialausschuss. Der Rhein-Kreis Neuss hat sich hinsichtlich des Aufbaus einer Taschengeldbörse im Rahmen des Projektes Servicebrücken Jugend und Alter zwischenzeitlich für die Unterstützung des Konzeptes der Stadt Neuss entschieden. Da somit für Meerbusch keine EU-Fördermittel bereitgestellt werden, hält die SPD-Fraktion eine Anschubfinanzierung durch die Stadt für wünschenswert, um das Projekt dennoch realisieren zu können. Dafür soll der Ansatz bei Sachkonto 5318 0000 „ Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke aus anderen Bereichen“ für das Jahr 2016 um 5.000,00 € auf insgesamt 145.000,00 € erhöht werden.
Herr Pahlke erinnert in diesem Zusammenhang an die grundsätzliche Bereitschaft der Diakonie Meerbusch, eine solche Taschengeldbörse zu betreiben. Die konkrete Umsetzung sei noch zu klären.
Ratsherr Mocka schlägt im Hinblick auf die noch offenen Fragen der konkreten Umsetzung vor, die Mittel in der beantragten Höhe bereitzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Der Antrag wird, ergänzt um die Verhängung eines Sperrvermerkes, zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
||
SPD |
3 |
||
FDP |
2 |
||
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
||
UWG |
1 |
||
DIE LINKE/Piraten |
1 |
||
Gesamt: |
12 |
3 |
|
Antrag der
UWG-Fraktion – Streichung der Zuschüsse für die Schuldnerberatung durch den SKM
Neuss e.V.
Die UWG schlägt vor, die Zuschüsse für die Schuldnerberatung durch den SKM Neuss e.V. bei Sachkonto 5318 0000 „Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke aus anderen Bereichen“ in Höhe von 28.200,00 € zu streichen. Auf die Diskussion zu TOP 2.2 sei an dieser Stelle verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
||
SPD |
3 |
||
FDP |
2 |
||
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
||
UWG |
1 |
||
DIE LINKE/Piraten |
1 |
||
Gesamt: |
1 |
16 |
|
Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Außer den Anträgen zur Haushaltsberatung (siehe TOP 5) liegen keine weiteren Anträge vor.
Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass die ausführliche Beantwortung der Anfrage dem Protokoll als Anlage beigefügt werde. Auffassung der Stadt, und nach aktuellem Stand auch der weiteren kreisangehörigen Kommunen, sei es, dass die Nachteile einer solchen Lösung gegenüber den Vorteilen derzeit deutlich überwiegen. Von einer Einführung solle daher aktuell abgesehen werden.
8 Bericht der
Verwaltung/Beschlusskontrolle
Erster Beigeordneter Maatz informiert über die aktuellen Termine des mobilen Beratungsbüros in den Stadtteilen.
Ferner berichtet er von der Übergabe des Erlöses des
diesjährigen Meerbuscher Unternehmer-Cups für Kids (MUCKIS) in Höhe von
2.500,00 € an den Verein Meerbusch hilft e.V. für Kinderspielgruppen in den
Flüchtlingsunterkünften.
9 Termin der nächsten Sitzung: 9.
Februar 2016
10 Verschiedenes
Meerbusch, den 7. Dezember 2015
______________________________ |
______________________________ |
Hans Günter Focken Ausschussvorsitzender |
Bettina Scholten |
Anlage zur Niederschrift der Sitzung
des Sozialausschusses am 26.11.2015, TOP 7.1
Beantwortung der Anfrage der
Fraktionen CDU Bündnis 90/ Die Grünen
vom 17.10.2015
Gesundheitskarte
Am 28.08.2015 wurde zwischen dem
Land NRW und den Verantwortlichen von acht Krankenkassen eine
Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht
Versicherungs-pflichtige gegen
Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a
Asylbewerber-leistungsgesetz unterzeichnet.
Zielsetzung der Vereinbarung ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Leistungs-berechtigte nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz und darüber hinaus ein Beitrag zum Bürokratieabbau in den Gemeinden.
Aktuelle Situation im Bereich der Gesundheitsvorsorge für
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Flüchtlinge, die der
Kommune zugewiesen sind):
In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes haben Leistungsempfänger nach dem AsylbLG Anspruch auf Leistungen bei akuten Erkrankungen bzw. sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach § 4 und 6 AsylbLG und müssen diesen gegenüber der Kommune geltend machen. Der Fachbereich 2 stellt bei entsprechender Erkrankung Krankenscheine für einen Arztbesuch aus. Eine Überprüfung, ob im jeweiligen Fall eine akute Erkrankung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes vorliegt wird erfolgt durch den Fachbereich nicht.
Entsprechend der geschlossenen Rahmenvereinbarung rechnen die behandelnden Ärzte mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder unmittelbar mit dem Rhein-Kreis Neuss ab. Eine Verwaltungs-gebühr wird hierfür nicht erhoben. Quartalsmäßig rechnet die Abrechnungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mit den kreisangehörigen Kommunen ab und fordert bedarfsgerechte Vorauszahlungen.
Nach Ablauf von 15 Monaten kann der Asylbewerber, soweit er dann Leistungen nach § 2 AsylbLG bezieht, gemäß § 264 Abs. 2 SGB V in einer Krankenkasse seiner Wahl angemeldet werden. Die Krankenkasse händigt eine Versichertenkarte aus und stellt vierteljährlich die Krankenbehand-lungskosten incl. Erhebung eines Verwaltungskostenersatzes in Höhe von 5% der abgerechneten Leistungsaufwendungen, der Abrechnungsstelle in Rechnung. Diese Kosten sind im Rahmen der Quartalsabrechnung des Rhein-Kreises Neuss von den Kommunen zu erstatten.
Änderungen durch die
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte
Die Vereinbarung über die Einführung der neuen Gesundheitskarte beschreibt die auftragsweise Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 1, 1a AsylbLG, die keinen Anspruch auf Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG haben. Ein Beitritt der Vereinbarung ist für die Gemeinden freiwillig.
Die Krankenkassen stellen den Leistungsberechtigten auf Antrag der Kommune eine Gesundheitskarte aus, die 24 Monate befristet ist. Bis zur Versorgung mit der elektronischen Gesundheitskarte stellen die Krankenkassen den Kommunen Abrechnungsscheine für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung zur Verfügung.
Für das Ausstellen der Karte erhält die Krankenkasse von der zuständigen Gemeinde für jeden Leistungsberechtigten 10 Euro. Damit ist auch die Ausstellung einer weiteren Karte z.B. bei Verlust oder Ablauf abgegolten. Werden darüber hinaus weitere Karten benötigt, fallen je Karte 8,00 Euro an.
Zur Abgeltung der entstehenden
Verwaltungsaufwendungen leistet die zuständige Gemeinde einen
Verwaltungskostenersatz für die von der Krankenkasse durchzuführende
Wahrnehmung der Gesundheitsversorgung in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10 € pro
angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten.
Darüber hinaus beauftragen die Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsversorgung gemäß § 264 SGB V den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Kosten für die Umlage gemäß § 281 SGB V werden in Höhe von 10 Euro jährlich pro Leistungsberechtigten von den zuständigen Gemeinden übernommen.
Vorteile der Gesundheitskarte:
- Die Leistungsberechtigten nach § 1, 1a AsylbLG haben mit Aushändigung der Gesundheitskarte direkten Zugang zu einer Gesundheitsversorgung durch eine Krankenkasse.
- Die Ausstellung von Krankenscheinen durch den Fachbereich entfällt.
Nachteile der
Gesundheitskarte:
- Hoher Verwaltungsaufwand: Die Gemeinden müssen alle Daten des Leistungsberechtigten und der Familienangehörigen incl. eines Lichtbildes der Krankenkasse zur Verfügung stellen. Alle Änderungen (Ab- und Ummeldungen, Änderungen der Personenstandsdaten – wie Namensänderungen, sonstige Änderungsmeldungen – Auszug von Familienmitgliedern etc.) müssen der Krankenkasse unverzüglich mitgeteilt werden.
- Mit Abmeldung ist die Gemeinde verpflichtet, von dem Leistungsberechtigten die Gesundheitskarte einzuziehen und an die Krankenkasse zu übermitteln. Leistungs-aufwendungen, die der Krankenkasse nach Eingang der Abmeldung durch die Verwendung der Karte entstehen, hat die Gemeinde zu erstatten. Da es besonderes bei dem betroffenen Personenkreis häufig zu unangekündigten Abgängen kommt, wird der Einzug der Gesundheitskarte durch die Gemeinde in diesen Fällen nicht realisierbar und ein Missbrauch der Karte unvermeidbar sein. Die hierdurch entstehenden Kosten hat die Gemeinde zu tragen.
- Ist zwischenzeitlich eine Versicherungspflicht eingetreten, bleibt der Ersatzanspruch der Krankenkasse, die die Betreuung der auftragsweisen Gesundheitsversorgung übernommen hat, gegenüber der zuständigen Gemeinde bestehen.
- Der Zugang zu einer Gesundheitsversorgung ist für die Betroffenen uneingeschränkt möglich. Leistungsentscheidungen treffen die Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V. Das Kriterium der Aufschiebbarkeit (Behandlung bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen) wird von den Krankenkassen nicht geprüft.
- Hohe Kosten: Derzeit wären 298 Leistungsbezieher nach § 1, 1a AsylbLG von der Neuregelung betroffen. Für die Ausstellung der Gesundheitskarte würde zunächst ein Beitrag für in Höhe von 10 Euro pro Leistungsbezieher anfallen, dies wären derzeit 2.890 € zzgl. der Kosten für jeweils ein Lichtbild.
Hinzu kommt der Verwaltungskostenersatz in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10 Euro pro Leistungsempfänger pro Betreuungsmonat, der sehr hoch erscheint. Geht man von diesem Mindestbetrag aus, wären das für 298 Leistungsberechtigte mindestens 35.760 Euro pro Jahr zuzüglich der Kostenumlage für die Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse in Höhe von noch einmal 2.890 Euro (10 Euro jährlich pro Leistungsberechtigten).
Für jeden neu zugewiesenen Flüchtling würden diese Kosten ebenfalls anfallen.
Fazit:
Aufgrund des hohen Kostenaufwandes und der fehlenden Arbeitsentlastung im Bereich der Verwaltung wird der Beitritt der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsvorsorge für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in NRW nicht empfohlen.
Bislang ist nach hiesigem Kenntnisstand kreisweit von keiner Kommune ein Beitritt zu der Rahmenvereinbarung beschlossen worden. Auch Kreisdirektor Brügge hat sich im Rahmen der Kreisgesundheitskonferenz zur Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber dahingehend erklärt, dass der Kreis aufgrund der bekannten Kritikpunkte ein Beitrittsverfahren nicht empfehle. In diesem Zusammenhang informierte ein Vertreter der AOK über eine beabsichtigte Überprüfung der Angemessenheit der veranschlagten Höhe des Verwaltungskostenersatzes nach der Einführungsphase. Im Übrigen sei ein späterer Beitritt zur Rahmenvereinbarung grundsätzlich quartalsweise möglich.