Betreff
Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete
Vorlage
FB2/0503/2021
Aktenzeichen
FB 2 / T7
Art
Informationsvorlage

Im Jahr 2015 bzw. nach Änderungen im Jahr 2018 wurde zwischen dem Land NRW und den Verantwortlichen der Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterzeichnet.

 

Zielsetzung dieser Vereinbarung sollte die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Leistungsberechtigte nach §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz und darüber hinaus ein Beitrag zum Bürokratieabbau der Gemeinden sein.

 

In der praktischen Umsetzung ist jedoch festzustellen, dass durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eher Nachteile als Vorteile entstehen. Momentan hätten ca. 222 Leistungsbezieher nach §§ 1, 1a AsylbLG einen Anspruch auf die elektronische Gesundheitskarte. Laut der Rahmenvereinbarung fällt für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte ein Betrag in Höhe von 10 € pro Leistungsbezieher an. Dies wären derzeit 2.220 € zuzüglich der Kosten für Lichtbilder.

 

Hinzu kommt der Verwaltungskostenersatz in Höhe von mindestens 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen sowie eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 € je leistungsberechtigter Person pro Monat, die mit den tatsächlich anfallenden Kosten verrechnet werden.

 

Das aktuelle Vorgehen im Bereich der Gesundheitsvorsorge für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass die Leistungsempfänger in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes bei akuten Erkrankungen bzw. sonstigen Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach §§ 4 und 6 AsylbLG ihren Anspruch gegenüber der Kommune geltend machen müssen. Bei einer entsprechenden Erkrankung stellt der Fachbereich 2 (Abteilung für Flüchtlinge) Krankenscheine für einen Arztbesuch aus. Eine Überprüfung, ob im jeweiligen Einzelfall eine akute Erkrankung im Sinne des AsylbLG vorliegt, erfolgt durch die ausstellende Abteilung nicht, jedoch wird bei geplanten Operationen oder ähnlich komplexen Erkrankungen eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes eingeholt.

 

Auch eine tatsächliche Arbeitserleichterung wird durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht erreicht.

 

Die Daten der Leistungsberechtigten sowie aller Familienangehörigen des eigenen Haushalts und ein Lichtbild für jeden bildpflichtigen Leistungsberechtigten müssen an die Krankenkassen übermittelt werden. Änderungen der Personenstandsdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Wenn Personen nicht mehr leistungsberechtigt sind, ist die Verwaltung für den Einzug der elektronischen Gesundheitskarte sowie den dazugehörigen Befreiungsausweis verantwortlich.

 

Diese Vorgehensweise ist in der Praxis nur schwierig umzusetzen, da Leistungsberechtigte umziehen ohne es der Verwaltung (rechtzeitig) mitzuteilen. Teilweise ist erstmal nicht bekannt, wohin die Personen umgezogen sind. Leistungsaufwendungen, die der Krankenkasse nach Eingang der Abmeldung durch die Verwendung der Karte entstehen, hat die Gemeinde zu erstatten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die elektronische Gesundheitskarte an Dritte weitergegeben wird.

 

Sollte zwischenzeitlich eine Versicherungspflicht eingetreten sein, z.B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, bleibt der Ersatzanspruch der Krankenkasse, die die Betreuung der auftragsweisen Gesundheitsversorgung übernommen hat, gegenüber der zuständigen Gemeinde bestehen.

 

Gemäß dem Vertrag über die Abrechnung der Arzneimittelkosten sowie der ambulanten und stationären Krankenhilfe für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom 06.12.1996, den die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit dem Rhein-Kreis Neuss abgeschlossen haben, führt der Rhein-Kreis Neuss die Abrechnung der oben genannten Kosten im Auftrag der kreisangehörigen Städte durch.

 

Dieser Vertrag mit dem Rhein-Kreis Neuss müsste bei Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aufgekündigt werden, um die Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen abzuschließen. Damit würde die Stadt Meerbusch als einzige Kommune im Rhein-Kreis Neuss aus der bestehenden Solidargemeinschaft austreten.

 

Der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz haben sich seit 2015 22 Kommunen angeschlossen. Davon sind 11 kreisfreie Städte, die verbleibenden kreisangehörigen Kommunen stammen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis. In Nordrhein-Westfalen gibt es momentan 31 Kreise und 22 kreisfreie Städte.

 

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete wurde bereits am 26.11.2015 im Sozialausschuss behandelt. Die Niederschrift sowie die dazugehörige Anlage dieser Sitzung sind als Anlage beigefügt. Damals wurde wegen der hohen Kosten und der fehlenden Arbeitsentlastung ein Beitritt in die Rahmenvereinbarung nicht empfohlen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift

 

über die 8. Sitzung des Sozialausschusses am 26.11.2015

(9. Wahlperiode)

 

T a g e s o r d n u n g

 

       Seite

 

 

Öffentliche Sitzung. 4

1............... Einwohnerfragestunde. 4

2............... Schuldnerberatung in Meerbusch. 4

2.1............ Bericht des Sozialdienstes kath. Männer Neuss e.V. 4

2.2............ Verlängerung d. Vereinbarung mit dem Sozialdienst kath. Männer Neuss e.V. Vorlage: FB2/0317/2015. 5

3............... Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Bericht der Verwaltung. 5

4............... Bericht zur Flüchtlingssituation Vorlage: FB2/0103/2015. 6

5............... Haushaltsberatung 2016. 6

6............... Anträge. 9

7............... Anfragen. 10

7.1............ Anfrage der Fraktionen CDU & Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.10.2015 - Gesundheitskarte Vorlage: FB2/0040/2015. 10

8............... Bericht der Verwaltung/Beschlusskontrolle. 10

9............... Termin der nächsten Sitzung: 9. Februar 2016. 10

10............. Verschiedenes. 10

               

 


Sitzungsort:       Dr. Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch-Büderich, Sitzungssaal

 

Beginn der Sitzung:                        17:00 Uhr

Ende der Sitzung:                            19:40 Uhr

 

Anwesend:

 

Vorsitzender

Herr Hans Günter Focken

Ratsmitglied

 

 

von der CDU-Fraktion

Frau Marlis Docktor

Ratsmitglied

 

Frau Marlies Homuth-Kenklies

Ratsmitglied

 

Frau Nicole Joliet-Heising

Sachkundige Bürgerin

 

Frau Norma Köser-Voitz

Ratsmitglied

Vertretung für Frau Helga Hermanns

Herr Bernd Parys

Ratsmitglied

 

Frau Gabriele Pricken

Ratsmitglied

 

Herr Peter Vossen

Sachkundiger Bürger

 

Herr Jörg Wartchow

Ratsmitglied

 

 

von der SPD-Fraktion

Frau Margret Abbing

Ratsmitglied

 

Frau Heidemarie Niegeloh

Ratsmitglied

 

 

von der FDP-Fraktion

Herr Michael Bertholdt

Ratsmitglied

 

Herr Christian Welsch

Ratsmitglied

Vertretung für Frau Katja Giesen

 

von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Herr Guido Fliege

Ratsmitglied

 

Herr Joris Mocka

Ratsmitglied

 

 

von der UWG-Fraktion

Herr Josef Gather

Sachkundiger Bürger

 

 

von der Fraktion DIE LINKE und Piraten

Herr Marc Becker

Ratsmitglied

 

 

Beratende Mitglieder

Herr Dr. Lothar Chaillié

Behindertenbeauftragter

 

Herr Albert Güllmann

Seniorenbeirat

 

Frau Natalie Napp

Fraktion Aktive Bürger Meerbusch - Die Aktiven

 

Herr Wilfried Pahlke

Wohlfahrtsverbände

 

 

von der Verwaltung

Herr Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

Herr Helmut Fiebig

Stadtkämmerer

 

Herr Peter Annacker

Bereichsleiter Fachbereich 2

 

Frau Beatrix Dreyer

Fachbereich 2

 

 


Schriftführerin

Frau Bettina Scholten

Fachbereich 2

 



 

es fehlen:

 

von der CDU-Fraktion

Frau Helga Hermanns

Ratsmitglied

 

 

von der FDP-Fraktion

Frau Katja Giesen

Ratsmitglied

 

 

 


Vorsitzender Focken eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und Gäste. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung des Ausschusses fest.

 

 

Öffentliche Sitzung   

 

1            Einwohnerfragestunde

 

Auf Anfrage des Einwohners Joachim Schütz erläutert die Verwaltung, dass die räumliche Beschränkung (sogenannte Residenzpflicht) für Asylbewerber und Geduldete auf längstens drei Monate nach der Einreise befristet sei. Unabhängig davon bestehe jedoch nach der Zuweisung in eine Kommune für dort eine Wohnsitzauflage. Bis zur ersten Registrierung als Asylsuchender gelte der Aufenthalt eines Flüchtlings allerdings als illegal.

 

 

2            Schuldnerberatung in Meerbusch

 

2.1         Bericht des Sozialdienstes kath. Männer Neuss e.V.

 

Nach einleitenden Worten von Herrn Geschäftsführer Franz Eßer informiert Schuldnerberater Uwe Simons anhand der als Anlage beigefügten Folienpräsentation ausführlich über die Aktivitäten des SKM Neuss e.V. für Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger. Dabei erläutert er neben den statistischen Daten der Jahre 2014/2015 auch den aktuellen Stand zum Präventionsprojekt „Knete, Krisen, Kompetenzen“ und nimmt ferner die Thematik der Überschuldung im Alter in den Fokus.

 

Im Anschluss an den Vortrag beantwortet Herr Simons die Fragen aus dem Ausschuss. Bei den Personenzahlen handele es sich um Fallzahlen; die Klienten nähmen in der Regel mehrere, meist zahlreiche, Beratungen in Anspruch. Am Anfang der Beratung stünde, nach Klärung der familiären und finanziellen Situation, zunächst die Existenzsicherung. Ziel sei es, die Schuldner aus der reagierenden wieder in eine agierende Position zu versetzen. Weitere Schritte seien dann die Erstellung einer Haushaltsplanung und schließlich die Regulierung der Schulden, gegebenenfalls auch mittels Durchführung eines Insolvenzverfahrens, in dessen Verlauf nach wie vor Kontakt zu den Schuldnern gegeben sei.

 

Im Hinblick auf das Präventionsprojekt der Schulen wird seitens der Ausschussmitglieder mehrfach der Wunsch nach einer Ausweitung auf weitere Schulen geäußert. Sofern man neben der Volksbank weitere Sponsoren für Meerbusch fände, sei nach Auffassung des SKM Neuss e.V. eine Erweiterung grundsätzlich denkbar.

 

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation stelle sich auch der SKM auf eine steigende Zahl von Überschuldungen ein, diese werde die Beratungsstellen aber erst mit zeitlicher Verzögerung erreichen.

 

Abschließend bestätigt Herr Simons, dass die Senkung von Mietkosten zur Entlastung der finanziellen Situation sich schwierig gestalte. Ausschlaggebend dafür sei vorrangig das Hemmnis negativer Schufa-Einträge bei der Anmietung neuen Wohnraums.

 

 

 

 

 

 

 

2.2         Verlängerung d. Vereinbarung mit dem Sozialdienst kath. Männer Neuss e.V.
Vorlage: FB2/0317/2015

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. auf zwei Jahre zu verlängern. Für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene, ist in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE/Piraten

1

 

 

Gesamt:

16

1

 

 

Erster Beigeordneter Maatz informiert über die auch im vergangenen Jahr andauernden Bemühungen der Stadt Meerbusch, kreisweit eine paritätische Verteilung der Fördermittel für die Träger der Schuldnerberatung und somit auch eine gerechtere Kostenbelastung für die Kommunen zu erzielen. Zwar habe eine Umverteilung der Kreismittel für die Beratung der Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII zwischenzeitlich stattgefunden, eine bedarfsgerechte Verteilung der weiteren Drittmittel sei aber immer noch nicht vorgesehen. Er beabsichtige daher, Ansätze für eine gerechtere Kostenverteilung zu lokalisieren.

 

Hinsichtlich anderer Anbieter für die Schuldnerberatung erläutert Herr Annacker, dass es im Kreis eine Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen gäbe, die sich auf bestimmte  Zuständigkeiten verständigt hätte. So sei der SKM Neuss e.V. für Meerbusch und anteilig für Neuss zuständig. Des Weiteren seien auch das Diakonische Werk Neuss e.V., die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH sowie der Internationale Bund e.V. für die anderen kreisangehörigen Kommunen tätig.

 

Das Angebot der Schuldnerberatung als solches wird einvernehmlich als notwendig erachtet. Die UWG-Fraktion vertritt allerdings die Auffassung, dass die Kosten in Relation zu den Fallzahlen zu hoch seien. Auch könne man nach Auffassung von sachkundigem Bürger Gather mit einer Verlängerung für lediglich ein Jahr mehr Druck auf den Träger ausüben. Ratsfrau Pricken begrüßt in diesem Zusammenhang die höhere Planungssicherheit für den Träger durch die Verlängerung um nunmehr zwei Jahre. 

 

 

3            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Bericht der Verwaltung

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die ausführliche Berichterstattung im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September diesen Jahres.

 

Heute sei nunmehr seitens des Landschaftsverbandes Rheinland der  landesweite Aufnahmeschlüssel für unbegleitete Minderjährige in NRW mitgeteilt worden. Danach komme auf  1.779 Einwohner 1 unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA). Somit seien in Meerbusch aktuell  30 unbegleitete Minderjährige  aufzunehmen. Unter Berücksichtigung der bereits 14 in Obhut genommenen minderjährigen Flüchtlinge sei  somit für weitere 16 unbegleitete Minderjährige eine Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig sei  für die weitere kommunale Planung darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der bundesweiten Entwicklung mit einem weiteren Anstieg der Aufnahmepflicht zu rechnen sei.

 

Ferner informiert Herr Annacker über die Bereitstellung von vier Wohnheimen für die vorübergehende Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Notunterkünften bis zur jeweiligen Klärung der bestehenden Anbindung an eine familiäre Fluchtgemeinschaft. Tatsächlich unbegleitete Minderjährige seien grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfe unterzubringen oder zu betreuen. Dabei entscheide das Jugendamt im Rahmen der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über die beste Lösung für den jungen Menschen. Unter Berücksichtigung der bei den Jugendhilfeträgern zur Verfügung stehenden Kapazitäten seien Interimslösungen allerdings nicht ausgeschlossen.

 

An einer Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings  interessierte Familien können unmittelbar Kontakt zu Herrn Annacker aufnehmen.

 

 

4            Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage: FB2/0103/2015

 

Erster Beigeordneter Maatz informiert über den aktuellen Stand hinsichtlich der Flüchtlingssituation in Meerbusch. Wie die Informationsvorlage darlege, seien die Fallzahlen  für Meerbusch nahezu unverändert. Dies sei nach wie vor auf die Anrechnung der Plätze in den großen Notunterkünften im Rahmen der Amtshilfe zurückzuführen. Noch im Dezember werde allerdings wieder mit städtischen Zuweisungen von ca. 40 Flüchtlingen wöchentlich gerechnet. Neben freien Einzelplätzen in den bestehenden Unterkünften stünden zeitnah für die Unterbringung noch das kath. Pfarrzentrum in Strümp sowie die ehemalige Radiowerkstatt an der Barbara-Gerretz-Schule zur Verfügung. Die Barbara-Gerretz-Schule selbst soll nach dem vorzeitigen Umzug der Grundschule in den Weihnachtsferien voraussichtlich Anfang März für die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Sollten die Kapazitäten vorher erschöpft sein, werde man bei der Bezirksregierung erneut einen Aufschub der Zuweisungen bis zur Fertigstellung beantragen müssen.

 

Im Übrigen befasse man sich weiter mit der Planung der Neubauten, die 2017 fertig gestellt werden sollen und der Errichtung von Unterkünften in Holzrahmentafelbauweise am Eisenbrand und an der Kranenburger Straße, die ab Sommer 2016 nach und nach in Betrieb gehen sollen. Über die Weiterentwicklung der bisherigen Planungen werde in zukünftigen Sitzungen regelmäßig informiert.

 

 

5            Haushaltsberatung 2016

 

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2016 für den Produktbereich 050 / Soziale Leistungen (Seite 303 – 344 und Seite 351 – 356, ausschließlich des Produktes 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 345 – 350), zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

 

3

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE/Piraten

1

 

 

Gesamt:

14

 

3

 

Des Weiteren nimmt der Ausschuss den Sonderhaushalt Soziales, Seiten 692 – 707 des Haushaltsentwurfes 2016, zur Kenntnis.

 

 

Beratung und Beschlussfassung erfolgten produktweise unter Einbeziehung der vorliegenden Anträge der SPD- und UWG-Fraktion.

 

Zu folgenden Produkten  wurden nach Beratung weitere Einzelbeschlüsse gefasst.

 

Produkt 050 313 010 „Soziale Hilfen für Asylbewerber“

 

Antrag der SPD-Fraktion - Flüchtlingskongress

 

Ratsfrau Niegeloh erläutert die Notwendigkeit der Durchführung eines Flüchtlingskongresses. Es sei erforderlich, ein Gesamtkonzept für die zukünftige Aufnahme und Integration der Asylbewerber in Meerbusch unter Beteiligung aller in der Flüchtlingshilfe aktiven Gruppierungen zu erstellen. Für die Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung wolle man der Verwaltung einen Mittelansatz in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE/Piraten

1

 

 

Gesamt:

4

13

 

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag der SPD-Fraktion – Aufstockung der Zuschüsse für die sozialpädagogische Betreuung

 

Im Anschluss erläutert Ratsfrau Niegeloh den Antrag der SPD hinsichtlich der Aufstockung des Zuschussbetrages zur Finanzierung einer zusätzlichen Fachkraftstelle für die sozialpädagogische Betreuung der Flüchtlinge. Die Aufstockung des Sachkontos
5318 0000 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke“ um 70.000,00 € sei notwendig, um den gestiegenen Fallzahlen Rechnung zu tragen und eine Beratung an den unterschiedlichen Standorten gewährleisten zu können.

 

Trotz sachlicher Zuständigkeit des Sozialausschusses besteht unter den Anwesenden Einvernehmen, den Antrag in die zweite Lesung des Haushaltes im Haupt- und Finanzausschuss zu  verweisen, um diesen dort im Zusammenhang mit den weiteren Stellenplanmaßnahmen für den Bereich Asyl beurteilen zu können.

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion an den Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2015 zur Beratung im Rahmen der zweiten Lesung des Haushalts 2016 zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig

 

 

 

Produkt 050 315 010 „Ü-Heime für Aussiedler und Asylbewerber“

 

Antrag der SPD-Fraktion – Ausweitung des Hauswart- und Pfortendienstes

 

Bezüglich des Antrages der SPD-Fraktion auf Ausweitung der 24-Stunden-Betreuung auf alle Asylbewerberheime verweist Ratsfrau Niegeloh nochmals auf die bereits neu geschaffenen wie auch in Planung befindlichen Unterkünfte, für die nach Auffassung der SPD-Fraktion der gleiche Betreuungsstandard wie für die Unterkünfte an der Cranachstraße und am Heidbergdamm gelten sollten. Auch die Strümper Straße müsse dabei sowohl im Hinblick auf die Flüchtlinge wie auch die obdachlosen Bewohner Berücksichtigung finden. Insofern beantrage die SPD-Fraktion neben der bereits vorgesehenen Aufstockung des Ansatzes durch die Stadt eine weitere Erhöhung des Ansatzes bei Sachkonto 5429 0000 „Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten“ um 80.000,00 € auf dann insgesamt 400.000,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE/Piraten

 

 

1

Gesamt:

3

13

1

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Produkt 050 331 010 „Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“

 

Antrag der SPD-Fraktion – Anschubfinanzierung und Organisation einer Taschengeldbörse

 

Ratsfrau Niegeloh verweist auf die bereits erfolgten Beratungen bezüglich der Etablierung einer Taschengeldbörse im Sozialausschuss. Der Rhein-Kreis Neuss hat sich hinsichtlich des Aufbaus einer Taschengeldbörse im Rahmen des Projektes Servicebrücken Jugend und Alter zwischenzeitlich für die Unterstützung des Konzeptes der Stadt Neuss entschieden. Da somit für Meerbusch keine EU-Fördermittel bereitgestellt werden, hält die SPD-Fraktion eine Anschubfinanzierung durch die Stadt für wünschenswert, um das Projekt dennoch realisieren zu können. Dafür soll der Ansatz bei Sachkonto 5318 0000 „ Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke aus anderen Bereichen“ für das Jahr 2016 um 5.000,00 € auf insgesamt 145.000,00 € erhöht werden.

 

Herr Pahlke erinnert in diesem Zusammenhang an die grundsätzliche Bereitschaft der Diakonie Meerbusch, eine solche Taschengeldbörse zu betreiben. Die konkrete Umsetzung sei noch zu klären.

 

Ratsherr Mocka schlägt im Hinblick auf die noch offenen Fragen der konkreten Umsetzung vor, die Mittel in der beantragten Höhe bereitzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Der Antrag wird, ergänzt um die Verhängung eines Sperrvermerkes, zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE/Piraten

1

 

 

Gesamt:

12

3

 

 

 

Antrag der UWG-Fraktion – Streichung der Zuschüsse für die Schuldnerberatung durch den SKM Neuss e.V.

 

Die UWG schlägt vor, die Zuschüsse für die Schuldnerberatung durch den SKM Neuss e.V. bei Sachkonto 5318 0000 „Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke aus anderen Bereichen“ in Höhe von 28.200,00 € zu streichen. Auf die Diskussion zu TOP 2.2  sei an dieser Stelle verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE/Piraten

 

1

 

Gesamt:

1

16

 

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

6            Anträge

 

Außer den Anträgen zur Haushaltsberatung (siehe TOP 5) liegen keine weiteren Anträge vor.

 

 

 

 

 

 

7            Anfragen

 

7.1         Anfrage der Fraktionen CDU & Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.10.2015 - Gesundheitskarte
Vorlage: FB2/0040/2015

 

Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass die ausführliche Beantwortung der Anfrage dem Protokoll als Anlage beigefügt werde. Auffassung der Stadt, und nach aktuellem Stand auch der weiteren kreisangehörigen Kommunen, sei es, dass die Nachteile einer solchen Lösung gegenüber den Vorteilen derzeit deutlich überwiegen. Von einer Einführung solle daher aktuell abgesehen werden.

 

 

8            Bericht der Verwaltung/Beschlusskontrolle

 

Erster Beigeordneter Maatz informiert über die aktuellen Termine des mobilen Beratungsbüros in den Stadtteilen.

 

Ferner berichtet er von der Übergabe des Erlöses des diesjährigen Meerbuscher Unternehmer-Cups für Kids (MUCKIS) in Höhe von 2.500,00 € an den Verein Meerbusch hilft e.V. für Kinderspielgruppen in den Flüchtlingsunterkünften.

 

 

9            Termin der nächsten Sitzung: 9. Februar 2016

 

 

10          Verschiedenes

  

Ausschussvorsitzender Focken verweist auf die alljährliche Sterntaleraktion des FB 2 und ermuntert zu reger Beteiligung.

 

 

Meerbusch, den 7. Dezember 2015

 

______________________________

______________________________

Hans Günter Focken

Ausschussvorsitzender

 

Bettina Scholten
Schriftführer/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zur Niederschrift der Sitzung des Sozialausschusses am 26.11.2015, TOP 7.1

 

 

Beantwortung der Anfrage der Fraktionen CDU  Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.10.2015

Gesundheitskarte

Am 28.08.2015 wurde zwischen dem Land NRW und den Verantwortlichen von acht Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungs-pflichtige  gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerber-leistungsgesetz unterzeichnet.

Zielsetzung der Vereinbarung ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Leistungs-berechtigte nach §§ 1, 1a  Asylbewerberleistungsgesetz und darüber hinaus ein Beitrag zum Bürokratieabbau in den Gemeinden.

 

Aktuelle Situation im Bereich der Gesundheitsvorsorge für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Flüchtlinge, die der Kommune zugewiesen sind):

In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes haben Leistungsempfänger nach dem AsylbLG Anspruch auf Leistungen bei akuten Erkrankungen bzw. sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach § 4 und 6 AsylbLG und müssen diesen gegenüber der Kommune geltend machen. Der Fachbereich 2 stellt bei entsprechender Erkrankung Krankenscheine für einen Arztbesuch aus. Eine Überprüfung, ob im jeweiligen Fall eine akute Erkrankung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes vorliegt wird erfolgt durch den Fachbereich nicht.

Entsprechend der geschlossenen Rahmenvereinbarung rechnen die behandelnden Ärzte mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder unmittelbar mit dem Rhein-Kreis Neuss ab. Eine Verwaltungs-gebühr wird hierfür nicht erhoben. Quartalsmäßig rechnet die Abrechnungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mit den kreisangehörigen Kommunen ab und fordert bedarfsgerechte Vorauszahlungen.

Nach Ablauf von 15 Monaten kann der Asylbewerber, soweit er dann Leistungen nach § 2 AsylbLG bezieht, gemäß § 264 Abs. 2 SGB V in einer Krankenkasse seiner Wahl angemeldet werden. Die Krankenkasse händigt eine Versichertenkarte aus und stellt vierteljährlich die Krankenbehand-lungskosten incl. Erhebung eines Verwaltungskostenersatzes in Höhe von 5% der abgerechneten Leistungsaufwendungen, der Abrechnungsstelle in Rechnung. Diese Kosten sind im Rahmen der Quartalsabrechnung des Rhein-Kreises Neuss von den Kommunen zu erstatten.

 

Änderungen durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte

Die Vereinbarung über die Einführung der neuen Gesundheitskarte beschreibt die auftragsweise Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 1, 1a AsylbLG, die keinen Anspruch auf Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG haben. Ein Beitritt der Vereinbarung ist für die Gemeinden freiwillig.

Die Krankenkassen stellen den Leistungsberechtigten auf Antrag der Kommune eine Gesundheitskarte aus, die 24 Monate befristet ist. Bis zur Versorgung mit der elektronischen Gesundheitskarte stellen die Krankenkassen den Kommunen Abrechnungsscheine für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung zur Verfügung.

Für das Ausstellen der Karte erhält die Krankenkasse von der zuständigen Gemeinde für jeden Leistungsberechtigten 10 Euro. Damit ist auch die Ausstellung einer weiteren Karte z.B. bei Verlust oder Ablauf abgegolten. Werden darüber hinaus weitere Karten benötigt, fallen je Karte 8,00 Euro an.

Zur Abgeltung der entstehenden Verwaltungsaufwendungen leistet die zuständige Gemeinde einen Verwaltungskostenersatz für die von der Krankenkasse durchzuführende Wahrnehmung der Gesundheitsversorgung in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10 € pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten.

Darüber hinaus beauftragen die Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsversorgung gemäß § 264 SGB V den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Kosten für die Umlage gemäß § 281 SGB V werden in Höhe von 10 Euro jährlich pro Leistungsberechtigten von den zuständigen Gemeinden übernommen.

 

Vorteile der Gesundheitskarte:

  • Die Leistungsberechtigten nach § 1, 1a AsylbLG haben mit Aushändigung der Gesundheitskarte direkten Zugang zu einer Gesundheitsversorgung durch eine Krankenkasse.
  • Die Ausstellung von Krankenscheinen durch den Fachbereich entfällt.

 

Nachteile der Gesundheitskarte:

  • Hoher Verwaltungsaufwand: Die Gemeinden müssen alle Daten des Leistungsberechtigten und der Familienangehörigen incl. eines Lichtbildes der Krankenkasse zur Verfügung stellen. Alle Änderungen (Ab- und Ummeldungen, Änderungen der Personenstandsdaten – wie Namensänderungen, sonstige Änderungsmeldungen – Auszug von Familienmitgliedern etc.) müssen der Krankenkasse unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Mit Abmeldung ist die Gemeinde verpflichtet, von dem Leistungsberechtigten die Gesundheitskarte einzuziehen und an die Krankenkasse zu übermitteln. Leistungs-aufwendungen, die der Krankenkasse nach Eingang der Abmeldung durch die Verwendung der Karte entstehen, hat die Gemeinde zu erstatten. Da es besonderes bei dem betroffenen Personenkreis häufig zu unangekündigten Abgängen kommt, wird der Einzug der Gesundheitskarte durch die Gemeinde in diesen Fällen nicht realisierbar und ein Missbrauch der Karte unvermeidbar sein. Die hierdurch entstehenden Kosten hat die Gemeinde zu tragen.
  • Ist zwischenzeitlich eine Versicherungspflicht eingetreten, bleibt der Ersatzanspruch der Krankenkasse, die die Betreuung der auftragsweisen Gesundheitsversorgung übernommen hat, gegenüber der zuständigen Gemeinde bestehen.
  • Der Zugang zu einer Gesundheitsversorgung ist für die Betroffenen uneingeschränkt möglich. Leistungsentscheidungen treffen die Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V. Das Kriterium der Aufschiebbarkeit (Behandlung bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen) wird von den Krankenkassen nicht geprüft.
  • Hohe Kosten: Derzeit wären 298 Leistungsbezieher nach § 1, 1a AsylbLG von der Neuregelung betroffen. Für die Ausstellung der Gesundheitskarte würde zunächst ein Beitrag für in Höhe von 10 Euro pro Leistungsbezieher anfallen, dies wären derzeit 2.890 € zzgl. der Kosten für jeweils ein Lichtbild.

Hinzu kommt der Verwaltungskostenersatz in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10 Euro pro Leistungsempfänger pro Betreuungsmonat, der sehr hoch erscheint. Geht man von diesem Mindestbetrag aus, wären das für 298 Leistungsberechtigte mindestens 35.760 Euro pro Jahr zuzüglich der Kostenumlage für die Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse in Höhe von noch einmal 2.890 Euro (10 Euro jährlich pro Leistungsberechtigten).

                Für jeden neu zugewiesenen Flüchtling würden diese Kosten ebenfalls anfallen.

Fazit:

Aufgrund des hohen Kostenaufwandes und der fehlenden Arbeitsentlastung im Bereich der Verwaltung wird der Beitritt der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsvorsorge für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in NRW nicht empfohlen.

Bislang ist nach hiesigem Kenntnisstand kreisweit von keiner Kommune ein Beitritt zu der Rahmenvereinbarung beschlossen worden. Auch Kreisdirektor Brügge hat sich im Rahmen der Kreisgesundheitskonferenz zur Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber dahingehend erklärt, dass der Kreis aufgrund der bekannten Kritikpunkte ein Beitrittsverfahren nicht empfehle. In diesem Zusammenhang informierte ein Vertreter der AOK über eine beabsichtigte Überprüfung der Angemessenheit der veranschlagten Höhe des Verwaltungskostenersatzes nach der Einführungsphase. Im Übrigen sei ein späterer Beitritt zur Rahmenvereinbarung grundsätzlich quartalsweise möglich.