Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Luftschutzbunker, Uerdinger Str. 103 in Meerbusch Lank- Latum (Flur 3, Flurstück 1105)
Vorlage
FB4/1389/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass der Luftschutzbunker an der Uerdinger Str. 103 unter der lfd. Nr. 172 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.

Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 10. März 2021 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest, begründet sie und stellt den Schutzumfang dar.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

 

keine