Betreff
Grundsanierung der Straße "Schulstraße" in Meerbusch-Lank
Vorlage
FB5/366/2012
Aktenzeichen
5.66.12.15.1356
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1. die Schulstraße zwischen Einmündung Claudiusstraße und Einmündung Hauptstraße grundhaft zu sanieren

 

und

 

2. die vorhandenen provisorisch befestigten Parkflächen vor Hausnummer 3-5 a) neu herzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der vom Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Ausbau- bzw. Sanierungsvariante eine Bürgeranhörung durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Bau- und Umweltausschuss wieder vorzustellen.

 


Sachverhalt:

 

1. Gehweganlage:

 

Die Gehweganlage ist in den Jahren 1970 – 1974 hergestellt worden und weist deutliche Schäden auf, die aus wirtschaftlichen Gründen eine vollständige Erneuerung in Zusammenhang mit der vorgesehenen Straßenbaumaßnahme gebieten.

 

Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca.  90.000 €. Diese Sanierungskosten sind gemäß § 8 KAG nach derzeitigem Sachstand zu 70 % beitragsfähig.

 

2. grundhafte Sanierung der Fahrbahn:

 

Die Kosten für die ca. 277 m lange Fahrbahn belaufen sich auf ca. 200.000 €. Die Herstellungskosten sind nach derzeitigem Sachstand gemäß § 8 KAG zu 50 % beitragsfähig.

 

Aufgrund ihrer Lage im Straßennetz und ihrer Verbindungsfunktion zwischen Hauptstraße und Claudiusstraße erfüllt die Schulstrasse neben ihrer Erschließungsfunktion für die anliegenden Grundstücke im Wesentlichen die Funktion einer Haupterschließungsstrasse.

 

Die Verwaltung hat für den vorhandenen Straßenaufbau ein Bodengutachten erstellen lassen. Nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“(RStO 2001) ist für eine Haupterschließungsstrasse bei der aktuellen Verkehrsbelastung die Bauklasse IV und damit ein frostsicherer Straßenaufbau von ca. 60 cm erforderlich. Dieser Aufbau ist nach den Untersuchungsergebnissen im Mittel auf der gesamten Länge –unter Anrechnung des vorhandenen Unterbaues- nicht vollständig bzw. nicht in der erforderlichen Stärke vorhanden. Bei den fünf durchgeführten Rammkernsondierungen wurde kein dem aktuellen Regelwerk entsprechender Fahrbahnaufbau angetroffen. Hierdurch ist auch die starke Schädigung mit 84 % Netzrissen in der Fahrbahndeckschicht zu erklären. Die unterhalb der vorhandenen Tragschicht (Schlacke) vorgefundenen Lehme lassen Tragfähigkeitsprobleme ähnlicher Art wie bei der Baumaßnahme Buschstraße erwarten. Hierzu wird die Verwaltung noch ergänzende Untersuchungen durchführen lassen. Ein Vollausbau ist aus Sicht der Verwaltung bautechnisch geboten, um hier bei entsprechender Freilegung des Planums die ausreichende Tragfähigkeit und damit die Dauerhaftigkeit der Fahrbahnbefestigung durch geeignete Maßnahmen herstellen zu können.

 

Die Verwaltung schlägt die Ausführung einer regelkonformen Erneuerung analog einer erstmaligen Herstellung des Fahrbahnaufbaues mit 30 cm Frostschutzkies, 15 cm Schotter, 10 cm bituminöse Tragschicht und 4 cm bituminöse Deckschicht (Summe 59 cm) vor. Bei einem solchen Vollausbau muss wegen der größeren Aushubtiefe davon ausgegangen werden, dass auch die Rinne und der Bordstein auf der gesamten Sanierungslänge aufgenommen und neu gesetzt werden müssen.

 

3. Parkflächen gegenüber dem öffentlichen Parkplatz Kindergarten und Getränkemarkt:

 

Die vorhandenen Parkstände vor Hausnummer 3 – 5 a) weisen eine provisorische Befestigung in Asphaltbauweise und Gehwegplatten auf. In dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 81 A (vgl. Anlage) sind an dieser Stelle Senkrechtparker zeichnerisch dargestellt. Das hat zur Folge, dass die bestehende Parkraumorientierung geändert werden muss und der Gehweg zukünftig im Sinne der direkten Anlieger hinter den Parkständen entlang der Gebäude geführt wird. Die vorhandene Befestigung ist sowohl aus gestalterischen als auch aus Gründen des Zustandes insgesamt erneuerungsbedürftig.

Die Herstellungskosten sind in den Kosten der Fahrbahn eingerechnet.

 

4. Straßenbeleuchtung:

 

Die Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahr 1966. Da auch die alten Beleuchtungskabel ausgewechselt werden müssen, kann dieses im Zuge der Gehwegwiederherstellung kostengünstig mit abgewickelt werden.

 

Die Kosten der Beleuchtung von 11.000,00 € sind zu 50 % beitragsfähig.

 

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Herstellungskosten Gehweg: ca. 90.000,00 €, 70 % davon sind beitragsfähig nach § 8 KAG

 

Straßensanierungskosten: ca. 200.000,00 €, 50 % davon sind beitragsfähig nach § 8 KAG

 

Herstellungskosten Beleuchtung: ca. 11.000,00 €, 50 % davon sind beitragsfähig nach § 8 KAG

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 290.000,00 € sind unter U 120 014 21 im städtischen Haushalt beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ bereitgestellt worden. Die Beleuchtung unter dem Produkt „Straßenbeleuchtung“, hier ist ein entsprechender Auftrag schon erteilt.

 


Alternativen:

Keine