Betreff
Einschränkung der Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an der Schulform Gymnasium gem. § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW
Vorlage
FB3/1381/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 46 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Schule der Schulform Gymnasium besuchen können, die Aufnahme an einem städtischen Gymnasium in Meerbusch verweigert, solange die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im berechtigten Einzelfall auf Antrag der Schulleitung Ausnahmen zuzulassen.

 


Sachverhalt:

 

Bereits zum zweiten Mal in Folge war am Städtischen Meerbusch-Gymnasium ein Anmeldeüberhang zu verzeichnen. Aufgrund der erreichten Kapazitätsgrenzen mussten Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden.

 

In einem Gespräch am 24.06.2021 mit dem Krefelder Schulträger wurde deutlich gemacht, dass die Stadt Krefeld zum Schuljahr 2021/22 keine Meerbuscher Schülerinnen und Schüler mehr an deren Gymnasien aufnehmen wird. Es ist davon auszugehen, dass sich der Anmeldeüberhang am Städtischen Meerbusch-Gymnasium somit noch verstärkt.

 

Auch im Gutachten von Dr. Garbe, Lexis und von Berlepsch zur Schulentwicklungsplanung fällt die Prognose wie folgt aus:

 

Das Gymnasium wird im Zeitraum der Prognose und Ausblick stark steigen. 2021 werden erstmals über 1.100 Schülerinnen und Schüler prognostiziert (die die Schule mit heutigem Stand nicht aufnehmen, sondern ablehnen müsste). Die Einschulungen steigen danach weiter. Ab 2026 ist G9 voll aufgebaut, die Gesamtschülerzahlen sind daher deutlich höher, die Schule wird mind. sechszügig (ohne die bisher nach Krefeld abgewanderten Schülerinnen und Schüler).

 

Zur Reduzierung des Anmeldeüberhangs an der Schulform Gymnasium schlägt die Verwaltung vor, von der Möglichkeit nach § 46 Abs. 6 Gebrauch zu machen. Dabei sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Aufnahme von Geschwistern oder von Schülerinnen und Schülern, die im jeweiligen Schuljahr nachweislich ihren Wohnsitz in Meerbusch nehmen werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport fasst keinen Beschluss zur Einschränkung der Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler an der Schulform Gymnasium.