Betreff
Ausbau der spezialisierten Fachberatung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Vorlage
FB2/1379/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt den Antrag des Fachbereichs soziale Hilfen und Jugend, vertreten durch die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (EB), auf Förderung einer spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das beantragte Beratungsangebot wird Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung als essentielle Erweiterung des bestehenden Netzwerkes zum Kinderschutz in Meerbusch und der regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Im Dezember 2020 wurde dazu das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. In diesem Zusammenhang fördert die Landesregierung u.a. den personellen Ausbau vorhandener oder neuer spezialisierter Beratungsangebote mit 80% der entstehenden Personalkosten.

Nach erfolgter Interessensbekundung seitens der EB liegt die Absichtserklärung des Landes vor, die von der Beratungsstelle der Stadt Meerbusch geplante spezialisierte Beratung zu fördern.

 

Die Beratungstätigkeit in der EB ist in den letzten Jahren zunehmend komplexer und intensiver geworden. Die psychische Belastung bei den Eltern hat zugenommen und der Anteil an Familien, die vor, während oder nach einer Trennung Beratung suchen und einen meist intensiven Beratungsbedarf aufweisen, bleibt auf einem hohen Niveau. Aufgrund personeller Umstrukturierungen und Personaleinsparungen konnte eine spezialisierte Beratung und vor allem eine Unterstützung präventiver Projekte wie „Mein Körper gehört mir“ oder „Die große Nein-Tonne“ vor Ort nicht mehr geleistet werden. Diagnostik und gutachterliche Fragen werden weiterhin vom ev. Krankenhaus Düsseldorf in akuten Fällen geleistet.

 

Die genaue Umsetzung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt ist im Beratungskonzept beschrieben.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Der im Rahmen des projektierten Ausbaus notwendige Eigenanteil von 20% wäre Bestandteil der entstehenden eigenen Personalkosten.

 


Alternativen:

 ./.