Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt den Antrag des
Fachbereichs soziale Hilfen und Jugend, vertreten durch die Beratungsstelle für
Kinder, Jugendliche und Eltern (EB), auf Förderung einer spezialisierten
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in
Nordrhein-Westfalen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das beantragte Beratungsangebot wird Teil
der örtlichen Jugendhilfeplanung als essentielle Erweiterung des bestehenden
Netzwerkes zum Kinderschutz in Meerbusch und der regionalen Maßnahmen nach § 8a
SGB VIII.
Sachverhalt:
Die Landesregierung
verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu
schützen. Im Dezember 2020 wurde dazu das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur
Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. In
diesem Zusammenhang fördert die Landesregierung u.a. den personellen Ausbau
vorhandener oder neuer spezialisierter Beratungsangebote mit 80% der
entstehenden Personalkosten.
Nach erfolgter
Interessensbekundung seitens der EB liegt die Absichtserklärung des Landes vor,
die von der Beratungsstelle der Stadt Meerbusch geplante spezialisierte
Beratung zu fördern.
Die Beratungstätigkeit in der EB ist in den letzten Jahren
zunehmend komplexer und intensiver geworden. Die psychische Belastung bei den
Eltern hat zugenommen und der Anteil an Familien, die vor, während oder nach
einer Trennung Beratung suchen und einen meist intensiven Beratungsbedarf
aufweisen, bleibt auf einem hohen Niveau. Aufgrund personeller
Umstrukturierungen und Personaleinsparungen konnte eine spezialisierte Beratung
und vor allem eine Unterstützung präventiver Projekte wie „Mein Körper gehört
mir“ oder „Die große Nein-Tonne“ vor Ort nicht mehr geleistet werden.
Diagnostik und gutachterliche Fragen werden weiterhin vom ev. Krankenhaus
Düsseldorf in akuten Fällen geleistet.
Die genaue Umsetzung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt ist im Beratungskonzept beschrieben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Der im Rahmen des projektierten Ausbaus notwendige
Eigenanteil von 20% wäre Bestandteil der entstehenden eigenen Personalkosten.
Alternativen:
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