Betreff
Gesamtregionales Radverkehrskonzept Rheinisches Revier - Stellungnahme der Stadt Meerbusch zu den vorgeschlagenen Routenführungen
Vorlage
DezIII/1378/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Mobilität beschließt die beiliegende Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Gesamtregionalen Radverkehrskonzept Rheinisches Revier.

 


Sachverhalt:

 

Der Zweckverband Landfolge Garzweiler mit den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, dem Rhein-Kreis- Neuss, dem Rhein-Erft-Kreis sowie der Städteregion Aachen und der Stadt Mönchengladbach, hat die Erstellung eines Gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes Rheinisches Revier in Auftrag gegeben. Erstellt wird das Konzept durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen bis Ende des Jahres 2021.

Um die Zielsetzung des Landes NRW von 25% Radverkehrsanteil am Modal Split bis 2025 zu erreichen, hat das Projekt folgende übergeordnete Ziele:

 

• Erstellung eines gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes, als Grundlage für weitere Maßnahmen des regionalen Radverkehrs im Rheinischen Revier (RR)

• Stärkung des Radverkehrs im RR zur Entlastung anderer (bereits überlasteter) Verkehrsnetze

• Verbesserung der Verkehrsbeziehungen zwischen und an die Oberzentren des Reviers

• Verbesserung der Anbindung an benachbarte Ballungsräume

• Entwicklung eines Radverkehrsnetzes für Alltagsverkehre (z.B. Pendlerverkehre) + Herstellung von Verknüpfungen zu Freizeitverkehren und touristischen Radrouten

• Verknüpfung des Radverkehrsnetzes mit anderen Verkehrsmitteln – insb. Haltepunkte des ÖPNV

 

Dafür werden potenzielle Quell- und Zielpunkte herausgearbeitet, ein hierarchisiertes Netz der Zielverbindungen sowie ein Netzplan mit Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten erstellt. Anschließend werden Qualitätsstandards herausgearbeitet und Einzelmaßahmen mit Prioritäten abgeleitet.

Begleitet wird der Prozess durch eine dreiteilige Workshopreihe eines Lenkungskreises bestehend aus Vertretern der oben genannten Kooperationspartner, einer Best-Practice Tages-Exkursion, Einzelgesprächen zur Berücksichtigung individueller Einzelinteressen mit den jeweiligen Kooperationspartnern und einer Abschlusskonferenz mit den Kommunen des Rheinischen Reviers.

 

Durch den Rhein-Kreis Neuss wurden der Stadt Meerbusch nun die Zwischenergebnisse in Form einer Potenzialabschätzung für das Idealtypische Netz (siehe Anlage 1) sowie eines Netzplans für das Gebiet des Rhein-Kreis Neuss (siehe Anlage 2) übermittelt, mit der Bitte um eine Stellungnahme zur gutachterlich vorgeschlagenen Routenführung der Radvorrangrouten (blauen Routen) bis zum 17.09.2021. Die Stellungnahme der Stadt Meerbusch ist als Anlage 3 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen: