Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2021 an die
zurzeit fünf im Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung
städtische Zuschüsse, wie in der Beratungsvorlage näher dargestellt, zu zahlen.
Die Abrechnung der Fördermittel für das vergangene Jahr 2020 soll auf der
gleichen Abrechnungsbasis durchgeführt werden.
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie
erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für
das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien
Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss
zu ergänzen.
Die
Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der familiennahen
Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige Informationen
für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals
ihr „persönliches Netzwerk“, das meist über viele Jahre erhalten bleibt.
Die
Förderung der Stadt Meerbusch umfasst seit 2015 auf Beschluss des
Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote, die
a) von
einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und
diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,
b) gemäß
§ 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen
der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern,
Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert
werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.
Durch die
„lockdowns“ 2020 / 2021 durften die Träger der Familienbildung nicht in Präsenz
weiterarbeiten. Auch nachdem zwischen den einzelnen lockdowns die Regelungen
gelockert wurden, gab es keinen Regelbetrieb wie in den vergangenen Jahren. Zum
Teil standen weiterhin Räume nicht zur Verfügung, zum anderen hatten die Eltern
oftmals andere Sorgen, als an den Angeboten zur Förderung der Erziehung
teilzunehmen.
Den
Trägern der Familienbildung sind hier Einnahmeausfälle entstanden, da Kurse
nicht angeboten werden konnten bzw. es keine ausreichende Teilnehmerzahl gab
oder die Teilnehmerzahlen aufgrund der jeweiligen Coronaschutzverordnung und
geltenden Kontaktbeschränkungen stark begrenzt wurden.
Durch
verschiedene Landes- und Bundesprogramme erhielten die Träger der
Familienbildung Förderungen, die das Bestehen der Einrichtungen abgesichert
haben. Dies fängt allerdings nicht vollumfänglich die entstandenen
Einnahmeausfälle durch entgangene Teilnehmergebühren auf.
Aufgrund
der weiterhin herrschenden Corona-Pandemie konnten auch im Jahr 2021 viele
Angebote in der ersten Jahreshälfte nur teilweise in Präsenz oder gar nicht
stattfinden.
Die Träger
der Familienbildung haben sich daher oftmals dazu entschlossen, ihre Angebote
in einer digitalen Form anzubieten. So sind z.B. Videotutorials erstellt,
Newsletter und Blogs betrieben oder Fachartikel zu unterschiedlichen Themen
produziert worden. Die eingesetzten Referenten haben für diese Leistungen
Honorare und Sachkosten erhalten.
Die
Träger mussten die entsprechende Infrastruktur schaffen, sodass ihnen auch bei
dieser digitalen Form der Familienbildung Kosten entstanden sind. Zudem wurden
Angebote oftmals kostenlos angeboten, um die Familien in herausfordernden
Zeiten zu unterstützen.
Förderung der Familienbildung 2021
Die
Verwaltung schlägt vor, den Trägern der Familienbildung einen aus dem Schnitt
der letzten drei Jahre (2017 / 2018 / 2019) vor
der Coronapandemie errechneten Förderbetrag zu gewähren.
Diese
Vorgehensweise erscheint aus Sicht der Verwaltung für alle Träger gerecht zu
sein und knüpft an die tatsächlichen Leistungen der einzelnen Träger in der
„Vor-Coronazeit“ an. Die Träger würden so nachhaltig durch den Förderbetrag der
Stadt Meerbusch unterstützt. Auf eine Spitzabrechnung des Förderbetrages im
Rahmen des Verwendungsnachweises 2021 wird verzichtet.
Damit
würden sich folgende Zuschussbeträge für das Jahr 2021 ergeben:
Abrechnung der Förderung 2020
Den
Trägern der Familienbildung wurden aufgrund der Stunden-Anmeldung der Träger
durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.08.2020 folgende
Förderbeträge gewährt:
Bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres ist über die
Fördersumme ein Verwendungsnachweis mit Spitzabrechnung vorzulegen.
Die Träger haben den Verwendungsnachweis 2020 fristgerecht
vorgelegt.
Die
Verwaltung schlägt vor, hier ebenfalls die durchschnittlichen Förderbeträge der
letzten drei Jahre „vor Corona“ zu gewähren und auf eine Spitzabrechnung zu
verzichten.
Somit
käme es zu folgenden Nachzahlungen für das Jahr 2020
Der
Träger „Forum – kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen“ müsste nach
dieser Berechnungs-Systematik 17,25 € zurückerstatten. Der Träger hat gebeten,
auf eine Rückforderung aufgrund der schwierigen Gesamtsituation zu verzichten.
Angesichts des geringen Betrages von 17,25 € sollte dies dem Träger auch
gewährt werden.
In Meerbusch fanden im Jahr 2020 einige wenige Kurse trotz
der pandemiebedingten Einschränkungen statt. Dabei handelte es sich in erster
Linie um
·
Feste Eltern-Baby und Eltern-Kind Gruppen, die Zeit und Raum
für Gemeinsamkeiten, frühe soziale Erfahrungen für die Kinder bieten, die aber
auch den Eltern dienen als „Kontaktgruppe“ um mit anderen Müttern und Vätern,
die sich in der gleichen familiären Situation befinden, in den Austausch zu
treten und über gemeinsame Erfahrungen zu sprechen. Das gemeinsame Spielen mit
den Kindern trägt zur emotionalen Bindung zwischen Kindern und Eltern bei.
·
Seminare und Vorträge zu verschiedenen Erziehungsthemen wie
z.B. Präventionsangebote gegen Missbrauch und Gewalt, Trotzphase bei Kindern
oder auch Erste Hilfe am Kind.
Eine
Übersicht über die im Jahr 2020 geleisteten Unterrichtsstunden ist der
Beratungsvorlage beigefügt.
Somit würden die Träger lt. dem Beschlussvorschlag folgende
Förderung erhalten:
AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH
Förderung
2021
Durchschnittsbetrag
2017 - 2019 65,55
€
Spitzabrechnung
2020
Durchschnittsbetrag
2017 – 2019 65,55
€
Bereits
erhaltene Abschlagzahlung: 00,00
€
Nachzahlung
2020 65,55
€
Gesamtzahlbetrag
(Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020)
131,10 €
Deutsches Rotes Kreuz
Förderung
2021
Durchschnittsbetrag
2017 - 2019 1.840,00
€
Spitzabrechnung
2020
Durchschnittsbetrag
2017 – 2019 1.840,00
€
Bereits
erhaltene Abschlagzahlung: 1.290,30
€
Nachzahlung
2020 549,70 €
Gesamtzahlbetrag
(Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020) 2.389,70 €
Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen
Förderung
2021
Durchschnittsbetrag
2017 - 2019 86,25 €
Spitzabrechnung
2020
Durchschnittsbetrag
2017 – 2019 86,25 €
Bereits
erhaltene Abschlagzahlung: 103,50
€
Nachzahlung
2020 (auf Rückforderung wird verzichtet) 0,00 €
Gesamtzahlbetrag
(Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020) 86,25€
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Kreisgruppe
Rhein-Kreis Neuss
Förderung
2021
Durchschnittsbetrag
2017 - 2019 82,80
€
Spitzabrechnung
2020
Durchschnittsbetrag
2017 – 2019 82,80
€
Bereits
erhaltene Abschlagzahlung: 00,00
€
Nachzahlung
2020 82,80
€
Gesamtzahlbetrag
(Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020) 165,60 €
Familienforum Edith Stein Neuss
Förderung
2021
Durchschnittsbetrag
2017 - 2019 1.053,40
€
Spitzabrechnung
2020
Durchschnittsbetrag
2017 – 2019 1.053,40
€
Bereits
erhaltene Abschlagzahlung: 872,85 €
Nachzahlung
2020 180,55 €
Gesamtzahlbetrag
(Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020) 1.233,95 €
Insgesamt: 4.006,60 €
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2021 auf insgesamt
4.006,60 €, die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur
Verfügung.
Alternativen:
Die Träger der Familienbildung
erhalten den Regelzuschuss von 3,45 € für jede durchgeführte abrechnungsfähige
Unterrichtsstunde und haben Überzahlungen aus dem Jahr 2020 zu erstatten und
für das Jahr 2021 ebenfalls eine Spitzabrechnung vorzulegen.