Betreff
Förderung der Familienbildung
Vorlage
FB2/1376/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2021 an die zurzeit fünf im Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung städtische Zuschüsse, wie in der Beratungsvorlage näher dargestellt, zu zahlen. Die Abrechnung der Fördermittel für das vergangene Jahr 2020 soll auf der gleichen Abrechnungsbasis durchgeführt werden.

 


Sachverhalt:

 

Im Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.

 

Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, das meist über viele Jahre erhalten bleibt.

 

Die Förderung der Stadt Meerbusch umfasst seit 2015 auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote, die

a) von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,

b) gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.

Durch die „lockdowns“ 2020 / 2021 durften die Träger der Familienbildung nicht in Präsenz weiterarbeiten. Auch nachdem zwischen den einzelnen lockdowns die Regelungen gelockert wurden, gab es keinen Regelbetrieb wie in den vergangenen Jahren. Zum Teil standen weiterhin Räume nicht zur Verfügung, zum anderen hatten die Eltern oftmals andere Sorgen, als an den Angeboten zur Förderung der Erziehung teilzunehmen.

 

Den Trägern der Familienbildung sind hier Einnahmeausfälle entstanden, da Kurse nicht angeboten werden konnten bzw. es keine ausreichende Teilnehmerzahl gab oder die Teilnehmerzahlen aufgrund der jeweiligen Coronaschutzverordnung und geltenden Kontaktbeschränkungen stark begrenzt wurden.

 

Durch verschiedene Landes- und Bundesprogramme erhielten die Träger der Familienbildung Förderungen, die das Bestehen der Einrichtungen abgesichert haben. Dies fängt allerdings nicht vollumfänglich die entstandenen Einnahmeausfälle durch entgangene Teilnehmergebühren auf.

 

Aufgrund der weiterhin herrschenden Corona-Pandemie konnten auch im Jahr 2021 viele Angebote in der ersten Jahreshälfte nur teilweise in Präsenz oder gar nicht stattfinden.

 

Die Träger der Familienbildung haben sich daher oftmals dazu entschlossen, ihre Angebote in einer digitalen Form anzubieten. So sind z.B. Videotutorials erstellt, Newsletter und Blogs betrieben oder Fachartikel zu unterschiedlichen Themen produziert worden. Die eingesetzten Referenten haben für diese Leistungen Honorare und Sachkosten erhalten.

 

Die Träger mussten die entsprechende Infrastruktur schaffen, sodass ihnen auch bei dieser digitalen Form der Familienbildung Kosten entstanden sind. Zudem wurden Angebote oftmals kostenlos angeboten, um die Familien in herausfordernden Zeiten zu unterstützen.

 

 

 

Förderung der Familienbildung 2021

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Trägern der Familienbildung einen aus dem Schnitt der letzten drei Jahre (2017 / 2018 / 2019) vor der Coronapandemie errechneten Förderbetrag zu gewähren.

Diese Vorgehensweise erscheint aus Sicht der Verwaltung für alle Träger gerecht zu sein und knüpft an die tatsächlichen Leistungen der einzelnen Träger in der „Vor-Coronazeit“ an. Die Träger würden so nachhaltig durch den Förderbetrag der Stadt Meerbusch unterstützt. Auf eine Spitzabrechnung des Förderbetrages im Rahmen des Verwendungsnachweises 2021 wird verzichtet.

 

Damit würden sich folgende Zuschussbeträge für das Jahr 2021 ergeben:

 

 

 

 

 

Abrechnung der Förderung 2020

Den Trägern der Familienbildung wurden aufgrund der Stunden-Anmeldung der Träger durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.08.2020 folgende Förderbeträge gewährt:

 

 

Bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres ist über die Fördersumme ein Verwendungsnachweis mit Spitzabrechnung vorzulegen.

 

Die Träger haben den Verwendungsnachweis 2020 fristgerecht vorgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, hier ebenfalls die durchschnittlichen Förderbeträge der letzten drei Jahre „vor Corona“ zu gewähren und auf eine Spitzabrechnung zu verzichten.

 

Somit käme es zu folgenden Nachzahlungen für das Jahr 2020

 

 

Der Träger „Forum – kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen“ müsste nach dieser Berechnungs-Systematik 17,25 € zurückerstatten. Der Träger hat gebeten, auf eine Rückforderung aufgrund der schwierigen Gesamtsituation zu verzichten. Angesichts des geringen Betrages von 17,25 € sollte dies dem Träger auch gewährt werden.

 

 

In Meerbusch fanden im Jahr 2020 einige wenige Kurse trotz der pandemiebedingten Einschränkungen statt. Dabei handelte es sich in erster Linie um

 

·         Feste Eltern-Baby und Eltern-Kind Gruppen, die Zeit und Raum für Gemeinsamkeiten, frühe soziale Erfahrungen für die Kinder bieten, die aber auch den Eltern dienen als „Kontaktgruppe“ um mit anderen Müttern und Vätern, die sich in der gleichen familiären Situation befinden, in den Austausch zu treten und über gemeinsame Erfahrungen zu sprechen. Das gemeinsame Spielen mit den Kindern trägt zur emotionalen Bindung zwischen Kindern und Eltern bei.

 

·         Seminare und Vorträge zu verschiedenen Erziehungsthemen wie z.B. Präventionsangebote gegen Missbrauch und Gewalt, Trotzphase bei Kindern oder auch Erste Hilfe am Kind.

 

Eine Übersicht über die im Jahr 2020 geleisteten Unterrichtsstunden ist der Beratungsvorlage beigefügt.

 

 

Somit würden die Träger lt. dem Beschlussvorschlag folgende Förderung erhalten:

 

 

 

 

 

 

 

 

AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH

Förderung 2021

Durchschnittsbetrag 2017 - 2019                              65,55 €

 

Spitzabrechnung 2020

Durchschnittsbetrag 2017 – 2019                             65,55 €

Bereits erhaltene Abschlagzahlung:                          00,00 €

Nachzahlung 2020                                                     65,55 €

Gesamtzahlbetrag (Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020)                                       131,10 €

 

 

Deutsches Rotes Kreuz

Förderung 2021

Durchschnittsbetrag 2017 - 2019                              1.840,00 €

 

Spitzabrechnung 2020

Durchschnittsbetrag 2017 – 2019                             1.840,00 €

Bereits erhaltene Abschlagzahlung:                          1.290,30 €

Nachzahlung 2020                                                        549,70 €

Gesamtzahlbetrag (Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020)                                     2.389,70 €

 

 

Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen

Förderung 2021

Durchschnittsbetrag 2017 - 2019                               86,25 €

 

Spitzabrechnung 2020

Durchschnittsbetrag 2017 – 2019                               86,25 €

Bereits erhaltene Abschlagzahlung:                          103,50 €

Nachzahlung 2020 (auf Rückforderung wird verzichtet) 0,00 €

Gesamtzahlbetrag (Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020)                                         86,25€

 

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

Förderung 2021

Durchschnittsbetrag 2017 - 2019                              82,80 €

 

Spitzabrechnung 2020

Durchschnittsbetrag 2017 – 2019                             82,80 €

Bereits erhaltene Abschlagzahlung:                          00,00 €

Nachzahlung 2020                                                     82,80 €

Gesamtzahlbetrag (Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020)                                     165,60 €

 

 

Familienforum Edith Stein Neuss

Förderung 2021

Durchschnittsbetrag 2017 - 2019                              1.053,40 €

 

Spitzabrechnung 2020

Durchschnittsbetrag 2017 – 2019                             1.053,40 €

Bereits erhaltene Abschlagzahlung:                             872,85 €

Nachzahlung 2020                                                        180,55 €

Gesamtzahlbetrag (Zahlung 2021 plus Nachzahlung 2020)                                     1.233,95 €

 

Insgesamt:      4.006,60 €

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2021 auf insgesamt 4.006,60 €, die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.

 

 


Alternativen:

Die Träger der Familienbildung erhalten den Regelzuschuss von 3,45 € für jede durchgeführte abrechnungsfähige Unterrichtsstunde und haben Überzahlungen aus dem Jahr 2020 zu erstatten und für das Jahr 2021 ebenfalls eine Spitzabrechnung vorzulegen.