Betreff
Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat
Vorlage
FB2/1374/2021
Aktenzeichen
FB2/6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat den § 4 der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Meerbusch wie folgt zu ändern:

 

1 Vertreter / Stellvertreter aller Meerbuscher Seniorenheime

1 Vertreter / Stellvertreter Caritas Neuss und Krefeld

1 Vertreter / Stellvertreter Diakonie Meerbusch

1 Vertreter / Stellvertreter Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPVW)

1 Vertreter / Stellvertreter Arbeiterwohlfahrt

3 Vertreter/ Stellvertreter selbstorganisierte Seniorengruppen

 

 


Sachverhalt:

 

Die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt sieht im § 4 die Zusammensetzung des Gremiums wie folgt vor:

1 Vertreter / Stellvertreter aller Meerbuscher Seniorenheime

1 Vertreter / Stellvertreter Caritas Neuss und Krefeld

1 Vertreter / Stellvertreter Diakonie Meerbusch

1 Vertreter / Stellvertreter Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPVW)

1 Vertreter / Stellvertreter Arbeiterwohlfahrt

2 Vertreter / Stellvertreter ZWAR Netzwerk

1 Vertreter / Stellvertreter Arbeitskreis 55+

 

Seit Aufnahme der Tätigkeit des Seniorenbeirates im Jahre 2012 ist ein Sitz der ZWAR Netzwerke durch Vertreter des ZWAR Netzwerk Lank-Latum besetzt, der zweite Sitz ist seither unbesetzt. Mehrfache Versuche das weitere ZWAR Netzwerk, welches in Osterath aktiv ist, für die Mitarbeit im Seniorenbeirat zu gewinnen, waren erfolglos.

 

Um nun den vakanten Platz neu vergeben zu können und auch anderen interessierten Senioren die Möglichkeit zu eröffnen, sich aktiv im Seniorenbeirat zu engagieren, ist eine Änderung der Satzung erforderlich. Der Vorschlag, insgesamt 3 Vertreter für selbstorganisierte Seniorengruppen vorzusehen, statt 2 Vertreter für die ZWAR Netzwerke und 1 Vertreter für den Arbeitskreis 55+, hätte den Vorzug die Besetzung des Seniorenbeirates flexibler gestalten zu können, um sich aktuellen Entwicklungen der engagierten Seniorengruppen in Meerbusch anzupassen.

 

Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung am 18.08.2021 einhellig seine Zustimmung zu dem vorliegenden Änderungsantrag bekundet.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine

 


Alternativen:

 

Beibehaltung der bestehenden Satzung