Betreff
Vorstellung Konzept Bürgerbus Willich
Vorlage
FB2/0485/2021
Aktenzeichen
FB 2 / 6
Art
Informationsvorlage

Der Bürgerbus ist immer noch ein eher seltenes Mobilitätsangebot im öffentlichen Personennahverkehr. Als eine der sogenannten „alternativen Bedienungsformen“ wird er zwar im gleichen Atemzug mit dem „Anruf-Sammel-Taxi“ oder dem „Rufbus“ genannt. Der Bürgerbus basiert jedoch auf ganz anderen Voraussetzungen und er stellt für seinen speziellen Einsatzzweck ein besonderes Mobilitätsangebot dar.

 

Der Bürgerbus ist zunächst ganz normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten Tarif. Je nach Konzept sichert entweder ein Verkehrsunternehmen die verkehrsrechtliche und die technische Seite ab oder der ehrenamtliche Verein organisiert dies in Eigenregie. Der Bürgerbus wird jedoch immer nur von ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern betrieben, die sich in einem Bürgerbusverein zusammenschließen und ihren öffentlichen Nahverkehr in die eigenen Hände nehmen wollen. Da dem konventionellen Linienverkehr keine Konkurrenz gemacht werden soll, beschränkt sich das Einsatzgebiet auf Bereiche und Zeiten, in denen ein Linienverkehr nach den üblichen Maßstäben wirtschaftlich nicht tragfähig wäre. Dementsprechend, und weil die Fahrerinnen und Fahrer keinen Busführerschein besitzen, wird auch nur ein Fahrzeug mit maximal 8 Fahrgastplätzen eingesetzt. Die Fahrer müssen neben einer gültigen Fahrerlaubnis, ein erweitertes Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis und einen Personenbeförderungsschein vorweisen können.

 

Durch das ehrenamtliche Engagement wird aber nicht nur eine erhebliche Kostenreduzierung erreicht, ohne die das Angebot nicht aufrechterhalten werden könnte. Vielleicht viel wichtiger ist die Nähe zu den Fahrgästen und die persönliche Atmosphäre. Der Bürgerbus wird von den Fahrgästen als "unseren" Bus erfahren.

 

In NRW existieren seit 1985 Bürgerbusse. Mit aktuell 118 Vereinen (Stand Dez. 2018) sind dort auch über die Hälfte aller in Deutschland existierenden Bürgerbus-Initiativen beheimatet. Dass NRW zum Vorreiter des Bürgerbus-Konzepts wurde, ist auf die Umsetzung durch die Landesregierung zurückzuführen, die die Adaption des Vorbildes „Buurtbus“ aus den benachbarten Niederlanden für NRW verfolgte. Dabei stellt das Land Fördergelder in Höhe zwischen 41.000 € und maximal 66.000 € - je nach Ausstattung und Antriebsart - für die Neuanschaffung von Bürgerbussen bereit. Bürgerbusvereine werden in NRW im Gegensatz zu anderen Bundesländern mit einer jährlichen Organisationspauschale in Höhe von 6.500 Euro durch das Land unterstützt.

 

Ein weiteres Finanzierungsstandbein sind Sponsoren, die dieses bürgerschaftliche Engagement finanziell unterstützen, und Einnahmen aus Werbung, die am oder im Bus platziert wird.

Da bei Bürgerbussen nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie kostendeckend fahren, muss sich die Gemeinde, in der der Bürgerbus fahren will, bereit erklären, die ungedeckten Kosten zu tragen. Aufgrund einer solchen Erklärung werden Bürgerbusse dann – wie oben ausgeführt - vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

 

Die Wirtschaftlichkeit eines Bürgerbusses hängt natürlich in starkem Maße von den jeweiligen äußeren Umständen ab. Ein Bürgerbus mit einem durchgehenden Stundentakt von morgens 7:00 Uhr bis abends 19:00 Uhr hat natürlich höhere Aufwendungen für Kraftstoff und Reparaturen zu tragen, als ein bedarfsabgestimmter Verkehr mit weniger Fahrten. Ebenso unterschiedlich ist die Einnahmesituation, die von den Fahrgastzahlen, aber auch von Werbeerträgen und Sponsoren bestimmt wird. Es gibt auch Bürgerbusse, die keine Defizite einfahren. Dies ist jedoch nicht die Regel.

 

In der Stadt Willich am Niederrhein existieren gleich zwei Bürgerbusse. Einer für den Stadtteil Willich und einer für den Stadtteil Anrath. Sie dürfen jedoch aus rechtlichen Gründen ihr Netz nicht miteinander verbinden. Die Geschäftsführerin beider Bürgerbusvereine (Willich und Anrath) wird im Ausschuss eine Vorstellung der konkreten Umsetzung des Bürgerbuskonzeptes in Willich auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden Herrn Focken vornehmen.

 

In Meerbusch wurden bisher verschiedene Anläufe unternommen einen solchen Bürgerbusverein zu etablieren. Auf der ersten Seniorenmesse wurden interessierte Ehrenamtler gesucht – ohne Resonanz. In der Folge hat sich dann sowohl der Arbeitskreis 55+ als auch der Seniorenbeirat mehrfach mit diesem Thema und der Realisierung beschäftigt – bisher auch ohne erkennbaren Erfolg. Es scheiterte bisher immer an der Gewinnung von ehrenamtlichen Fahrern und Fahrerinnen, sowie der Bereitschaft, einen entsprechenden Verein zu gründen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter