Betreff
Quartiersentwicklung "RheinEck" - überarbeiteter Letter of Intent zwischen GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und Stadt Meerbusch
Vorlage
FB4/1368/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den als Anlage 1 beigefügten überarbeiteten Letter of Intent (LoI) zwischen den Vertragspartnern GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und der Stadt Meerbusch zur Quartiersentwicklung „RheinEck“ aufbauend auf dem bisherigen Planungs- und Abstimmungsprozess.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2011 ist die hessische Wohnungsgesellschaft GWH Eigentümerin hunderter Wohnungen der sogenannten „Böhlersiedlung“, welche heute als „RheinEck“ bezeichnet wird. In den 1950er Jahren wurde im Stadtteil Meerbusch-Büderich die Wohnsiedlung für mehr als 3.000 Mitarbeiter des Stahlveredlers Böhler gebaut. Die Wohnqualität und insbesondere die Wohnumfeldqualität haben jedoch in den letzten Jahrzehnten an Attraktivität und Aufenthaltsqualität verloren. Die GWH und die Stadt Meerbusch sind sich einig darüber, bereits getätigte Investitionen der Wohnungsgesellschaft zu verstärken und die eingeleitete positive Entwicklung für das Quartier und seine Bewohnerinnen und Bewohner zu forcieren. Mithilfe externer Partner wurde ein städtebauliches Konzept sowie ein Maßnahmenkatalog entwickelt, welche im Dezember 2020 vom Rat der Stadt Meerbusch als integriertes, informelles städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurden (Verwaltungsvorlage FB4/1247/2020).

 

Um eine höhere Verbindlichkeit der geplanten Maßnahmen im Quartier sicherstellen zu können, soll zudem ein Letter of Intent zwischen den Vertragspartnern GWH und Stadt Meerbusch vereinbart werden. Dieser wurde bereits im APL am 17. Juni 2021 vorgestellt (Verwaltungsvorlage FB4/1337/2021) und auf Antrag der SPD im Anschluss zwischen den Vertragspartnern nachverhandelt. Die im Ergebnis nun geänderten Textpassagen (neu dargestellt in rot) sind der Anlage 1 zu entnehmen und bedürfen einer erneuten Beschlussfassung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Meerbusch ergeben sich erst durch die konkrete Umsetzung städtischer Maßnahmen in Folge noch zu fassender Ausführungsbeschlüsse. Bis dahin sind auf Grundlage noch zu erstellender Objektplanungen die voraussichtlichen Ausführungskosten und städtischen Kostenanteile zu ermitteln und die Möglichkeiten einer Förderung auszuloten. Die vorgenannten Kosten werden zu gegebener Zeit im Zuge der Haushaltsplanung von den jeweils zuständigen Bereichen angemeldet.

 


Alternativen:

 

Verzicht auf den Beschluss des Letter of Intent oder ergänzende Verhandlungen