Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Verzicht
auf die Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der
Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen
Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe
und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 und dem eingeschränkten Pandemiebetrieb
für den Monat Februar 2021, sowie hälftig für die Monate März, April und Mai
2021. Darüber hinaus stimmt der Rat der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung
durch den Kämmerer in Höhe von 58.250,00 € für die Erstattung an den OBV
Meerbusch e.V. zu.
Sachverhalt:
Aufgrund des Infektionsgeschehens
und damit zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auch für die
Monate Februar und folgende einen dringenden Appell an die Eltern gerichtet,
die vorhandenen Betreuungsangebote nach Möglichkeit nicht mehr zu nutzen,
sondern ihre Kinder möglichst selbst zu betreuen. Es wurde jedoch kein
Betretungsverbot für die Einrichtungen geregelt, wie es im Frühjahr 2020 der
Fall war, sondern explizit betont, dass die Betreuungsangebote „geöffnet“
bleiben. Mit dem verschärften Lockdown ab dem 11.01.2021 wurde der Appell an
die Eltern noch einmal erneuert und gleichzeitig der eingeschränkte
Pandemiebetrieb für die Kitas bestätigt. Dies führte dazu, dass Kinder nur noch
in festen Betreuungssettings und möglichst mit immer gleichbleibenden
Betreuungspersonen betreut wurden, was eine Einschränkung der Öffnungszeiten um
bis zu 10 Stunden wöchentlich nach sich zog. Dies wurde dann auch im
eingeschränkten Regelbetrieb bis zum 07.06.2021 fortgeführt.
Aufgrund der Einschränkungen in der Betreuung gab es in der Verwaltung immer wieder Anfragen der Eltern bzgl. einer Erstattung der Elternbeiträge. Nachdem seitens der Landesregierung eine solche Erstattung der Elternbeiträge in den Raum gestellt wurde, allerdings ohne die erforderliche Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erzielt zu haben, nahmen diese Anfragen erheblich zu. Nunmehr wurde durch den Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 16.06.2021 mitgeteilt, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen nunmehr eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielen konnten. Die Gespräche hatten sich in den vergangenen Wochen zunehmend als schwierig entwickelt. Dabei ist es für die kommunale Seite gelungen, das Angebot des Landes von zwei auf drei Monate Kostenbeteiligung nachzubessern.
Die Einigung sieht Folgendes vor:
- Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren.
- Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 erneut angewendet.
- Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Hierfür wollen die kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag vorlegen.
Die Elternbeitragssatzung der Stadt Meerbusch eröffnet keine Möglichkeit, in der gegebenen Situation die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus.
Somit sind bis dato auch keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben. Mit diesem Ratsbeschluss wird die Rechtsgrundlage für die Erstattung der Elternbeiträge entsprechend des Beschlussvorschlags geschaffen.
In der Stadt Meerbusch gibt es die Besonderheit, dass die Beiträge für die außerunterrichtlichen Angebote in Form der „Verlässlichen Grundschule“ (Schule von 8 bis 1) und an der Realschule nicht von der Stadt selbst, sondern unmittelbar vom OBV Meerbusch e.V. erhoben und vereinnahmt werden. Wenn auch hier eine Erstattung dieser Beträge erfolgen soll, sind diese Einnahmeausfälle dem Träger zu erstatten. Der Ausgleich erfolgt entsprechend der von der Landesregierung zugesagten Übernahme der Ausfälle bzw. unter Berücksichtigung des bei den Eltern verbleibenden Elternbeitrages. Die vom OBV Meerbusch e.V. vereinnahmten Beiträge für die „Verlässliche Grundschule“ belaufen sich derzeit auf rund 22.400,00 € pro Monat und für die Betreuung an der Realschule auf 900,00 € pro Monat, insgesamt also auf einen Betrag in Höhe von 23.300,00 €. Für den vollen Monat Februar und die mit 50% Elternanteil festzusetzenden Monate März, April und Mai sind mithin 3 Monate x 11.650,00 € dem OBV zu erstatten. Insgesamt beläuft sich der Erstattungsbetrag auf 58.250,00 €.
Dieser Aufwand muss außerplanmäßig bereitgestellt werden. Eine hälftige Rückerstattung vom Land ist für die Erstattung der VGS nicht vorgesehen, so dass der komplette Betrag von der Stadt zu tragen ist.
Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, den mit der Erstattung der Beitragserhebung einhergehenden tatsächlichen Ertragsausfall auf kommunaler Ebene wie beschrieben zu übernehmen. Von dem sich diesbezüglich ergebenden maßgeblichen Betrag in Höhe von 321.315,00 €/Monat würde das Land auf Antrag folglich 160.657,50 € für Februar und je 80.328,75 € für den März, April und Mai übernehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses fehlen im Haushalt die entsprechenden Erträge in Höhe von ca. 803.287,50 € wobei das Land voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 401.643,75 € erstattet. Darüber hinaus entsteht ein zusätzlicher außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 58.250,00 € durch die Erstattung an den OBV Meerbusch e.V..
Alternativen: