Betreff
Stellenplannachtrag 2021
Vorlage
ZD/1362/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, im Stellenplan für das Jahr 2021 eine zusätzliche Stelle der Besoldungsgruppe A 11 LBesG zur Unterstützung bei der Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes sowie 3 zusätzliche Stellen der Entgeltgruppe 11 TVöD für Architekten*innen beim Service Immobilien zur Betreuung der Maßnahmen im Zuge der Schulentwicklungsplanung einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 wurden zusätzliche Mittel zur Erstellung eines umfassenden Digitalisierungskonzeptes beschlossen. Sollte sich im Verlauf der weiteren inhaltlichen Diskussion ein zusätzlicher Stellenbedarf ergeben, bestand in der Beratung Einigkeit, dass dieser Stellenbedarf im Rahmen eines entsprechenden Nachtrags zum Stellenplan gedeckt werden soll.

Die bisher im Rahmen des Digitalisierungskonzeptes geführten ersten Gesprächen zeigen, dass ein solcher Bedarf bereits kurzfristig besteht und daher eine Stelle mit der Wertigkeit der Besoldungsgruppe A 11 LBesG eingerichtet werden sollte.

 

Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Schulentwicklungskonzeptes nicht mit dem vorhandenen Personal im Hochbaubereich des Service Immobilien erfolgen kann. Der Leiter des Bereichs scheidet mit Ablauf dieses Jahres aus. Drei weitere Ingenieure werden dort in den kommenden Jahren ihre Altersgrenze erreichen.

Die Bewerberlage für Architekten*innen und auch andere technische Mitarbeiter*innen ist derzeit mehr als angespannt, so dass sich auf ein befristetes Stellenangebot kaum qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen melden werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, 3 zusätzliche Stellen für Architekten*innen der Entgeltgruppe 11 TVöD einzurichten, um bereits jetzt für die anstehenden Aufgaben qualifiziertes Personal finden zu können. Im Gegenzug können nach weiterer Abstimmung, die allerdings noch erfolgen muss, 3 Stellen im Bereich mit Kw-Vermerken im Stellenplan für das Jahr 2022 versehen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Es ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Stellen voraussichtlich frühestens ab 01.10.2021 besetzt werden können. Insofern können im laufenden Haushaltsjahr u.U. Mehrkosten in Höhe von 60.000 EUR entstehen. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung ist die weitere Entwicklung der Personalkosten zunächst abzuwarten.

 


Alternativen:

 

keine