Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
FB2/1336/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden IV. Änderungssatzung (Anlage 1).

 

Die Änderung beinhaltet einige redaktionelle Änderungen sowie die Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege (Anlage zu § 4 der Satzung) mit Wirkung ab 01.08.2021 unter Berücksichtigung des unter TOP 6.1. gefassten Beschlusses in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 8. Juni 2021 aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion/FDP-Fraktion vom 7. Juni 2021.

 


Sachverhalt:

Seit dem 01. August 2012 gilt eine gemeinsame Beitragssatzung für alle gesetzlich geförderten Betreuungsangebote in Meerbusch. Diese gilt für die Inanspruchnahme für Betreuungsleistungen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule.

 

Im Rahmen der Kindertagespflege erfolgt aktuell eine Finanzierung und Beitragsfestsetzung in
5-Std.-Korridoren. Mit Wirkung vom 01.08.2021 wird – wie in der Vorlage zum Jugendhilfeausschuss vom 08.06.2021 unter TOP 6.1 dargestellt - eine Abkehr von der pauschalierten Korridorregelung zu Gunsten einer stundengenauen Abrechnung zuzüglich zweier Betreuungsstunden zur Flexibilisierung des Betreuungsverhältnisses angestrebt.

 

Diese Neuregelung macht eine Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege notwendig, da analog auch hier mit Wirkung vom 01.08.2021 eine gleichlautende Beitragsfestsetzung erfolgen soll.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den auf der Basis dieser Satzung zu schließenden Betreuungsverträge und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Es wird allerdings von nur geringfügigen Mindereinnahmen ausgegangen.

 

 


Alternativen:

 

keine