Beschlussvorschlag:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt im Wege der Eilentscheidung gemäß §60 der Gemeindeordnung NRW, folgenden Vertreter in den Verwaltungsbeirat der GWG Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kreis Viersen AG zu entsenden:
1. Herrn Bürgermeister Christian Bommers
Rat:
Der Rat der Stadt Meerbusch genehmigt die Eilentscheidung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 24.06.2021 zur Entsendung des Herrn Bürgermeister Christian Bommers als Vertreter der Stadt Meerbusch in den Verwaltungsbeirat der GWG Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kreis Viersen AG.
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch hält einen Anteil von 2,88% an der
GWG. Insgesamt sind 15 Aktionäre mit einem Stammkapital von 16.254.000 €
beteiligt, hiervon besitzen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises
Viersen mbH mit 41,34% und die Sparkasse Krefeld mit 38,92% die Hauptanteile.
Gegenstand des Unternehmens und gemeinnütziger Zweck
ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der
breiten Schichten der Bevölkerung. Die Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4
der Satzung der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Ein
Verwaltungsbeirat berät den Aufsichtsrat und den Vorstand.
Vorstand
Der Vorstand wird gemäß § 6 (2) der Satzung durch
Beschluss des Aufsichtsrates auf höchstens fünf Jahre bestellt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 (1) aus neun
Mitgliedern; sechs werden von der Hauptversammlung und drei von den
Arbeitnehmern der Gesellschaft gemäß Betriebsverfassungsgesetz gewählt. Die
Aufgaben des Aufsichtsrats umfassen neben der Bestellung des Vorstands den
Beschluss des Jahresabschlusses und der Verwendung des Bilanzgewinns.
Hauptversammlung
Die Aktionäre üben ihre Rechte nach § 11 in der
Hauptversammlung aus. Die Aufgaben der Hauptversammlung umfassen insbesondere
die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Bestellung und
Abberufung von Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratsmitgliedern.
Verwaltungsbeirat
Der Verwaltungsbeirat besteht nach § 10 aus höchstens
21 Personen, nämlich den neun Mitgliedern des Aufsichtsrates und mindestens
einer weiteren und höchstens 12 weiteren Personen, die von der Hauptversammlung
für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates gewählt werden. Die
Aufgabe des Verwaltungsbeirats ist die Beratung des Aufsichtsrats und des
Vorstands. Im Verwaltungsbeirat sollen im
Wesentlichen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Belegenheitsgemeinden
der GWG vertreten sein, sofern diese nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind.
Neben der Neuwahl des Aufsichtsrates wird auch der Verwaltungsbeirat durch die Hauptversammlung am 30.06.2021 für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates neu gewählt. Unter Berücksichtigung des Anteilsverhältnisses steht der Stadt Meerbusch kein Sitz im Aufsichtsrat zu. Derzeitige Vertreterin der Stadt im Verwaltungsbeirat ist Frau Bürgermeisterin a. D. Angelika Mielke-Westerlage, deren Mitgliedschaft im Rahmen der Hauptversammlung zum 30.06.2021 endet. Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Christian Bommers gem. § 113 der Gemeindeordnung NRW nunmehr als Vertreter der Stadt Meerbusch in den Verwaltungsbeirat der GWG zu entsenden.
Aufgrund der für den 30.06.2021 terminierten Hauptversammlung ist es dem Rat vor seiner Sitzung am 01.07.2021 nicht möglich, einen Vertreter zu benennen. Gemäß §60 der Gemeindeordnung NRW soll daher der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2021 im Wege der Eilentscheidung über die Entsendung eines Vertreters beschließen. Diese Entscheidung wird dem Rat in seiner Sitzung am 01.07.2021 sodann zur Genehmigung vorgelegt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt
Alternativen:
keine.