In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 29.04.2021 wurde der erste Bericht zur Finanzsituation mit Stand 31.03.2021 vorgestellt. Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation berichtet die Verwaltung mit dieser Informationsvorlage über die coronabedingten Finanzschäden und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in der aus dem Vorjahr bekannten Form.

Nach § 2 Absatz 2 des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss der Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage. Daher wird diese Informationsvorlage neben dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss auch dem Rat zur Kenntnis gegeben.

Anteil an der Einkommensteuer

Der Anteil an der Einkommensteuer wurde im Haushalt mit einem Ansatz von 39,205 Mio. € geplant. Die Gemeinden erhalten aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen von dem Bund und Ländern gemeinsam zustehenden Aufkommen aus der Einkommensteuer einen Anteil, der auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner verteilt wird. Zurzeit erhalten die Gemeinden 15 % des Einkommensteueraufkommens, gedeckelt auf 35.000 €/70.000 € des zu versteuernden Einkommens nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG).

Nach der Mai-Steuerschätzung steigt der Anteil an der Einkommensteuer in 2021 nur noch um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr an. Bei der November-Steuerschätzung war man noch von einem Anstieg um 5 % ausgegangen. In 2022 ist eine Steigerung von 4,5 % prognostiziert und in den Jahren 2023 um 5,9 % und 2024 eine weitere Steigerung um 6,3 %. Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse des jeweiligen Vorjahres. Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der Planung:

Nach der Mitteilung der IT.NRW vom 21.04.2021 erhält die Stadt Meerbusch für das I. Quartal 2021 einen Anteil an der Einkommensteuer in Höhe von 10.192.304,95 €. Im Vorjahr lag der Anteil für das I. Quartal 2020 noch bei 11.061.193,30 € und somit rd. 0,8 Mio. € höher. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Gewerbesteuer

Nach der Mai-Steuerschätzung wird bei der Gewerbesteuer für 2021 ein Anstieg von 11,5 % gegenüber dem Vorjahr erwartet. Damit wurde das Ergebnis der November-Steuerschätzung um 3,3 % nach unten korrigiert. Für 2022 prognostiziert der Arbeitskreis einen weiteren Anstieg von 4,2 %, für 2023 von 8,5 % und für 2024 um weitere 7,1 %. Da im Rahmen der Haushaltsaufstellung lediglich mit einer Steigerung von 9,5 % für 2021 geplant wurde, ergeben sich folgende positive Abweichungen von der Planung:

Der Mehrertrag bei der Gewerbesteuer hätte in der Folge auch Auswirkungen auf die von der Stadt zu zahlende Gewerbesteuerumlage. Die hier aufgeführten Beträge erhöhen somit die Aufwandsseite.

Die Realität sieht jedoch zurzeit anders aus. Aufgrund des verlängerten coronabedingten Shutdowns wurde wie bereits im Vorjahr nicht unerheblich von der Krise betroffenen Gewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet die Vorauszahlungen für das laufende Jahr auf 0,- € herunter zu setzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher 788 Betriebe Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde hierdurch ein Ertrag von 8,148 Mio. € abgesetzt.

In 2020 hatte der Bund den Gemeinden für die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen gemeinsam mit den zuständigen Ländern einen pauschalierten Ausgleich gewährt. Hier hatte auch die Stadt Meerbusch mit einem Betrag von knapp 0,9 Mio € an der Verteilmasse partizipiert. Für 2021 ist ein solcher Ausgleich bisher nicht vorgesehen.

Anteil an der Umsatzsteuer

Der Anteil an der Umsatzsteuer wurde mit insgesamt 4.574.400,00 € im Haushalt geplant.

Nach der Mai-Steuerschätzung geht der Anteil an der Umsatzsteuer in 2021 um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Damit hat sich das Ergebnis der November-Steuerschätzung um weitere 0,7 % verschlechtert. Da der Bund lediglich für die Jahre 2020 und 2021 einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer vorgesehen hat, verringert sich dieser in 2022 um 10,2 %. In 2023 prognostiziert der Arbeitskreis wieder eine Steigerung um 2,5 % und in 2024 um 1,8 %. Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse des jeweiligen Vorjahres. Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der Planung:

Nach der Mitteilung der IT.NRW vom 21.04.2021 erhält die Stadt Meerbusch für das I. Quartal 2021 einen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 1.056.730,14 €. Somit zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Anteil an der Umsatzsteuer noch hinter der Prognose der Steuerschätzung zurückbleiben wird. Auch hier ist die weitere Entwicklung abzuwarten.

Elternbeiträge/Verpflegung/OGS/VGS

Da in dem Bereich der Kindertagesstätten und der OGS Anfang des Jahres weiterhin nur eine Notbetreuung stattfand, hat das Land in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden beschlossen, zunächst die entsprechenden Beiträge für Januar nicht zu erheben. Den Ertragsausfall haben sich Stadt und Land geteilt.

Bei den Elternbeiträgen ist somit ein Ertragsausfall von knapp 88.700,00 €, bei der Kindertages-pflege von knapp 34.800,00 €, bei der OGS von knapp 37.400,00 € und bei der VGS ein zusätzlicher Aufwand von 23.300,00 € im städtischen Haushalt zu verzeichnen.

Da diese Beträge bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung bei den außerordentlichen Erträgen berücksichtigt wurden, finden diese in der Anlage keine Berücksichtigung.

Das Land hat den kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag unterbreitet, wonach für die Monate Mai und Juni eine analoge Kostenübernahme erfolgen sollte. Diese Regelung ging den Spitzenverbänden jedoch nicht weit genug, da sie die Monate Februar bis April nicht beinhaltete. Daher wurde diesem Vorschlag eine Absage erteilt. Eine Einigung steht hier noch aus.

Bei den Verpflegungskosten werden, nach dem Ratsbeschluss vom 20.05.2021, ab dem Februar 2021 nur noch die tatsächlichen in Anspruch genommenen Verpflegungen in Rechnung gestellt werden. Die Auswirkungen auf den städt. Haushalt sind zurzeit noch nicht zu beziffern.

Folgen für den städtischen Haushalt

Der Haushalt 2021 wurde am 25.02.2021 mit einem positiven Jahresergebnis von 189.930,00 € im Ergebnisplan verabschiedet.

Die Landesregierung hat am 29.09.2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen.

Unter anderem trifft das Gesetz Regelungen bzgl. der Haushaltsaufstellung 2021 (§ 4) und dem Jahresabschluss 2020 (§ 5). Danach konnten die coronabedingten Finanzschäden isoliert und als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisplanung bzw. Ergebnisrechnung aufgenommen werden. Durch diese „Bilanzierungshilfe“ werden die Schäden in der Bilanz als Vermögensgegenstand aktiviert und sind somit ergebnisneutral.

Dadurch konnte der Haushaltsausgleich im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 trotz erheblicher finanzieller Schäden sichergestellt werden. Wie der Anlage zu entnehmen ist erhöhen sich diese Beträge nun jedoch beträchtlich, was im Finanzplan wieder zu einer Unterfinanzierung der investiven Maßnahmen führt.

Bislang fehlen entsprechende Regelungen, um diese Vorschriften auch auf die Haushaltsaufstellung 2022 und die Jahresrechnung 2021 anwenden zu dürfen. Allerdings wird allseits mit einer baldigen Verlängerung der zeitlichen Geltungsgrenzen des NKF-CIG gerechnet.

Auswirkungen auf den Ergebnisplan:

Wie aus dem im Anhang beigefügten Ergebnisplan ersichtlich, vermindern sich die ordentlichen Erträge um knapp 9,0 Mio. €, wogegen die ordentlichen Aufwendungen um rd. 0,6 Mio. € sinken. Es bleibt eine Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um rd. 8,4 Mio. €.

Aufgrund der „Bilanzierungshilfe“ der Landesregierung wären aber lediglich die Mindererträge aus nicht erfolgten Grundstücksverkäufen relevant für das Jahresergebnis. Die außerordentlichen Erträge erhöhen sich von 5,1 Mio. € um 8,2 Mio. € auf 13,3 Mio. €.

Auswirkungen auf den Finanzplan:

Im Finanzplan verschlechtert sich die Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit um 8,8 Mio. €, dagegen verbessern sich die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um knapp 0,6 Mio. €, so dass sich hier im Ergebnis der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit um 8,2 Mio. € verschlechtert. Statt eines Überschusses von 1,5 Mio. € weist er nun ein Defizit von 6,6 Mio. € aus. Dies hat Folgen für die städtische Investitionstätigkeit.

Der aktuelle Haushalt 2021 sieht im Finanzplan Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 23,79 Mio. € vor. Knapp 1,5 Mio. € sollten hier durch den Überschuss aus der laufenden Verwaltungs-tätigkeit, 16,1 Mio. € aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und 6,2 Mio. € aus der Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden.

Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt unter Berücksichtigung der coronabedingten Finanzschäden rd. 14,6 Mio. €. Da lediglich eine Kreditermächtigung von 6,2 Mio. € in der Haushalts-satzung ausgewiesen ist, sind nicht ausreichend Finanzmittel für alle investiven Maßnahmen vorhanden.

Eine Finanzierung von Investitionen durch Liquiditätskredite ist unzulässig und scheidet demnach aus.


gez.

Christian Bommers

Bürgermeister

Anhang

- 2021_06_24_Coronabedingte_Finanzschäden_-_Ergebnisplan

- 2021_06_24_Coronabedingte_Finanzschäden_-_Finanzplan

- 2021_06_24_Coronabedingte_Finanzschäden_-_Erläuterungen_zu_den_Veränderungen