In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
vom 29.04.2021 wurde der erste Bericht zur Finanzsituation mit Stand 31.03.2021
vorgestellt. Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation berichtet die
Verwaltung mit dieser Informationsvorlage über die coronabedingten
Finanzschäden und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in der aus
dem Vorjahr bekannten Form.
Nach § 2 Absatz 2 des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
(NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss der Haushaltssatzung
zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage. Daher wird diese
Informationsvorlage neben dem Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss auch dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Anteil an der
Einkommensteuer
Der Anteil an der Einkommensteuer wurde im Haushalt mit einem
Ansatz von 39,205 Mio. € geplant. Die Gemeinden erhalten aufgrund
verfassungsrechtlicher Bestimmungen von dem Bund und Ländern gemeinsam
zustehenden Aufkommen aus der Einkommensteuer einen Anteil, der auf der
Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner verteilt wird. Zurzeit
erhalten die Gemeinden 15 % des Einkommensteueraufkommens, gedeckelt auf 35.000
€/70.000 € des zu versteuernden Einkommens nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz
(GFRG).
Nach der Mai-Steuerschätzung steigt der Anteil an der Einkommensteuer
in 2021 nur noch um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr an. Bei der
November-Steuerschätzung war man noch von einem Anstieg um 5 % ausgegangen. In
2022 ist eine Steigerung von 4,5 % prognostiziert und in den Jahren 2023 um
5,9 % und 2024 eine weitere Steigerung um 6,3 %. Die prozentualen
Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse des jeweiligen Vorjahres.
Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der Planung:
Nach der Mitteilung der IT.NRW vom 21.04.2021 erhält die
Stadt Meerbusch für das I. Quartal 2021 einen Anteil an der Einkommensteuer in
Höhe von 10.192.304,95 €. Im Vorjahr lag der Anteil für das I. Quartal 2020
noch bei 11.061.193,30 € und somit rd. 0,8 Mio. € höher. Hier bleibt die
weitere Entwicklung abzuwarten.
Gewerbesteuer
Nach der
Mai-Steuerschätzung wird bei der Gewerbesteuer für 2021 ein Anstieg von 11,5 %
gegenüber dem Vorjahr erwartet. Damit wurde das Ergebnis der
November-Steuerschätzung um 3,3 % nach unten korrigiert. Für 2022
prognostiziert der Arbeitskreis einen weiteren Anstieg von 4,2 %, für 2023 von
8,5 % und für 2024 um weitere 7,1 %. Da im Rahmen der Haushaltsaufstellung
lediglich mit einer Steigerung von 9,5 % für 2021 geplant wurde, ergeben sich
folgende positive Abweichungen von der Planung:
Der Mehrertrag bei der
Gewerbesteuer hätte in der Folge auch Auswirkungen auf die von der Stadt zu
zahlende Gewerbesteuerumlage. Die hier aufgeführten Beträge erhöhen somit die
Aufwandsseite.
Die Realität sieht
jedoch zurzeit anders aus. Aufgrund des verlängerten coronabedingten Shutdowns
wurde wie bereits im Vorjahr nicht unerheblich von der Krise betroffenen
Gewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet die Vorauszahlungen für das laufende
Jahr auf 0,- € herunter zu setzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher 788
Betriebe Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde hierdurch ein Ertrag von 8,148 Mio.
€ abgesetzt.
In 2020 hatte der Bund
den Gemeinden für die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der
Gewerbesteuereinnahmen gemeinsam mit den zuständigen Ländern einen
pauschalierten Ausgleich gewährt. Hier hatte auch die Stadt Meerbusch mit einem
Betrag von knapp 0,9 Mio € an der Verteilmasse partizipiert. Für 2021 ist ein
solcher Ausgleich bisher nicht vorgesehen.
Anteil an der Umsatzsteuer
Der Anteil an der
Umsatzsteuer wurde mit insgesamt 4.574.400,00 € im Haushalt geplant.
Nach der
Mai-Steuerschätzung geht der Anteil an der Umsatzsteuer in 2021 um 5,3 %
gegenüber dem Vorjahr zurück. Damit hat sich das Ergebnis der
November-Steuerschätzung um weitere 0,7 % verschlechtert. Da der Bund lediglich
für die Jahre 2020 und 2021 einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer
vorgesehen hat, verringert sich dieser in 2022 um 10,2 %. In 2023
prognostiziert der Arbeitskreis wieder eine Steigerung um 2,5 % und in 2024 um
1,8 %. Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse
des jeweiligen Vorjahres. Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der
Planung:
Nach der Mitteilung
der IT.NRW vom 21.04.2021 erhält die Stadt Meerbusch für das I. Quartal 2021
einen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 1.056.730,14
€. Somit zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Anteil an
der Umsatzsteuer noch hinter der Prognose der Steuerschätzung zurückbleiben
wird. Auch hier ist die weitere Entwicklung abzuwarten.
Elternbeiträge/Verpflegung/OGS/VGS
Da in dem Bereich der
Kindertagesstätten und der OGS Anfang des Jahres weiterhin nur eine
Notbetreuung stattfand, hat das Land in Absprache mit den Kommunalen
Spitzenverbänden beschlossen, zunächst die entsprechenden Beiträge für Januar
nicht zu erheben. Den Ertragsausfall haben sich Stadt und Land geteilt.
Bei den Elternbeiträgen
ist somit ein Ertragsausfall von knapp 88.700,00 €, bei der Kindertages-pflege
von knapp 34.800,00 €, bei der OGS von knapp 37.400,00 € und bei der VGS ein
zusätzlicher Aufwand von 23.300,00 € im städtischen Haushalt zu verzeichnen.
Da diese Beträge
bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung bei den außerordentlichen Erträgen
berücksichtigt wurden, finden diese in der Anlage keine Berücksichtigung.
Das Land hat den
kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag unterbreitet, wonach für die Monate
Mai und Juni eine analoge Kostenübernahme erfolgen sollte. Diese Regelung ging
den Spitzenverbänden jedoch nicht weit genug, da sie die Monate Februar bis
April nicht beinhaltete. Daher wurde diesem Vorschlag eine Absage erteilt. Eine
Einigung steht hier noch aus.
Bei den
Verpflegungskosten werden, nach dem Ratsbeschluss vom 20.05.2021, ab dem
Februar 2021 nur noch die tatsächlichen in Anspruch genommenen Verpflegungen in
Rechnung gestellt werden. Die Auswirkungen auf den städt. Haushalt sind zurzeit
noch nicht zu beziffern.
Folgen für den städtischen Haushalt
Der Haushalt 2021
wurde am 25.02.2021 mit einem positiven Jahresergebnis von 189.930,00 € im
Ergebnisplan verabschiedet.
Die
Landesregierung hat am 29.09.2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der
Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen.
Unter anderem trifft das Gesetz Regelungen
bzgl. der Haushaltsaufstellung 2021 (§ 4) und dem Jahresabschluss 2020 (§ 5).
Danach konnten die coronabedingten Finanzschäden isoliert und als
außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisplanung bzw. Ergebnisrechnung
aufgenommen werden. Durch diese „Bilanzierungshilfe“ werden die Schäden in der
Bilanz als Vermögensgegenstand aktiviert und sind somit ergebnisneutral.
Dadurch konnte der Haushaltsausgleich im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 trotz erheblicher finanzieller Schäden sichergestellt werden. Wie der Anlage zu entnehmen ist erhöhen sich diese Beträge nun jedoch beträchtlich, was im Finanzplan wieder zu einer Unterfinanzierung der investiven Maßnahmen führt.
Bislang fehlen entsprechende Regelungen, um diese Vorschriften auch auf die Haushaltsaufstellung 2022 und die Jahresrechnung 2021 anwenden zu dürfen. Allerdings wird allseits mit einer baldigen Verlängerung der zeitlichen Geltungsgrenzen des NKF-CIG gerechnet.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan:
Wie aus dem im Anhang beigefügten Ergebnisplan ersichtlich, vermindern sich die ordentlichen Erträge um knapp 9,0 Mio. €, wogegen die ordentlichen Aufwendungen um rd. 0,6 Mio. € sinken. Es bleibt eine Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um rd. 8,4 Mio. €.
Aufgrund der „Bilanzierungshilfe“ der Landesregierung wären aber lediglich die Mindererträge aus nicht erfolgten Grundstücksverkäufen relevant für das Jahresergebnis. Die außerordentlichen Erträge erhöhen sich von 5,1 Mio. € um 8,2 Mio. € auf 13,3 Mio. €.
Auswirkungen auf den
Finanzplan:
Im Finanzplan verschlechtert sich die Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit um 8,8 Mio. €, dagegen verbessern sich die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um knapp 0,6 Mio. €, so dass sich hier im Ergebnis der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit um 8,2 Mio. € verschlechtert. Statt eines Überschusses von 1,5 Mio. € weist er nun ein Defizit von 6,6 Mio. € aus. Dies hat Folgen für die städtische Investitionstätigkeit.
Der aktuelle Haushalt 2021 sieht im Finanzplan Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 23,79 Mio. € vor. Knapp 1,5 Mio. € sollten hier durch den Überschuss aus der laufenden Verwaltungs-tätigkeit, 16,1 Mio. € aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und 6,2 Mio. € aus der Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden.
Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt unter Berücksichtigung der coronabedingten Finanzschäden rd. 14,6 Mio. €. Da lediglich eine Kreditermächtigung von 6,2 Mio. € in der Haushalts-satzung ausgewiesen ist, sind nicht ausreichend Finanzmittel für alle investiven Maßnahmen vorhanden.
Eine Finanzierung von Investitionen durch Liquiditätskredite ist unzulässig und scheidet demnach aus.
gez.
Christian Bommers
Bürgermeister
Anhang
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2021_06_24_Coronabedingte_Finanzschäden_-_Ergebnisplan
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2021_06_24_Coronabedingte_Finanzschäden_-_Finanzplan
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2021_06_24_Coronabedingte_Finanzschäden_-_Erläuterungen_zu_den_Veränderungen