Betreff
Sanierung der Sportanlage am Windmühlenweg in Ossum-Bösinghoven
Vorlage
SB11/1356/2021
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung des Kunstrasens sowie der Beleuchtung auf der Sportanlage am Windmühlenweg in Ossum-Bösinghoven und hebt den Sperrvermerk in dem Produktsachkonto 010.111.080 7.01005151 785300 auf.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 13.04.2021 die Sanierung des Kunstrasenplatzes in Ossum-Bösinghoven und damit die Aufhebung des bestehenden Sperrvermerkes vorgeschlagen. In der Vorlage wurde der Sanierungsbedarf eingehend beschrieben. Durch die ganzjährig hohe Nutzungsintensität soll der Kunstrasenbelag aus Sicht der Verwaltung erneuert werden. Im Rahmen der Beratungen wurde die Frage nach einer ressourcenschonenden Alternative in Form eines Spielfeldes aus Naturrasen erörtert. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wurde in der Folge vertagt.

 

Die Verwaltung hat die Mitglieder des Ausschusses zwischenzeitlich zu einer Ortsbesichtigung am 6.05.2021 auf der Sportanlage am Windmühlenweg eingeladen. Die Abnutzung des Platzes und der Bedarf für eine Sanierung war für alle Teilnehmer hierbei offensichtlich. Die Verwaltung hat den Aufbau eines Kunstrasenplatzes nochmal eingehend beschrieben und auf technologische Fortschritte bei der Herstellung und beim Bau hingewiesen, die zu einer fortlaufend verringerten Belastung der Umwelt führen. So wurde bei der zuletzt gebauten Anlage in Büderich Korkgranulat als Alternative zum Kunststoffgranulat verwendet. Die Erfahrungen hiermit sind durchweg positiv, so dass das Granulat auch bei dem Bau einer weiteren Anlage wieder verwendet würde. Hiermit wird der Eintrag von Kunststoffpartikeln in die Umwelt erheblich verringert.

 

Vor jeder Sanierung wird eine Markterkundung durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausschreibung einfließen. Vor dem Hintergrund der geführten Diskussionen zur Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit hat die Verwaltung im Vorfeld Informationen über den derzeitigen Stand der Herstellung und Verarbeitung eingeholt. Demnach besteht die unter dem Kunstrasen eingebaute Elastikschicht nunmehr bis zu 100% aus Recycling-Material. Der alte Kunstrasenbelag wird bei der Sanierung vollständig dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Auch die Herstellung des neuen Kunstrasens erfolgt produktspezifisch bis zu 100% CO2-neutral. Die Rasenfasern bestehen mittlerweile bis zu 70% aus biobasiertem Rohstoff. Den größten Gewichtsanteil an einem Kunstrasen-System hat der eingefüllte Sand. Bei der Sanierung wird der Sand gereinigt und später wieder aufgebracht. Das alte Kunststoffgranulat wird bei der Reinigung getrennt und gleichfalls recycelt.

 

Bei den Diskussionen um das weitere Vorgehen wurde alternativ die Umwandlung in einen Naturrasen ins Gespräch gebracht. Aus Sicht der Verwaltung steht weiterhin außer Frage, dass der Naturrasen den nachhaltigsten und ressourcenschonendsten Sportbelag darstellt, sofern die Nutzungsdauer von 800 Stunden im Jahr nicht überschritten wird. Bei der derzeitigen Nutzungsdauer von rund 1.600 Stunden jährlich wäre zur Deckung des Bedarfes der Bau eines weiteren Sportplatzes erforderlich, was eine Verdoppelung des Flächenverbrauches zur Folge hätte. Darüber hinaus stünden hierfür weder die Fläche noch die finanziellen Mittel zur Verfügung. Der Stadt-Sport-Verband hatte die Sicht der Verwaltung in seiner Stellungnahme vom 23.04.2021 nochmals bestätigt und argumentativ unterstützt (s. Anlagen 1 und 2).

 

Die ausschließliche Umwandlung des vorhandenen Kunstrasenplatzes in einen Naturrasen hätte ohne die Bereitstellung weiterer Flächen gravierende Auswirkungen auf den Spiel- und Trainingsbetrieb des TSV Meerbusch. Die Nutzungskapazität des Platzes würde um rund 50% reduziert. In den Wintermonaten wäre der Platz analog zu den vorhandenen Naturrasenplätzen auf den anderen Sportanlagen nahezu nicht bespielbar. Es ist in der Folge damit zu rechnen, dass Abwanderungsbewegungen zu anderen Vereinen einsetzen, die einen ganzjährigen Spiel- und Trainingsbetrieb weiterhin gewährleisten können. Nicht zuletzt ist die Anlage als zentrales ortsnahes Angebot für die Kinder und Jugendlichen aus dem gesamten Stadtteil fußläufig als auch mit dem Fahrrad gut erreichbar. Dieser Standortvorteil sollte aus Sicht der Verwaltung gestärkt werden.

 

Die Verwaltung befürwortet aus den genannten Gründen daher abschließend weiterhin die vorgeschlagene Erneuerung des Kunstrasenplatzes. Kriterien zur Nachhaltigkeit werden hierbei im Rahmen der erforderlichen Ausschreibung berücksichtigt und gewertet.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die beschriebenen Sanierungsmaßnahmen sind Kosten in Höhe von 488.000 € veranschlagt. Die Mittel stehen nach Aufhebung des Sperrvermerkes im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung. Im Falle einer Förderung des Austausches der Flutlichtanlage stehen zusätzliche Einnahmen in Höhe von rd. 38.000 € in Aussicht.


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung mit der Umwandlung des Kunstrasenplatzes in einen Naturrasenplatz sowie der Erneuerung der Beleuchtung auf der Sportanlage am Windmühlenweg in Ossum-Bösinghoven und hebt den Sperrvermerk in dem Produktsachkonto 010.111.080 7.01005151 785300 auf.