Beschlussvorschlag:
Die
Projektgruppe besteht aus 12 Personen und wird aus je einem/r Vertreter/in der
6 Ratsfraktionen und 6 MitarbeiterInnen aus der Verwaltung zusammengesetzt.
Die Projektgruppe wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Infrastruktur berichten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen sowie einen Zeitplan für die Digitalisierungsstrategie vorstellen. Über diesen Vorschlag entscheidet der Ausschuss.
Sachverhalt:
Jede
gute Digitalstrategie hat eine Vision. Diese Vision beinhaltet wie sich die
Kommune in 3 – 6 Jahren entwickeln möchte. Sie soll einen spürbaren Mehrwert
für die Bürger aufzeigen.
Es
ist eine positive Zukunftsvorstellung zu entwickeln, die die Stadtgesellschaft
motiviert an diesem Projekt teilzuhaben und diese zu unterstützen. Zur
Visionsentwicklung sollen konkrete Handlungsschwerpunkte ausgewählt werden. Sie
sollten von besonderer Relevanz für die Stadt Meerbusch sein. Diese
Handlungsschwerpunkte werden in der dann nachfolgenden Projektarbeit
ausgearbeitet. Dies sollten bestimmte festgelegte inhaltliche Bereiche sein,
die im Zuge der ersten Version dieser Digitalisierungsstrategie zu konkreten
Projekten ausgearbeitet werden. Auf Grund von knappen Personal- und
Finanzressourcen müssen in diesem Projektstadium ggf. auch einige Vorschläge
zurückgestellt oder abgelehnt werden. Ziel ist es sich auf bestimmte
Handlungsfelder zu konzentrieren. Die Visionsentwicklung muss eine
Zukunftsrichtung vorgeben. Die Spezifizierung soll verdeutlichen welche Ziele
in Meerbusch mit digitaler Unterstützung umsetzt werden sollen und ggf. welche
Bereiche, Stand heute, explizit nicht angegangen werden sollen.
Hierzu
ist eine Projektgruppe von 12 Personen zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor,
dass sich diese Projektgruppe „Visionsentwicklung“ aus je einem/r Vertreter/in
der 6 Ratsfraktionen und 6 MitarbeiterInnen aus der Verwaltung zusammengesetzt.
Die Projektgruppe
„Visionsentwicklung“ trifft sich am Freitag 18.06.2021, 16 Uhr.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.