Betreff
Ausbau der Gemeindestraße "Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13"
Vorlage
DezIII/1354/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.     Beschluss über Anregungen gem. § 125 (2) BauGB i. V. m. §1 (6) BauGB

Im Rahmen der öffentlichen Auslage vom 26.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 wurden  Anregungen und Bedenken zur vorgestellten Ausbauplanung vorgebracht.

2.   Abschließender Empfehlungsbeschluss an den Rat gem. § 125 (2) BauGB

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander den Plan für den Ausbau der Gemeindestraße „Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13“ in Meerbusch-Langst-Kierst in der Fassung vom 20.05.2021 gem. § 125 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung zu beschließen


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau hat am 17.03.2021 unter TOP 6 beschlossen, für die erstmalige Herstellung der Straße „Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13“ ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung bzw. auf Grund der Pandemielage wurde die im Ausschuss vorgestellte Straßenausbauplanung in ihrer Fassung vom 15.04.2020/Querprofil 13.04.2021 vom 26.04.2021 bis einschl. 07.05.2021 im Fachbereich 5 und per Planeinsicht auf der Internetseite der Stadt Meerbusch öffentlich ausgelegt.

Die Anlieger wurden hierüber und über die Möglichkeit sich schriftlich zur Planung zu äußern mit Schreiben vom 20.04.2021 informiert (siehe Anlage 1).

Von der Möglichkeit der örtlichen Planeinsicht hat kein Bürger Gebrauch gemacht.

Bezüglich der Planung hat sich ein Anlieger per Email vom 26.04.2021 geäußert. Darin werden zusammengefasst folgende Wünsche bzw. Hinweise zum Bestand geäußert:

-      Es ist für den fußläufigen Verkehr kein Gehweg vorhanden.

Berücksichtigung in der Planung:

Im Einmündungsbereich Langster Straße / Schützenstraße und entlang des Eckhauses wird ein 1,25 m breiter Gehweg mit Bordsteinführung zur Trennung Gehweg/ Fahrbahn hergestellt. Im weiteren Verlauf wird der Gehweg auf eine Breite von 1,25 m durch eine Markierung von der Fahrbahn getrennt und höhengleich mit dieser fortgeführt. Des Weiteren werden Gehwegpiktogramme im markierten Gehwegbereich aufgebracht. Parken auf dem Gehwegbereich ist nicht erlaubt.

-      Der Einmündungsbereich zur Langster Straße ist unübersichtlich.

Berücksichtigung in der Planung:

Auf Grund des zukünftig geregelten und von der Fahrbahn getrennten Gehwegbereiches wird sich die Übersichtlichkeit am Einmündungsbereich Langster Straße / Schützenstraße Straße erhöhen.

Zusätzlich wird im Einmündungsbereich der die Schützenstraße kreuzende Geh-/ Radweg der Langster Straße mit einer flächigen Rotmarkierung versehen.

-      Anregung zum verkehrsberuhigten Bereich

 

Berücksichtigung in der Planung:

Ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich setzt in der Regel voraus, dass der Verkehr durch Einbauten (z.B. Pflanzbeete) und wechselseitiges Parken beruhigt wird. Das Parken müsste markiert werden. Auf Grund der engen Straßenverhältnisse und Bebauung ist für diese Bauart kein Platz vorhanden. Die Straße wird mit Tempo 30 beschildert. Eine durchgehend einheitliche Verkehrsführung bezüglich der angrenzenden Straßenzüge wird damit erreicht.

Beiträge:

Der Ausbau der Schützenstraße in diesem Bereich stellt eine erstmalige Herstellung nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) dar.

Die Kosten werden daher zu 90% auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke umgelegt.

Über die ungefähre Höhe der Beiträge für die einzelnen Grundstücke wurden die interessierten Bürger in zahlreichen Telefonaten informiert.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung werden ca. 180.000 € auf die Grundstücke umgelegt. Dies umfasst auch die Kosten für Grunderwerb, Straßenentwässerung und den bereits ausgebauten Teil der Schützenstraße im Bereich der Grundstücke Schützenstraße 9, 13.

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau hat nunmehr über das Ergebnis der Beteiligungen zu entscheiden und nach Abwägung der Belange die Planung (Anlage 2) als Empfehlungsbeschluss an den Rat zu beschließen. Die Verwaltung schlägt vor, wie unter der Begründung im Einzelnen dargestellt, zu entscheiden.

Eine Umsetzung der Maßnahme ist Ende 2021 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Im Haushalt stehen die entsprechenden Mittel für die Erstellung der Erschließungsanlage zur Verfügung


Alternativen:

 

Kein Ausbau der Straße „Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13“ und Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit hohen Unterhaltungsaufwand