Beschlussvorschlag:
1. Beschluss
über Anregungen gem. § 125 (2) BauGB i. V. m. §1 (6) BauGB
Im Rahmen der öffentlichen
Auslage vom 26.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 wurden Anregungen und Bedenken zur vorgestellten
Ausbauplanung vorgebracht.
2. Abschließender
Empfehlungsbeschluss an den Rat gem. § 125 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat nach Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander den Plan für den Ausbau der
Gemeindestraße „Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13“ in
Meerbusch-Langst-Kierst in der Fassung vom 20.05.2021 gem. § 125
Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zurzeit gültigen
Fassung zu beschließen
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau hat am
17.03.2021 unter TOP 6 beschlossen, für die erstmalige Herstellung der Straße
„Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13“ ein Verfahren
nach § 125 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung bzw. auf Grund
der Pandemielage wurde die im Ausschuss vorgestellte Straßenausbauplanung in
ihrer Fassung vom 15.04.2020/Querprofil 13.04.2021 vom 26.04.2021 bis einschl.
07.05.2021 im Fachbereich 5 und per Planeinsicht auf der Internetseite der
Stadt Meerbusch öffentlich ausgelegt.
Die Anlieger wurden hierüber und über die Möglichkeit sich schriftlich
zur Planung zu äußern mit Schreiben vom 20.04.2021 informiert (siehe Anlage 1).
Von der Möglichkeit der örtlichen Planeinsicht hat kein Bürger Gebrauch
gemacht.
Bezüglich der Planung hat sich ein Anlieger per Email vom 26.04.2021
geäußert. Darin werden zusammengefasst folgende Wünsche bzw. Hinweise zum
Bestand geäußert:
-
Es ist für den fußläufigen Verkehr kein Gehweg
vorhanden.
Berücksichtigung in der Planung:
Im Einmündungsbereich Langster Straße / Schützenstraße und entlang des
Eckhauses wird ein 1,25 m breiter Gehweg mit Bordsteinführung zur Trennung
Gehweg/ Fahrbahn hergestellt. Im weiteren Verlauf wird der Gehweg auf eine
Breite von 1,25 m durch eine Markierung von der Fahrbahn getrennt und
höhengleich mit dieser fortgeführt. Des Weiteren werden Gehwegpiktogramme im
markierten Gehwegbereich aufgebracht. Parken auf dem Gehwegbereich ist nicht
erlaubt.
-
Der Einmündungsbereich zur Langster Straße ist
unübersichtlich.
Berücksichtigung in der Planung:
Auf Grund des zukünftig geregelten und von der Fahrbahn getrennten
Gehwegbereiches wird sich die Übersichtlichkeit am Einmündungsbereich Langster
Straße / Schützenstraße Straße erhöhen.
Zusätzlich wird im Einmündungsbereich der die Schützenstraße kreuzende
Geh-/ Radweg der Langster Straße mit einer flächigen Rotmarkierung versehen.
-
Anregung zum verkehrsberuhigten Bereich
Berücksichtigung in der Planung:
Ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
setzt in der Regel voraus, dass der Verkehr durch Einbauten (z.B. Pflanzbeete)
und wechselseitiges Parken beruhigt wird. Das Parken müsste markiert werden.
Auf Grund der engen Straßenverhältnisse und Bebauung ist für diese Bauart kein
Platz vorhanden. Die Straße wird mit Tempo 30 beschildert. Eine durchgehend
einheitliche Verkehrsführung bezüglich der angrenzenden Straßenzüge wird damit
erreicht.
Beiträge:
Der Ausbau der Schützenstraße in diesem Bereich stellt eine erstmalige
Herstellung nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) dar.
Die Kosten werden daher zu 90% auf die Eigentümer der angrenzenden
Grundstücke umgelegt.
Über die ungefähre Höhe der Beiträge für die einzelnen Grundstücke
wurden die interessierten Bürger in zahlreichen Telefonaten informiert.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung werden ca. 180.000 € auf die
Grundstücke umgelegt. Dies umfasst auch die Kosten für Grunderwerb,
Straßenentwässerung und den bereits ausgebauten Teil der Schützenstraße im
Bereich der Grundstücke Schützenstraße 9, 13.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau hat nunmehr
über das Ergebnis der Beteiligungen zu entscheiden und nach Abwägung der
Belange die Planung (Anlage 2) als Empfehlungsbeschluss an den Rat zu
beschließen. Die Verwaltung schlägt vor, wie unter der Begründung im Einzelnen
dargestellt, zu entscheiden.
Eine Umsetzung der Maßnahme ist Ende 2021
vorgesehen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Im Haushalt
stehen die entsprechenden Mittel für die Erstellung der Erschließungsanlage zur
Verfügung
Alternativen:
Kein Ausbau der Straße „Schützenstraße von Langster Straße K1 bis
Schützenstraße 13“ und Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit hohen
Unterhaltungsaufwand