Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
FB2/0473/2021
Art
Informationsvorlage

Seit dem 01. August 2012 gilt eine gemeinsame Beitragssatzung für alle gesetzlich geförderten Betreuungsangebote in Meerbusch. Diese gilt für die Inanspruchnahme für Betreuungsleistungen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule. Mit der Zusammenführung der Beitragssysteme sollte seinerzeit das Ziel erreicht werden, ein transparentes und für alle Betreuungsangebote systematisch einheitliches Beitragssystem zu gestalten. Dabei orientieren sich die Beiträge für alle Betreuungssysteme am jeweiligen Elterneinkommen, es gelten die gleichen Einkommensfreigrenzen sowie einheitliche Regelungen für die Geschwisterbefreiung. Diese Regelung hat sich bewährt und ist gut etabliert.

Zuletzt wurde die Beitragstabelle mit Wirkung vom 01. August 2017 angepasst und gilt seither unverändert. Dem grundsätzlichen Beschluss des Rates - die Höhe der Gebühren und Beiträge in regelmäßigen Abständen den allgemeinen Kostensteigerungen anzupassen - folgend, wurde im Haushaltsjahr 2021 eine lineare, prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge von 5% ab 01.08.2021 eingeplant und bildet sich in der jeweiligen Haushaltsposition ab.

 

Die tatsächliche Kostensteigerung in den letzten 4 Jahren ist insgesamt deutlich höher als 5%, allein die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst summieren sich auf 8,56%, was eine deutliche Steigerung der Personalkosten für die Kitas nach sich zieht. Seit Beginn der Pandemie haben die Eltern jedoch viele Einschränkungen (Betretungsverbote, Notbetreuung, eingeschränkter Regelbetrieb einhergehend mit der Kürzung der Betreuungszeiten etc.) hinnehmen müssen, so dass eine Anpassung der Beiträge aus Sicht der Verwaltung in diesem Jahr noch einmal ausgesetzt werden sollte.

Die Elternbeiträge sind, anders als bei nicht gesetzlich geförderten Betreuungseinrichtungen, nicht kostendeckend kalkuliert, sondern decken einen relativ geringen Anteil an der Gesamtfinanzierung des Kita-Betreuungssystems.

 

Da in den Haushaltsberatungen von zwei Fraktionen bereits signalisiert wurde, die Beitragsfreigrenze anheben zu wollen, hat der Verwaltungsvorstand entschieden, neben der verwaltungsseitig favorisierten linearen Erhöhung um 5% bei Beibehaltung der bisherigen Frei- und Höchstgrenzen, eine Alternativkalkulation zu erarbeiten. Diese enthält neben der Erhöhung um 5% die gleichzeitige Anhebung der Beitragsfreigrenze auf 40.000 € eine Änderung der Einkommensstaffelungen auf 10.000er-Schritte sowie die Einführung zweier weiterer Einkommensstufen, so dass die Höchstbeitragsstufe erst bei einem Einkommen von über 120.000 € erreicht wird.

Zur Kalkulation der finanziellen Auswirkungen wurde eine Auswertung anhand der aktuellen Bearbeitungsfälle im Bereich der Beitragserhebung im Kita-Bereich vorgenommen, da hier aktuell im Vergleich zum Offenen Ganztag und der Kindertagespflege die höchsten Einnahmen erzielt werden.

 

Die als Anlage 1 beigefügte Alternative 1 enthält daher die lineare Erhöhung der Beiträge um 5% bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Beitragsfreigrenze von 30.000 € sowie der Höchstbeitragsstufe bei einem Einkommen von über 97.000 €.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Alternative 2 enthält die zuvor beschriebene lineare Erhöhung der Beiträge um 5% bei gleichzeitiger Anhebung der Beitragsfreigrenze auf 40.000 €, die Staffelung der Einkommensstufen in 10.000 €-Schritten und der Einführung von zwei weiteren Einkommensstufen, so dass der Höchstbeitrag bei einem Einkommen von über 120.000 € erreicht wird.

 

Infolge der mit der letzten KiBiz-Reform zum 01.08.2020 eingeführten Beitragsfreiheit für die Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung sowie der geltenden Geschwisterkindbefreiung wird aktuell (Stand März 2021) im Kita-Bereich von 2.034 erfassten Kindern nur für 587 Kinder tatsächlich ein Beitrag erhoben. Beitragsfrei gem. § 50 KiBiz (Beitragsfreiheit im vorletzten und letzten Kita-Jahr) sind 1.038 Kinder und weitere 409 Kinder sind beitragsbefreit, weil sie Geschwisterkinder sind oder das Familieneinkommen unter 30.000 € jährlich liegt.

Die gesamten Beitragseinnahmen werden folglich von den Eltern der verbleibenden 587 beitragspflichtigen Kinder getragen. Dies entspricht im Kita-Bereich einem Anteil von 28,86 % Beitragszahlern zu 71,14 % Nicht-Zahlern. Auf der Grundlage der aktuellen Daten ergibt sich aktuell – ohne eine lineare Erhöhung - eine Jahreseinnahme i. H. v. 2.102.000 €.

 

Wie der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen ist, wäre bei einer linearen Erhöhung und gleichbleibender Verteilung der Beitragszahler in den Einkommensstufen jährlich eine Mehreinnahme von rd. 100.000 € zu erwarten.

 

Bei Anlage 2 wurden - ausgehend von der linearen Erhöhung um 5% - die dann geltenden Beiträge der Stufe 3 (37.001 – 49.000 € Einkommen) in 45 Std. für U3 und für Ü3 als Ausgangsbasis für die neue Tabelle mit einer Freigrenze von 40.000 € und einer Staffelung des Einkommens in 10.000-er Schritten der Stufe 2 (40.001 bis 50.000 € Einkommen) gesetzt. Zudem wurde eine Steigerung des Beitragssatzes im U3-Bereich von 60 € pro Einkommensstufe und im Ü3-Bereich von 40 € pro Beitragsstufe vorgenommen. Für die Betreuungsumfänge in 35 und 25 Std. wird eine entsprechende anteilige Steigerung eingeplant.

Die Einführung von zwei weiteren Stufen verbunden mit der verwaltungsseitigen Annahme den U3-Höchstbeitrag nicht über 700 € monatlich ansteigen zu lassen würden zu leichten Entlastungen der unteren Einkommensgruppen führen, während die Beitragszahler der neuen Stufen 8,9 und 10 (also ausschließlich Einkommen über 100.00 €) eine teilweise deutliche Erhöhung des Beitrages tragen müssten.

Bei der Verteilung der derzeitigen Beitragszahler auf die neuen Stufen wurde die Annahme getroffen, dass jeweils 1/3 der Zahler der neuen Stufen zuzuordnen ist. Dies ist jedoch lediglich eine Annahme, da die tatsächlichen Einkommen der derzeitigen Höchstbeitragszahler hier aktuell nicht bekannt sind.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter