Betreff
Antrag der Betreiberin der privat-gewerblichen Kinderbetreuung Maxi-Mo auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Vorlage
FB2/0469/2021
Art
Informationsvorlage

Die Betreiberin der privat-gewerblich geführten, zweigruppigen Kindertageseinrichtung Maxi-Mo, im Großisselhof, Isseldyk 51, 40667 Meerbusch hat am 03.02.2021 per Mail einen Eilantrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt mit dem Ziel, durch die Anerkennung als freier Träger Zugang zur gesetzlichen Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz erlangen zu können. Der Antrag ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Einrichtung besteht seit rd. 10 Jahren und es werden dort regelmäßig im Schnitt 35 Kinder in zwei Gruppen betreut. Die Plätze sind rein privatrechtlich finanziert und waren weder in der Vergangenheit noch sind sie aktuell Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Die Betreiberin wurde zur Prüfung des Antrages um Vorlage der notwendigen Unterlagen entsprechend der aktuell gültigen „Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 07. September 2016 aufgefordert. Darin beschrieben sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung sowie eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen, die für die Bearbeitung des Antrages unerlässlich sind. Hierbei wurde explizit auf die Zusammenfassung der vorzulegenden Nachweise und Unterlagen auf Seite 7 der vg. Grundsätze verwiesen. Die Grundsätze sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Die Betreiberin wurde gleichzeitig darüber informiert, dass eine abschließende Prüfung ihres Antrages erst nach Vorlage der einzureichenden Unterlagen erfolgen kann.

 

Die Unterlagen liegen bislang nicht vollständig vor, so dass die Prüfung des Antrages auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe noch nicht erfolgen konnte.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter