Betreff
Zuschuss zu den Mietkosten für eigens zur Ausübung der Kindertagespflege angemietete Räumlichkeiten
Vorlage
FB2/1351/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Zahlung der monatlichen Mietkostenzuwendungen in Höhe von 50,00 € pro Meerbuscher Kind an Großtagespflegen sowie Kindertagespflegepersonen mit eigens für die Kindertagespflege angemieteten Räumlichkeiten mit Wirkung ab 01.01.2021 unabhängig vom Betreuungsort zu gewähren.

 


Sachverhalt:

 

Die Kindertagespflege hat als Betreuungsangebot in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Da die Kinderzahlen konstant steigen und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, bei den Kindern unter drei Jahren, nicht ausschließlich durch die Kindertagesstätten zu erfüllen ist, sind Kindertagespflegestellen eine unentbehrliche Säule der Kinderbetreuung. Der Jugendhilfeausschuss hat im
Rahmen seiner Haushaltsberatungen am 19.11.2015, am 23.11.2017 sowie am 27.11.2019 die
Zahlung eines Mietkostenzuschusses an die Großtagespflegen sowie an Kindertagespflegepersonen mit eigens für die Kindertagespflege angemieteten Räumlichkeiten im Stadtgebiet Meerbusch
beschlossen. Aktuell beträgt der Mietkostenzuschuss jeweils 50,00 € pro Meerbuscher Tageskind,
welches in Räumlichkeiten in Meerbusch betreut wird. Eine Großtagespflege, die 9 Meerbuscher
Kinder betreut, erhält demnach bis zu 450 € monatlich, eine Kindertagespflegestelle mit eigens
angemieteten Räumen im Stadtgebiet Meerbusch kann bis zu 250 € monatlich erhalten. Der Zuschuss darf hierbei die Höhe der tatsächlich anfallenden Mietkosten nicht übersteigen. Dieser finanzielle Anreiz hat seit Einführung im Jahr 2016 zu einem Ausbau an U3-Plätzen geführt. Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist laut Beschluss des JHA an die Geeignetheit der Räumlichkeiten, die überwiegende Belegung der Plätze durch Meerbuscher Tageskinder im Jahresmittel sowie an den
jugendhilfeplanerischen Bedarf gebunden.

 

Da der Bedarf der Familien nicht immer durch Kindertagespflegeplätze im Stadtgebiet Meerbusch
gedeckt werden kann und  Familien aus organisatorischen Gründen im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts auch bewusst einen Betreuungsplatz in Arbeitsplatznähe suchen, schlägt die Verwaltung vor, dass die Zahlung der Mietkostenzuwendungen zukünftig nicht mehr abhängig vom Sitz der
Kindertagespflegeräumlichkeiten bzw. Großtagespflege gezahlt wird, sondern auch Großtagespflegen und Kindertagespflegestellen mit eigens angemieteten Räumlichkeiten in anderen Kommunen eine entsprechende Zuwendung pro Meerbuscher Kind erhalten, sofern die für Meerbusch geltenden
Voraussetzungen erfüllt sind. Auf diese Weise können mehr Betreuungsplätze generiert werden, weil auch auswärtige Betreuungsstellen einen Anreiz erhalten, sich für die Betreuung von Meerbuscher Kindern zu entscheiden.

 

Durch die Umstrukturierung des Mietkostenzuschusses auf eine kindbezogene Zahlung konnten nach bisheriger Auswertung Kosten gespart werden, weil nicht alle Meerbuscher Großtagespflegen oder Kindertagespflegepersonen mit eigens angemieteten Räumlichkeiten ausschließlich Meerbuscher Kinder betreuen. Somit ergeben sich durch die nun geplante Änderung aktuell keine oder nur geringfügige Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Laut aktueller Hochrechnung beläuft sich die Belastung für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung aller bis 31.12.2021 betreuten Tagespflegekinder in Meerbuscher Großtagespflegen bzw. Kindertagespflegen in eigens angemieteten Räumlichkeiten nach Stand Mai 2021 auf etwa 61.400 €. Gegenüber dem veranschlagten Haushaltsansatz i. H. v. 77.500 € ergibt sich eine Ersparnis in Höhe von ca. 16.100 €. Diese könnte aus Sicht der Verwaltung somit für die Zahlung eines Mietkostenzuschusses für die Betreuung von Meerbuscher Kindern in angemieteten Räumlichkeiten in auswärtigen Kommunen verwendet werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Der Haushaltsansatz im Produkt 060.361.010, Konto 5318 0000 für 2021 beträgt 77.500 €. Da aktuell nicht alle Plätze von Meerbuscher Kindern belegt sind und dies zunächst auch nicht zu erwarten ist, steht die sich daraus ergebende voraussichtliche Einsparung i. H. v. rd. 16.100 € für die Umsetzung des Beschlussvorschlages zur Verfügung. Insofern sind keine zusätzlichen Belastungen für den städt. Haushalt zu erwarten.

 


Alternative:

 

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich gegen eine Mietkostenzuwendung für Großtages- und Kindertagespflegestellen mit eigens für die Kindertagespflege angemieteten Räumlichkeiten mit Sitz
außerhalb von Meerbusch aus.