Betreff
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren - Antragstellung durch die Stadt Meerbusch
Vorlage
BM/0463/2021
Art
Informationsvorlage

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren zur Verfügung gestellt.

 

Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Der Online-Handel floriert, der stationäre (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und –händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen die Innenstädte. Um den Transformations-prozess in den Innenstädten und Zentren pro-aktiv zu begleiten, hat die Landesregierung zusammen mit anderen Verbänden das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ entwickelt.

 

Die Wirtschaftsförderung ist dem Förderaufruf gefolgt und hat am 28.4.2021 insgesamt drei Förderanträge zu Programmpunkt 3.4 des Förderaufrufs „Anstoß eines Zentren- und Citymanagements“ für die Zentren (Konzentrationsbereiche) Büderich, Osterath und Lank bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht und jeweils Fördermittel i.H.v. 100.000 Euro beantragt.

 

Der kommunale Eigenanteil liegt jeweils bei 10.000 Euro. Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. Personal- und Sachkosten sowie umfangreiche Einzelhandelsgutachten. Für die Durchführung der Maßnahme ist laut Sofortprogramm ein Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 31.12.2023 vorgesehen.

 

Verwendung der Fördermittel:

 

Die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Meerbusch (Verwaltungsvorlage FB4/1284/2020 beschlossen vom Rat der Stadt Meerbusch am 25.03.2021) geht von einer deutlichen Verkleinerung der Zentralen Versorgungsbereiche aus. Die damit einhergehende strukturelle und gestalterische Neuordnung und Anpassung soll fachkundig begleitet und durch geeignete Maßnahmen beschleunigt und optimiert werden. Die Immobilienbesitzer, Händler und weiteren Akteure sollen begleitet und unterstützt werden.

 

Die Fördermittel sollen u.a. genutzt werden, um ein Zentrenmanagementkonzept zu erstellen, Workshops / Ideenwerkstätten durchzuführen, um gemeinsam mit Akteuren vor Ort das Stadtteilzentrum weiterzuentwickeln. Dabei sollen neben einer Betrachtung und Analyse des Einzelhandels und des Gastronomiebereichs auch weitere Nutzungsmöglichkeiten beleuchtet werden, die zu einer möglichst großen Angebotsvielfalt und Stärkung beitragen könnten. Anschließend soll daraus ein Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Schlussendlich erfolgt die Umsetzung der Empfehlungen. Gleichzeitig soll ein Zentrenmanagement / Citymanagement eingerichtet werden, das alle Maßnahmen vor Ort begleitet und organisiert. Ziel muss sein, die Stadtteilzentren als Orte der Nutzungsvielfalt, Kommunikation und Lebensqualität zu bewahren und zu attraktivieren. Zu dieser Attraktivierung zählt neben dem Ausbau von Angeboten und Nutzungen, eine interessante Gestaltung von Fassaden und Schaufenstern.

 

Das Citymanagement soll den Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden aktivierend und beratend zur Seite stehen. Durch ein gezieltes Anwerbemanagement soll die Attraktivierung des Angebotes im Stadtteilzentrum forciert und unterstützt werden. Das Citymanagement entwickelt Strategien für ansässige Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe zur Weiterentwicklung z. B. durch den Ausbau von Außengastronomie, Aufbau digitaler Angebote oder Schaufenstergestaltung unter dem Slogan "buy local".

 

Daneben sollen Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit weiter vorangetrieben werden, z.B. durch werbewirksame Veranstaltungen zur Belebung des Zentrums. Aufgrund der Pandemie ist damit zu rechnen, dass der ohnehin geschwächte Einzelhandel und die Gastronomiebranche zusätzliche Unterstützungsleistungen benötigen. Dies kann nur durch gezielte Maßnahmen vor Ort erreicht werden. 


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister

 

 

Anlage

Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020